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So konzipieren Sie Ihren Presserabatt

veröffentlicht am 14.07.2011 unter Werbung
Bereits vor 3 Wochen haben wir Ihnen in diesem Newsletter gute Beispiele und Ideen für Presserabatte, heute legen wir nach. In 4 Schritten konzipieren Sie Ihren Presserabatt richtig.
Schritt 1: Treffen Sie eine Produktauswahl. Zahlreiche Unternehmen gewähren einen Presserabatt auf alle Produkte. Das müssen Sie aber nicht tun. Sie können unterschiedliche Rabattsätze für unterschiedliche Produkt- oder Dienstleistungsarten definieren. So könnten Sie zum Beispiel höhere Rabatte für Produkte ansetzen, die neu im Sortiment sind und von denen Sie sich eine stärkere Berichterstattung erhoffen.

Schritt 2: Legen Sie die Rabatthöhe fest. Die Rabattangebote deutscher Unternehmen reichen von etwa 5 % bis zu 100 % Rabatt (freier Eintritt). Machen Sie die Rabatthöhe zunächst von Ihren Selbstkosten abhängig. Ein Besucher mehr oder weniger in einem Freizeitpark hat auf die Betriebskosten keinen Einfluss. Wenn also Ihre Kosten auch durch einen großzügigen Rabatt nicht steigen, sollten Sie zu dem wirksamen 100 % Rabatt greifen. Achtung! Kalkulieren Sie den Presserabatt nicht zu niedrig. Wer gleiche Rabatte auch hartnäckig feilschenden Kunden gewährt, bietet Journalisten keinen erkennbaren Vorteil.

Schritt 3: Legen Sie die Rabattbedingungen fest. Und schrecken Sie Schnäppchenjäger ab. Legen Sie fest, von welchen Voraussetzungen Sie die Gewährung eines Presserabatts abhängig machen. Übliche Mindestvoraussetzung ist die Vorlage eines offiziellen Presseausweises. Denn Schnäppchenjäger verschaffen sich oft dem offiziellen Presseausweis nachempfundene Dokumente, die Sie nicht anerkennen sollten.

Schritt 4: Bewerben Sie den Rabatt. Das tun Sie am einfachsten, indem Sie Ihre Sonderkonditionen der Website Pressekonditionen.de mitteilen. Auch die Websites www.presserabatte.com und www.journalismus.com veröffentlichen diese Sonderkonditionen. Im Bereich Ihrer eigenen Website sollten Sie ebenfalls auf die Sonderkonditionen deutlich hinweisen.

Gutes Praxis-Beispiel: Sehr professionell agiert zum Beispiel das Berliner DDR-Museum mit Journalisten. Neben der freien Eintrittskarte erhalten diese eine ausführliche Pressemappe mit Informationen zum Unternehmen, dem Museum oder aktuellen Nachrichten. So wird dem Journalisten die Berichterstattung erleichtert. Außerdem ist die Übergabe einer Pressemappe eine sanfte Erinnerung daran, dass Sie den Rabatt ja eigentlich nur gewähren, weil Sie insgeheim auf eine Berichterstattung hoffen. Geben Sie auch die Kontaktadresse des Ansprechpartners für die Presse an und bitten Sie um die üblichen Belegexemplare.

Achtung:
Für journalistische Verbände wie den Deutschen Presserat sind diese Sonderkonditionen keine Bestechung. Allerdings dürfen Sie die Gewährung eines Rabatts auf keinen Fall von Gegenleistungen abhängig machen. Denn damit greifen Sie in die Unabhängigkeit der Presse ein und begehen die Straftat der Korruption.
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