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Verkaufsgespräche: So reagieren Sie brillant auf das 'zu teuer'-Argument
Verkaufsprofi Heinz Günter Eggert verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Verkauf. Und natürlich kennt er den Killereinwand Nummer 1 eines Kunden genau: „Zu teuer!“ Doch er kennt auch die brillanten Antworten erfolgreicher Verkäufer, mit denen sie sicherstellen, dass das Gespräch an dieser Stelle nicht beendet ist - sondern erst richtig anfängt. Besser verkaufen präsentiert Ihnen hier 6 „Musterantworten“:
Die Nachfrist, die Sie einem Lieferanten bei einem Lieferverzug setzen, muss angemessen sein (§ 281 BGB). Wie lange die Nachfrist, in Tagen ausgedrückt, sein muss, wird an keiner Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch erwähnt. Sie können und sollten die Länge der Nachfrist davon abhängig machen, welche Ziele Sie verfolgen. Ist Ihnen der Geduldsfaden gerissen und haben Sie zudem eine Alternative für den unpünktlichen Lieferanten, dann setzen Sie ihm eine knappe Nachfrist. Beachten Sie: Sie müssen die Länge der Nachfrist rechtfertigen können. Der Lieferant muss also tatsächlich eine Chance haben, zu liefern. Oder: Setzen Sie eine besonders kurze Frist von nur ein oder zwei Tagen, müssen Sie Ihrem Lieferanten mitgeteilt haben, dass Sie die Lieferung besonders dringend erwarten. Mehr zum Thema Lieferverzug
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„Ich finde, dass Besser verkaufen ein äußerst guter und kompetenter Ratgeber ist: Ob Mitarbeiterführung, strategische Gespräche mit Kunden oder Verhandlungen mit der Geschäftsführung, hier werden alle Bereiche abgedeckt. Viele der aktuellen Tipps werden auch intern bei uns im Unternehmen für andere Bereiche adaptiert und umgesetzt. Für mich ist Besser verkaufen sowohl für meine Abteilung als auch für mich persönlich ein großer Gewinn.“
Thomas Koshold, Hagen
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