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Wie Sie beim Bloggen auf der (rechts)sicheren Seite bleiben (Teil 2)

veröffentlicht am 20.11.2008 unter PR - Öffentlichkeitsarbeit
Bloggen ist ‚in’ - auch in Sachen Unternehmenskommunikation. Doch es lauern einige rechtliche Fallstricke, die es zu beachten gibt. In Teil 1 dieses Beitrags gaben Ihnen die Experten von  PR Praxis  Tipps, was es bei der Übernahme von Blog-Texten zu beachten gilt, Teil 2 gibt wertvolle Tipps für die Verwendung von Fotos in Ihrem Blog.
Auch für Grafiken und Bilder gibt es CC-Lizenzen. Bilderdienste wie 'flickr' stellen speziell für Blogs Fotos zur Verfügung. Aber nicht alle dürfen Sie wirklich für Ihren Blog kostenfrei nutzen. Sie können aber unter www.flickr.de speziell nach Fotos mit der CC-Lizenz suchen. Grundsätzlich gilt:

Verdienen Sie Geld mit Ihrem Angebot?
Schon das Bewerben eigener Leistungen kann als kommerziell bezeichnet werden Besteht Ihr Angebot im Wesentlichen aus dem eingebundenen Fremdbild?

Wollen Sie Ihre Fotos kommerziell nutzen, bieten sich auch kostenlose und kostengünstige Fotodienste an.
- www.photocase.de (kostenfrei)
- www.stockphoto.com (kostengünstig)

Grundsätzlich sind Lichtbilder immer geschützt. Das heißt, Personen, die Sie fotografieren, können ihr 'Recht am eigenen Bild' geltend machen und die Veröffentlichung untersagen. Ausnahmen:
- Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, Schauspieler, Fernsehmoderatoren, bekannte Sportler, aber auch der Teilnehmer an einer Fernsehpreisgala etc.,
- Personen, die an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, dürfen im Rahmen der Berichterstattung - im Sinne des Informationszwecks - fotografiert werden.

Achtung: Vermeiden sollten Sie die Veröffentlichung von Fotos auf jeden Fall, wenn
- Eingriffe in die Intimsphäre erkennbar sind oder
- die fotografierten Personen - etwa im 'Header' Ihres Blogs - für werbliche Zwecke ungefragt dargestellt
werden.

Autor:Oliver Stirböck, www.spindoc.de

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