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Lesen Sie am 23. August 2011 im Werbe- & PR-Profi:
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Bußgeld für Buttons
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor diesem Szenario hatte ich bereits vor einem Jahr gewarnt. Jetzt wird es ernst.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und den Gefällt-mir”-Button auf den Homepages zu entfernen – sonst drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Hintergrund der Bußgeld-Androhung: Durch das Klicken auf den Gefällt-mir Button werden bekanntlich personenbezogene Nutzerdaten gesammelt und an die Facebook-Server in den USA gesandt. Wer auf den Button klickt, wird auf diesen Umstand nicht hingewiesen und hat auch keine Einwilligung erteilt. Auch die Aktivitäten auf Facebook-Seiten werden gesammelt und ausgewertet.
Derzeit sind nur Schleswig-Holsteiner Unternehmen vom Bußgeld bedroht, die Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer halten sich noch zurück.
Meine Meinung dazu: Ein massenhaftes Vorgehen gegen alle deutschen Unternehmer, die in Facebook aktiv sind, erscheint unwahrscheinlich. Aber dennoch: Wer seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat und das Risiko eines 50.000 Euro Bußgeldes scheut, der muss wohl oder übel umgehend seine Facebook-Aktivitäten einstellen.
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Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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Google führt Monster-Sitelinks ein
Schon wieder gibt es Neues von Google zu berichten. Google hat die neuen Monster-Sitelinks eingeführt.
Sitelinks gab es bisher schon, es waren die Links zu den den Unterseiten eines Webangebotes. Sie bestanden bisher meist nur aus einem Wort. Jetzt zeigt Google bis zu 12 Verweise auf die Unterseiten einer Website zusammen mit einem Auszug aus der Kurz-Seitenbeschreibung und der Webadresse (URL). Und so sieht das aus - am Beispiel von WerbePraxis aktuell:

Ist das gut? Ich denke ja, denn Nutzer gelangen viel schneller zur gewünschten Unterseite Ihres Webangebotes. Von den Monster Sitelinks profitieren vor allem die Unternehmen, die diese gut getextet haben. Meine Tipps:
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Die Hauptmenüpunkte müssen treffende Bezeichnungen haben und sich gut unterscheiden.
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Jede Unterseite Ihres Webangebotes braucht eine eigene Seitenbeschreibung.
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Da Google nur die ersten Wörter einer Seitenbeschreibung anzeigt, müssen darin bereits für den Nutzer interessante Schlüsselbegriffe auftauchen.
Achtung! Ob Google 6, 8, 10 oder 12 Sitelinks anzeigt, können Sie nicht beeinflussen. Auch können Sie Google nicht vorgeben, welche Sitelinks und in welcher Reihenfolge diese angezeigt werden sollen. Noch funktionieren die Monster-Sitelinks nicht in jedem Browser, die neuen Versionen von Firefox und Chrome unterstützen sie bereits. |
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Knigge-Tipps für Unternehmer im Web
Ich wusste bis vor kurzem gar nicht, dass sich der Knigge auch zur Etikette im Social Web geäußert hat. Die Empfehlungen, die er für das Geschäftsleben gibt, sind sehr zutreffend. Höflichkeit ist eben auch hier eine Erfolgsvoraussetzung.??
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"Nutzen Sie Ihr Netzwerk, um kurz über interessante Filme, Bücher oder Produkte zu schreiben. Wie im realen Leben dürfen Sie zwischendurch auch mal auf eigene Projekte hinweisen. Die Abwechslung ist entscheidend."
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"Belasten Sie 'Freundschaften' nicht mit aggressiver Werbung. Wenn Sie nur verkaufen wollen, werden Sie schnell ignoriert. Denken Sie langfristig und vermeiden Sie es, als 'nervender Nachbar' ausgegrenzt zu werden."
Quelle: Knigge-Rat |
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Kundensuche via Twitter
Immer mehr Unternehmen beginnen jetzt mit der Kundensuche via Twitter oder Foursquare.
In beiden Anwendungen verraten Menschen häufig den Standort, an dem sie sich gerade aufhalten. Wer mitliest, findet so auch Wohnadresse, Arbeitgeber oder Kita Platz der Tochter heraus und kann mit diesem Wissen die Twitter- oder Foursquare-Nutzer direkt und gezielt ansprechen.
Die österreichische Baumarktkette bauMax, untersucht Foursquare-Mitteilungen auf den Wohnort der Nutzer. "Checken" die Nutzer nach einem langen Arbeitstag abends wieder zuhause ein, dann erwartet sie schon eine Werbebotschaft, nämlich Tipps zum Thema: "Wie man Einbrüche verhindert".
Der Webservice Reach.ly durchsucht Twitter-Meldungen auf die Erwähnung von geplanten Reisen und stellt diese interessierten Unternehmen wie z.B. Hotels zur Verfügung. Die Idee von Reach.ly: Hotels können den Reiselustigen kontaktieren und ihm ein spezielles Angebot unterbreiten. Angeblich sollen 9% der auf diese Weise Angesprochenen dann auch tatsächlich buchen.
Allerdings: In Deutschland sind derartige Werbemaßnahmen nicht erlaubt. Wer potentielle Kunden direkt kontaktieren will, muss deren Einwilligung in den Erhalt von Werbebotschaften nachweisen können. Ob eine Twitter- oder Foursquare-Freundschaft mit einer solchen Einwilligung gleichzusetzen ist, haben deutsche Gerichte noch nicht entschieden. |
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