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Lesen Sie am 20. September 2011 im Werbe- & PR-Profi:
Endlich: Google Analytics legal

Sehr geehrte Damen und Herren,

endlich gibt es mal gute Nachrichten zum Thema Datenschutz. Denn Google hat sich mit den deutschen Datenschutzbehörden geeinigt. Die geben jetzt grünes Licht: Google Analytics kann ab sofort in Deutschland legal eingesetzt werden.

Wichtige Neuerung ist dabei: Internetnutzer haben nun eine Möglichkeit, der Erfassung Ihrer Daten zu widersprechen. Dazu können sie für alle gängigen Browser eine Erweiterung installieren, die die Datensammelei unterbindet.

Doch es bleibt auch für Sie als Websitebetreiber etwas zu tun. Was, das verraten wir in dieser Ausgabe.

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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Rechtssichere Stellenanzeigen: Stolperfalle Gleichbehandlungsgesetz

Immer wieder kommt es bei Stellenausschreibungen zu Fehlern aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes.

Das Gleichbehandlungsgesetz AGG (§1 AGG) schreibt Ihnen vor, Stellenausschreibungen so formulieren, dass Sie niemand wegen seines Alters, Geschlechts, seiner sexuellen Identität, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder wegen einer Behinderung benachteiligen.

Eine solche Diskriminierung kann bei unachtsamer Formulierung ihres Textes allerdings schnell passieren. Darauf weist der Fachinformationsdienst WerbePraxis aktuell hin.
  • Verboten sind daher Formulierungen wie:
  • „Junges Team”, (Alter)
  • „Geeignet für rüstige Rentner”, (Alter)
  • „Suchen eine nette Kollegin” (Geschlecht)
  • Suchen einen Einkäufer (Geschlecht)
  • Langjährige Berufserfahrung, (Alter)
  • Sie sind zwischen 18 und 25, (Alter)
  • Der ideale Kandidat sieht so aus (Geschlecht)
  • Sie sprechen fließend Deutsch (Herkunft)
Weiterhin erlaubt sind jedoch Formulierungen wie
  • „Flexibel”
  • „Belastbar”
Achtung: Verlangen Sie in der Bewerbung kein Lichtbild, sondern formulieren Sie lieber „aussagekräftige Bewerbungsunterlagen”. Man könnte Ihnen ansonsten unterstellen, dass Sie Bewerber anhand des Fotos wegen ihres Alters, Geschlechts oder ihrer Herkunft aussortieren möchten.
Tipp: Telefonnummern auf Ihrer Website richtig formatieren

Bitte sehen Sie jetzt gleich mal in Ihrem Impressum oder den Kontaktdaten Ihrer Website nach. Dort ist sicher auch Ihre Telefonnummer angegeben. Aber wie ist diese geschrieben?
Hier ein paar falsche Schreibweisen:

01234 56700
0049 (01234) 56700

Richtig wäre die folgende Schreibweise: + 49 1234 56700

Warum? Smartphones wie das iPhone oder das Google-Handy analysieren Websites und suchen dort nach E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Ist die Telefonnummer richtig erkannt, dann können die Smartphone-Nutzer sie anklicken und sofort anrufen. Das umständliche Eingeben von Telefonnummern entfällt.

Damit die Telefonnummer allerdings richtig erkannt werden kann, sollten Sie sich an dieses oben gezeigte Format halten (es nennt sich kanonisches Format).

Unbedingt wichtig: Lassen Sie stets die Ziffer null in der in Deutschland üblichen Ortnetzvorwahl weg. Sonst gehen alle Anrufe vom Smartphone aus an diese Nummer ins Leere.
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„Kritisieren im Berufsalltag, ohne zu verletzen”

Die Schritt-für-Schritt-„Gebrauchsanleitung” für faire und wirkungsvolle Kritikgespräche: Formulierungen, die Sie vermeiden sollten, Gesprächsmuster und „Spickzettel”-Checkliste.

  • Kritik – Do`s and Dont`s: Wann Sie bei einem hohen Leistungsniveau kritisieren sollten – wann nicht.
  • Kragen geplatzt? Haben Sie einem Mitarbeiter Unrecht getan, haben Sie zu emotional kritisiert? So entschuldigen Sie sich richtig, ohne Autoritätsverlust.
  • Die schlimmsten Führungsfehler beim Kritisieren – und wie Sie es ganz einfach besser machen.
  • Konstruktiv statt destruktiv: So geht`s.

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Google Analytics rechtssicher betreiben: Das müssen Sie jetzt tun

Damit Sie auch künftig Google Analytics rechtssicher einsetzen können, empfehlen Ihnen Deutschlands Datenschutzbeauftragte folgende Schritte:
  1. Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag zur Datenverarbeitung mit Google. Den Vertragstext und Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie hier. (PDF)
  2. Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung. Als Websitebetreiber, der Google Analytics einsetzt, müssen Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren. Auch der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeiten muss erfolgen. Beide Hinweise bringen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung unter.
  3. Passen Sie den Analytics-Code an. Jetzt müssen Sie nur noch durch entsprechende Einstellungen im Google Analytics-Programmcode Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. Dazu ist auf jeder Internetseite mit Analytics-Einbindung der Trackingcode um die Funktion "_gat._anonymizeIp();" zu ergänzen. Über Details zum Vorgehen informiert Sie Google hier.

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Das kann auch Ihrem Unternehmen und Ihrer Institution passieren!

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