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Online-Recht: Gezieltes Klicken von Google AdWords durch die Konkurrenz ist wettbewerbswidrig


Es ist in der Praxis sicher häufig vorgekommen: Wettbewerber klicken Ihre AdWords Anzeigen, um sich zu informieren, wie Ihre Werbestrategie aufgebaut ist. Werden aus dem Einmalklick aber mehr und mehr, dann ist was faul. Häufiges Klicken Ihrer Anzeigen durch die Konkurrenz führt zu einem unmittelbaren Schaden. Erstens müssen Sie jeden Klick bezahlen. Zweitens ist nach einigen Klicks ihr Tagesbudget für die AdWords Werbung aufgebraucht – in der Folge erscheinen an diesem Tag dann gar keine AdWords Anzeigen mehr von Ihnen. Der Wettbewerber hat also freie Bahn indem er Ihr Werbebudget verbraucht und fügt Ihnen damit materiellen Schaden zu. Natürlich entgehen Ihnen auch die durch die Werbung möglichen Umsätze.

Dass dieses Verhalten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG) darstellt, da auf diesem Wege der Mitbewerber konkret behindert und geschädigt werden soll, ist eigentlich klar. Das LG Hamburg hat dies mit einer einstweiligen Verfügung am 09.11.2009 (Az.: 312 O 671/09) bestätigt. Dort gelang einem Unternehmen der konkrete Nachweis, dass diese Klicks von einem Wettbewerber bzw. dessen IT-Dienstleister ausgingen. Das LG erließ die einstweilige Verfügung wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung.

Mein Tipp: Haben Sie den Verdacht durch häufige Konkurrenz-Klicks geschädigt zu werden? Lassen Sie durch Netzwerk-Diagnose-Tools den oder die Server ermitteln von denen aus die Klicks auf Ihre AdWords Anzeigen erfolgen. Wenden Sie sich dazu an Ihren IT-Dienstleister.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Werbepraxis aktuell

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