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50.000 Euro Bußgeld für den Einsatz von Google Analytics

veröffentlicht am 26.08.2010 unter Werbung

Google Analytics
ist mit 79 % Marktanteil das beliebteste Website-Analyse-Tool in Deutschland. Den wenigsten Websitesbetreibern, die Google Analytics einsetzen, dürfte bekannt sein, dass Google Analytics gegen deutsches Datenschutzrecht (TMG) verstößt.
Bereits im Herbst letzten Jahres haben die obersten Datenschützer der Länder in einer Sitzung des so genannten Düsseldorfer Kreises festgelegt, welche Kriterien für den Einsatz datenschutzkonformer Statistik-Tools gelten.

Das sind sie:
  • Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
  • Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
  • Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
  • Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Auch wenn die personell dünn ausgestatteten Datenschützer kaum die Zeit finden, jeden mit Bußgeld zu belegen - einige kann es treffen. Google hat Google Analytics inzwischen nachgebessert - erfüllt die Voraussetzungen der Datenschützer aber nicht vollständig.

Nach einer aktuellen Studie des IT-Beratungsunternehmens Xamit sind derzeit nur diese 6 Tools in Deutschland legal nutzbar: Econda, eTracker, Stats4Free, Webtrends, WebTrekk und WiredMinds.
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