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Mitarbeiterführung in Vertrieb und Verkauf: So gehen Sie mit Privattelefonaten auf dem Diensthandy um

veröffentlicht am 03.07.2008 unter Verkauf & Vertrieb
Handys sind im Geschäftsleben überaus praktisch: Sie können als Verkaufsleiter mit Ihren Mitarbeitern Kontakt halten, Termine absprechen und sich über aktuelle Entwicklungen informieren lassen. Doch so mancher Mitarbeiter nimmt das Handy nicht nur für geschäftliche Angelegenheiten in Anspruch, sondern telefoniert munter privat drauflos.

Was tun, fragte ein Leser von VerkaufsManagement aktuell, der genau mit dieser Situation konfrontiert ist. Diese Expertentipps gab ihm die Redaktion:
Weisen Sie Ihren Mitarbeiter ruhig einmal auf dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 5 Sa 1299/04) hin. Im verhandelten Fall hatte ein vorwiegend im Außendienst tätiger Angestellter einer Bank sein Diensthandy vor allem privat genutzt. In einem Zeitraum von vier Monaten liefen Handykosten in Höhe von 1.700 € auf. Mehr als 1.500 € davon resultierten aus nicht berufsbedingten Anrufen. Der Arbeitgeber bemerkte das Missverhältnis und kündigte dem Mann. Der Gekündigte zog vor Gericht. Er argumentierte, dass ihm der private Gebrauch des Mobiltelefons von seinem Arbeitgeber nicht ausdrücklich verboten gewesen sei.

Die Arbeitsrichter sahen das anders:
Die hohe Zahl von Privatgesprächen habe nicht dem von der Bank geduldeten geringen Umfang entsprochen. Der Angestellte habe deshalb vertragswidrig gehandelt.
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