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Quick-Check: Kundengeschenke & Steuern

veröffentlicht am 17.11.2011 unter Werbung
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit - das gilt auch für Geschenke an Geschäftspartner. Was Sie steuerlich bei Präsenten an Ihre Kunden beachten müssen, verrät Ihnen  Werbepraxis aktuell heute:
  • Nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 € sind als Betriebsausgaben absetzbar. Liegt der Wert des gesamten Geschenks über dieser Grenze, kann der gesamte Betrag nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Diese 35-€-Freigrenze gilt für das ganze Jahr. Machen Sie also einem Partner in einem Jahr mehrere Geschenke, so dürfen diese den Gesamtwert von 35 € nicht überschreiten.
  • Zu jedem Geschenk, das Sie als Betriebsausgabe absetzen möchten, müssen Sie den Namen des Beschenkten und den Anlass des Geschenks notieren.
  • Geringwertige Geschenke wie Kugelschreiber, Feuerzeuge oder Weihnachtsgebäck können komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Einen Nachweis, an wen sie verteilt wurden, müssen Sie nicht erbringen.
Klicken Sie rechts auf das Video und erfahren Sie, mit welchen neuen Werbe-Ideen Sie ab sofort neue Kunden gewinnen und Ihren Umsatz steigern!

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Constantin Gillies
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