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Souverän kündigen: So gestalten Sie das Trennungsgespräch professionell

veröffentlicht am 29.12.2009 unter Werbung
Kündigungsgespräche sind den meisten Führungskräften ein Graus. Laut repräsentativen Umfragen gilt das sogar unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kündigung vorgenommen wird. Selbst wenn es darum geht, sich von einem unliebsamen Mitarbeiter zu trennen, kommen bei vielen Vorgesetzten schnell die eigenen Ängste vor einem Arbeitsplatzverlust ins Spiel. Das erzeugt Mitgefühl und Unbehagen, dem anderen die Hiobsbotschaft zu überbringen. Fakt ist: Mit dieser unangenehmen Seite der Führungsverantwortung werden auch Sie als Marketingleiter in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation wahrscheinlich häufiger als früher konfrontiert. Eine professionelle Vorbereitung hilft Ihnen, das Kündigungsgespräch für beide Seiten so fair wie möglich zu gestalten.
Zeitpunkt Das Gespräch sollten Sie so früh wie möglich nach dem Beschluss unter vier Augen in Ihrem Büro arrangieren. Damit vermeiden Sie den Super-GAU, bei dem der Betroffene es über eine undichte Stelle zuerst von anderer Seite erfährt.

Vorbereitung In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung sollten Sie sich Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen.

  • Wann, wie und mit welcher Frist kann Ihr Unternehmen kündigen?
  • Ist beispielsweise der Betriebsrat vorab zu informieren?
  • Worauf müssen Sie im persönlichen Gespräch bei Ihrer Wortwahl achten?
  • Was kann Ihr Unternehmen dem Gekündigten als Hilfestellung anbieten? (Abfindung, Auffanggesellschaft, Empfehlungen in der Branche)
  • Wie soll die Kündigung nach außen kommuniziert werden? Als unbeeinflussbar für den Gekündigten: „Wir mussten Herrn B. die betriebsbedingte Kündigung aussprechen“, als einvernehmlich: „Wir trennen uns im gegenseitigen Einverständnis“ oder sogar von ihm initiiert: „Auf eigenen Wunsch möchte Herr B. unser Unternehmen verlassen, um sich in Zukunft einer anderen Aufgabe zu widmen“? Inwiefern kann dies Gegenstand der Trennungsvereinbarung sein?
  • Gilt intern im Unternehmen die gleiche Sprachregelung?

Ablauf des Gesprächs

  1. Vermeiden Sie unnötigen Smalltalk. Er ist dem Anlass nicht angemessen. Sprechen Sie gleich nach der Begrüßung die Kündigung aus.
  2. Erläutern Sie erst danach ehrlich und sachlich die Gründe. Geben Sie dem Mitarbeiter Raum, darauf zu reagieren. Zeigen Sie Einfühlungsvermögen, aber gehen Sie auf Einwände nur ein, soweit das der Klarstellung dient. Erwecken Sie nicht den Eindruck, als stünde die Entscheidung noch zur Diskussion.
  3. Erst wenn die Botschaft angekommen ist, können Sie auf die Details wie Frist, Arbeitszeugnis und Konditionen eingehen. Je nach Gefühlslage kann dieser Part auch vertagt werden.
  4. Besonders wichtig für das Auftreten Ihres Mitarbeiters, nachdem er Ihren Raum verlassen hat: Wann und mit welcher Sprachregelung wollen Sie die Kündigung intern und extern kommunizieren (siehe oben)?
  5. Abschließend versuchen Sie mit dem Mitarbeiter einen Blick auf seine berufliche Zukunft zu werfen: Wo sehen Sie seine Stärken, welche neue Position könnten Sie sich für ihn vorstellen? Können Sie ihm eine Hilfestellung bei der nächsten Bewerbung geben? Was kann das Unternehmen ihm anbieten (siehe oben)? Mit Freundlichkeit und Unterstützung nehmen Sie der Situation ihre Schärfe. Sie signalisieren dem Mitarbeiter, dass Sie ihm auch in einem Moment der Schwäche als Mensch nichts Böses wollen.

Ziel des Gesprächs

Es gibt Gründe für die Entlassung, und die sollten Sie Ihrem Mitarbeiter so menschlich, sorgfältig und unbeirrbar vermitteln, dass Sie letztlich - wenn auch zähneknirschend - sein Einverständnis bekommen. Gelingt das nicht, kann sich der Kündigungsstress für Sie ins Unendliche ziehen: Im Unternehmen entsteht Unruhe, der Fall landet möglicherweise vor dem Arbeitsgericht. Die Interna, die dann nach außen dringen, können nicht nur Ihrem Unternehmen als Arbeitgeber, sondern natürlich auch Ihnen als Marketingleiter schaden.

Bekanntgabe der Kündigung


Sobald es der Gekündigte verkraftet, sollten Sie den Kollegenkreis informieren. Das reduziert den „Flurfunk“ und nimmt im Fall von betriebsbedingten Kündigungen natürlich auch den verbliebenen Mitarbeitern die Angst, selbst betroffen zu sein. Wann die Trennung extern Kunden und innerhalb der Branche mitgeteilt werden soll, ist Vereinbarungssache.
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Birgit Nalke, Zentralverwaltung der Pflegeheime Rita Münch, Neuhausen/Erzgebirge

Vorgestellt
Dr. Eike Wenzel
Dr. Eike Wenzel
Chefredakteur vom
Zukunftsletter

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