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Datenschutz: Richtig reagieren. Mit diesem Musterschreiben beantworten Sie die Fragen Ihrer Kunden

veröffentlicht am 10.11.2011 unter Werbung
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt jedem das Recht, der Werbung von Ihnen erhält, Auskunft von Ihnen zu verlangen, welche Daten Sie über ihn gespeichert haben. Außerdem hat er das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Die Auskunft muss schriftlich und kostenlos erfolgen.

Im Einzelnen haben die Umworbenen Anspruch auf Auskunft darüber:

  1. Welche Daten über sie gespeichert sind
  2. Woher die Daten stammen
  3. An welche Empfänger Sie diese Daten weitergegeben haben
  4. Welchen Zweck Sie mit der Datenspeicherung verfolgen

Ihr Antwortschreiben können Sie so aufbauen:

Betreff Datenspeicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

nachstehend erhalten Sie Auskunft nach Paragraph 34 BDSG.

Wir haben derzeit folgende Daten über Sie gespeichert:
Herkunft der Daten:
Empfänger der Daten:
Zweck der Datenweitergabe an die genannten Empfänger:
Zweck der Datenspeicherung:

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben behilflich gewesen zu sein und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
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„Als selbstständiger Berater im Hotel- und Gaststättengewerbe helfen mir die gut recherchierten Inhalte des Zukunftsletter, bei der Entwicklung von Unternehmen neue Impulse zu vermitteln. Die konkreten Beispiele im Zukunftsletter unterstützen mich beim Transfer der Ideen in meine Branche. Und die Themenvielfalt bietet ja wirklich für jeden Bereich etwas. Abgerundet wird das Ganze dann durch die ein bis zwei Schwerpunktthemen im Jahr. Ich bin seit fünf Jahren dabei und bin begeistert.“

Klaus HäckKlaus Häck, IfB Institut für Beratung im Gastgewerbe, Wuppertal


Vorgestellt
Axel Gloger
Axel Gloger
Chefredakteur des
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