Achtung! Seit Mitte Juli gelten bei
Facebook neue Regeln für die Namensgebung von Facebook-Seiten. Die müssen Sie unbedingt beachten, wenn Sie eine neue Facebook-Seite anlegen wollen.
Entspricht ihre bisherige Facebook-Seite nicht den neuen Regeln, wird Ihnen Facebook die Administratorrechte entziehen. Die Seite wird dann in eine erheblich eingeschränkte Community-/Gruppenseite umgewandelt - sinnlos für Unternehmen, weil sie dann diese Seite weder gestalten, noch moderieren können.
Keine allgemeinen Bezeichnungen verwenden. Ihr Seitenname darf keine allgemeinen Bezeichnungen enthalten wie zum Beispiel Hochzeitsschmuck, Wurstwaren oder Weine.
Vorsicht bei Großschreibung. Laut den neuen Facebook Richtlinien muss der Name Ihrer Facebook-Seite in korrekter Rechtschreibung erfolgen. So dürfen Sie für Ihren Namen eben nicht ausschließlich Großbuchstaben verwenden, selbst wenn dies die übliche Schreibweise Ihres Unternehmens ist.
Ausnahmen macht Facebook nur dann, wenn diese Schreibweise durch Verwendung in wichtigen Nachrichten/Medien nachgewiesen werden kann. Mit anderen Worten: Wenn das Handelsblatt Ihren Firmennamen in Großbuchstaben gedruckt hat, wird auch Facebook diese Schreibweise akzeptieren. Für die Facebook Seite von BMW kein Problem. Sie lautet auch weiter
www.facebook.com/BMW.
Finger weg von Sonderzeichen. Gehört zu Ihrem Firmennamen ein Sonderzeichen? Etwa ein Ausrufezeichen? Dann haben Sie Pech gehabt. Dieses könnte Facebook allenfalls akzeptieren, wenn Sie den Nachweis bringen, dass dies auch in wichtigen Nachrichten/Medien bereits so geschrieben wurde.
Slogans - gar nicht erlaubt. In keinem Fall ist die Verwendung von Slogans als Name Ihrer Facebook Seite erlaubt. Ein „Nichts ist unmöglich - Toyota“ ist demnach nicht möglich.
Adjektive? Besser weglassen. Eine neue Facebook-Richtlinie verbietet die Verwendung von überflüssigen Beschreibungen. Facebook nennt dazu das Beispiel „offiziell“. Das ist derart kleinlich, dass wir Ihnen raten, auf sämtliche Adjektive zu verzichten. Immerhin sind aber die regionalen oder demographischen Attribute erlaubt.
Achtung: Die Gültigkeit Ihres Namens wird künftig schon beim Ausfüllen des Facebook Formulars geprüft.