veröffentlicht am 01.01.2008 unter Werbung
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Internetrecht: Neues Anti-Spam-Gesetz in Arbeit

Nachdem in den USA den Versendern elektronischer Botschaften, die den Absender und ihren tatsächlichen Inhalt verschleiern, seit Jahresbeginn bis zu 5 Jahre Gefängnis und hohe Geldstrafen drohen, hat die Arbeitsgruppe Telekommunikation und Post der SPD-Bundestagsfraktion den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes ausgearbeitet.

Anti-Spam-Gesetz: Geld- und Freiheitsstrafen für unzulässige Werbemails?

Danach sieht auch die SPD Geld- und Freiheitsstrafen für das Versenden von Mail-Müll vor, wobei die Dauer des Freiheitsentzuges noch offen ist. Die Notwendigkeit eines Anti-Spam-Gesetzes ergibt sich einmal aus dem Produktivitätsverlust infolge der „Müll-Verwaltung“, der in europäischen Unternehmen auf 2,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt wird.

Zum anderen verlangt die Datenschutzrichtlinie der EU, die in Deutschland mit dem neuen UWG umgesetzt wird, ein entsprechendes Gesetz: In der Richtlinie wird normiert, dass Werbung per Fax oder E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig ist und die Empfänger Unterlassungs- und Schadeneratzansprüche geltend machen können.

Verboten werden ferner Werbe-Mails, auf denen keine elektronische Postadresse angegeben ist, bei der man sich ohne zusätzliche Kosten sofort von der Versandliste streichen lassen kann.

Anti-Spam-Gesetz: E-Mail bald gebührenpflichtig?

Einen ganz anderen Weg zur Eindämmung der Spam-Flut erwägt Microsoft: Dort wird daran gedacht, den Versand von E-Mails an so genannte Micropayments zu knüpfen, die den Versand einzelner E-Mails kaum merklich verteuern, das schmutzige Geschäft mit Werbelawinen aber unrentabel machen könnten.

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