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ONLINEMARKETING aktuell
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Lesen Sie in dieser Ausgabe von OnlineMarketing aktuell:    
Shoppen per QR-Code

Sehr geehrte Damen und Herren,

was wohl 2012 fürs Online-Geschäft bringen wird? Welche Trends uns auf Trab halten werden und wie sich die großen Themen Bewegtbildwerbung, Social Media und Mobile Marketing weiter entwickeln? Wir haben zwar keine Kristallkugel - doch beobachten und analysieren mein Kollege Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes WerbePraxis aktuell und ich die Entwicklungen in der virtuellen Welt ganz genau.

QR-Shopping auch in Deutschland
Ein Beispiel: Vor kurzem stellten wir Ihnen ein originelles Beispiel für den Einsatz von QR Codes in Südkorea vor. Eine britische Lebensmittekette hatte dort Plakate an hochfrequentierten Standorten angebracht, über die die Kunden per QR Code Produkte bestellen konnten. In Deutschland ist es nun auch so weit: Das auf Mobile Marketing spezialisierte Unternehmen Shopgate bietet seit kurzem mit dem Parfum-Outlet Easycosmetic.de virtuelle Filialen - etwa am Frankfurter Hauptbahnhof - an.

Fakt ist: Trends verbreiten sich in Zeiten der globalen Vernetzung immer schneller. Meine Kollegen und ich werden auch 2012 für Sie die Augen nach den spannendsten neuen Entwicklungen aufhalten.

Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
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Es steht jedoch nur kurze Zeit zur Verfügung.

    Wikipedia misst Krisen

„Informationen aus Quellen wie Wikipedia können auf interessante und nützliche Weise neu genutzt werden.“ Was die Forscher um Dr. Robert Russell von der Universität Heidelberg mit dieser Aussage meinen, ist die Erkenntnis, dass sich vom Online-Lexikon Rückschlüsse auf die politische Weltlage ziehen lassen, das berichtet der Zukunftsletter.

Hohe Analysequalität
Die Qualität der Analysen reicht sogar an die der Weltbank und der Zeitschrift „Newsweek“ heran. Das belegt ein „Streit-Index“, der erfasst, wie instabil die politische Lage in den einzelnen Regionen der Erde ist. Je mehr gestritten wird, desto instabiler sind die Systeme. Die Forscher untersuchten die Wikipedia-Diskussionen von 4 Jahren.

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    Trends 2012 (Teil 4): Teilen ist Trumpf

Teilbare Inhalte sind auch 2012 ein Top-Thema, das meint Bernd Röthlngshöfer, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes WerbePraxis aktuell. Die Herausforderung ist groß, der Buchbranche steht sie gerade bevor: Alles wird digitalisiert, alles wird im Netz verfügbar.

Digitalisieren und teilbar machen
Wie steht es mit Ihren eigenen Unternehmensinformationen? Die schlummern möglicherweise noch undigitalisiert auf Papier, in internen Datenbanken oder auf Websites, auf denen sie niemand findet.

Ihre Aktivität 2012: Geben Sie mehr Informationen ins Internet und sorgen Sie dafür, dass diese teilbar werden, dass also jeder Leser auch zum Weiterverteiler dieser Informationen werden kann. Stellen Sie Informationen nicht nur auf Ihrer Website bereit, sondern publizieren Sie diese auch auf You-
Tube, Facebook, Google+, Slideshare und anderen Diensten. Denn Ihre Informationen sollen nicht irgendwo feststecken: Sie sollen um die Welt reisen und diejenigen finden, die sie brauchen.
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    Impressumspflicht bei Facebook, Google+ und Twitter

Wer eine Seite (oder ein Unternehmensprofil) bei einem sozialen Netzwerk einrichtet, wird von den meist amerikanischen Anbietern nicht explizit auf die deutsche Impressumspflicht hingewiesen. Da die sozialen Netzwerke im Ausland gehostet werden, waren manche Unternehmen auch bislang leichtfertig der Meinung, dass sie den dort geltenden Bestimmungen unterliegen. Dem ist allerdings nicht so.

Aktuelles Urteil zur Impressumspflicht
Das Landgericht Aschaffenburg bestätigte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 19. August 2011, 2 HK O 54/11), dass die Pflicht zu einem vollständigen Impressum auch für eine Seite bei Facebook gilt. Bereits vor Jahren wurde eine solche Impressumspflicht auch für Anbieter einer Autobörse festgestellt.

In dem verhandelten Fall enthielt die Facebook-Seite nur Name, Anschrift und Telefonnummer des werbenden Unternehmens. Die Angabe der Rechtsform und des juristischen Vertreters fehlten. Unter dem Menüpunkt „Info“ hatte das Unternehmen seine Website-Adresse hinterlegt, auf der alle Angaben vollständig zur Verfügung standen.

Nach Urteil des Gerichts genügt dies nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn das Impressum muss ohne langes Suchen auffindbar sein und ein Begriff wie „Info“ reicht nicht aus, um als klarer Hinweis auf das Impressum zu gelten.

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur von WerbePraxis aktuell, zieht folgendes Fazit:  Deutsche Richter akzeptieren die von Facebook standardmäßig vorgesehene Integration des Impressums unter dem Menüpunkt „Info“ nicht.

Am besten ist es, das Impressum auch bei Facebook unter dem Begriff „Impressum“ in der seitlichen Navigation unterzubringen. So ist es auch von jeder Unterseite, etwa auch von der Pinwand, aus erkennbar und erreichbar.
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