Bislang galt eine strenge Regel: Eine 400- €-Kraft darf pro Monat maximal 400 € verdienen - sonst wird sie sozialabgaben- und lohnsteuerpflichtig. Von dieser strengen Auslegung gab es bislang nur eine Ausnahme: Zweimal im Jahr konnten Sie bei unvorhergesehener Mehrarbeit die 400-€-Grenze überschreiten, ohne dass dies Folgen hatte.
Hierzu ein Beispiel: Verkaufsmitarbeiterin Frau Müller muss unerwartet mehr arbeiten, weil Ihre Kollegin Frau Schmitz erkrankt ist (= unvorhergesehenes Ereignis). Zweimal muss sie deshalb länger ran - zum Beispiel im März und September - und liegt in beiden Monaten deutlich über der 400-€-Grenze.
Folge: Da es sich um unerwartete Mehrarbeit handelt, blieb das zweimalige Überschreiten der 400-€-Grenze folgenlos.
Diese Regelung können Sie auch im Jahr 2010 nutzen. Doch jetzt geht es auch wesentlich flexibler: Beispiel: Frau Peters wird immer dann als Verkaufshelferin eingesetzt, wenn es „brennt“. Doch ganz besonders dringend brauchen Sie sie zu Weihnachten und um Ostern. Dummerweise kommen diese „Spitzen“ weder überraschend, noch ist es mit den zwei Monaten getan. Die 2-Monats-Regelug scheidet damit also aus.
Nun stellen Sie sich vor, Frau Peters hat die 400€-Grenze an vier Monaten überschritten, in anderen jedoch unterschritten.
Was passiert in diesem Fall? Vor dem 1.1.2010 hätte in diesem Fall ein Betriebsprüfer einfach nachgezählt und festgestellt, dass bei Frau Peters an insgesamt 4 Monaten die 400-€-Grenze überschritten worden ist. Folge: Er hätte das Bestehen eines vorteilhaften 400-€ Job-Arbeitsverhältnisses verneint und Frau Peters zu einem normal lohnsteuer- und sozialbgabenpflichtigen Mitarbeiter erklärt.
Seit dem 1.1.2010 aber ist das anders! Jetzt muss der Betriebsprüfer das Gesamtgehalt von Frau Peters aufaddieren. Dabei kommt er in unserem Beispiel auf 4.800 €. Diese 4.800 € muss er nun durch die 12 Monate teilen. Er rechnet also: 4.800 € geteilt durch 12. Ergebnis: 400 €. Diese 400 € stellen den Jahresdurchschnittsverdienst von Frau Peters dar.
Und die Zahl ist eindeutig: Obwohl Frau Peters in 2010 viermal die 400-€-Grenze geknackt hat, bleibt sie doch eine „echte“ 400-€-Jobberin.
Möglich wird das Ganze übrigens durch die neuen Vorschriften zur Wertguthabenbildung von Arbeitszeitkonten. Denn seit dem 1.1.2010 gibt der Gesetzgeber auch geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit, auf Arbeitszeitkonten Guthaben anzusammeln.
Wichtig ist hierbei Folgendes: - Mit Ihrem 400-€-Jobber vereinbaren Sie ein gleichbleibendes monatliches Gehalt von (zum Beispiel) 400 € (es darf auch weniger sein. Wichtig ist nur, dass in der Gesamtbetrachtung die 400-€-Grenze - wie bei Frau Peters in unserem Beispiel - nicht überschritten wird).
- Den vereinbarten Lohn zahlt Ihr Betrieb auch aus.
- Die in den saisonalen Hochzeiten anfallenden Überstunden verrechnet Ihr Betrieb mit den Zeiten, in denen wenig Aushilfen im Verkauf los ist, die 400-€-Kraft also weniger arbeitet - und weniger verdient.
- Die „angesparten“ Stunden legen Sie „buchhalterisch in einem wertguthabenfreien Konto“ an. So will es der Gesetzgeber.
Das heißt: Aus dem Arbeitsvertrag der 400-€-Kraft ergibt sich, dass die Überschreitung der 400-€-Grenze und die geleistete Mehrarbeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit (z. B. täglich/wöchentlich) oder dem Ausgleich von produktionsbedingten Arbeitszeitschwankungen dient.
Beispiel: „Der monatliche Verdienst beträgt 400 €. Der Stundenlohn beträgt ... €. Das Gehalt wird monatlich gezahlt. Sollte sich in Monaten mit Mehrarbeit ein die 400 € im Monat übersteigender Betrag ergeben, werden die mehr geleisteten Stunden und das daraus erzielte Guthaben mit Monaten, in denen weniger Arbeit anfällt und der vereinbarte Monatslohn nicht erreicht wird, verrechnet.“
Achtung: Stellen Sie den Mitarbeiter aber nicht länger als einen Monat ganz von der Arbeit frei (Ausnahme: Urlaub). Denn Freistellungen über einen Kalendermonat hinaus führen dazu, dass Sie die entsprechenden Überstunden in sogenannte Wertguthaben anlegen müssen. Das würde zur Sozialversicherungspflicht führen.
Deshalb: - Festen Monatslohn vereinbaren,
- Jahresdurchschnittslohngrenze = 400 € beachten,
- keine über 4 Wochen hinausgehende Freistellung vornehmen, um aufgebautes Guthaben zu verrechnen, schon sind Sie auf der sicheren Seite und können diese neue, hochflexible Gestaltungsmöglichkeit nutzen.