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Lesen Sie am 14. Juni 2011 im Werbe- & PR-Profi:
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Schlechte Bewertung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wissen Sie noch? Früher drohte man gerne Wir sehen uns vor Gericht!" Ein Zeichen dafür, dass Kunden stocksauer waren und die Lage völlig entgleist war.
Heute allerdings droht man mit Wir sehen uns vor Google – man droht mit einer schlechten Bewertung. Mit der Drohung, Ihr Unternehmen im Internet an den Pranger zu stellen, haben unzufriedene Kunden ein scharfes Schwert in der Hand. Denn negative Bewertungen bedeuten immer drohende Umsatzeinbußen. Auch Google durchsucht das Netz nach positiven und negativen Kundenbewertungen und wirft die Resultate bei den Suchtreffern aus.
Wir sagen Ihnen, wie Sie am besten reagieren.
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Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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So stoppen Sie den Glaubwürdigkeitsverlust Ihrer Werbung: Zeigen Sie, wie etwas gemacht wird
Man könnte heute manchmal meinen, Werbung wirkt immer dann nicht, wenn sie als Werbung identifiziert wird. Während also bunte Werbebanner im Internet ignoriert werden und man vor den meisten TV-Werbespots gähnend einschläft, zeigt der Boom der Produktvideos im Internet, dass Produktinformation hoch erwünscht ist. Nicht das Interesse an Ihren Produkten und Dienstleistungen ist erlahmt, nur die Methode, mit der Sie auf diese aufmerksam machen kommt nicht mehr an.
Eine der ältesten und wirksamsten Werbemethoden ist es zu zeigen, wie ein Produkt hergestellt wird. Ja, es ist sogar eine ganz ideale Werbemethode, um sogar Skeptiker und Werbemuffel zu überzeugen. Trotz angeblicher Informationsüberlastung wollen diese mehr wissen anstatt weniger. Nutzen Sie diese Idee, zum Beispiel für Ihre Videos auf YouTube.
Zeigen Sie in Ihrem Video:
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Wie das Produkt erfunden wurde.
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Welche Menschen und Berufe es braucht, es herzustellen.
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Welche Bauteile, Rohstoffe Sie einkaufen müssen und was dabei zu beachten ist.
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Welche besonderen Werkzeuge oder Bedingungen nötig sind, um Ihr Produkt zu fertigen.
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Welche Stationen es braucht und wie lange der Prozess dauert.
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Mit welchen Tests der Herstellungsprozess abgeschlossen wird.
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Was Sie tun müssen, um das Produkt in höchster Qualität in den Handel zu bringen.
Quelle: WerbePraxis aktuell |
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Presserabatte: So umwerben Sie Meinungsmacher mit Sonderkonditionen
Egal, ob Audi, Sixt, Deutsche Telekom, LTU oder Kabel Deutschland - alle diese Unternehmen gewähren Journalisten Sonderpreise, den so genannten Presserabatt. Die Website Pressekonditionen.de listet 1.030 Sonderangebote für Pressevertreter auf. Mit diesen Sonderangeboten wollen die Unternehmen vor allem eins: sich einen guten Draht zu Pressevertretern sichern.
Ob das klappt, darüber schweigen die Unternehmen. Denn einen offiziellen Nachweis dazu wird auch kaum jemand hören wollen. Man würde sich schnell dem Vorwurf der Bestechung (seitens des Unternehmens) und der Bestechlichkeit (seitens des Journalisten aussetzen).
Fest steht: für die Beziehungspflege zu Journalisten sind Presserabatte durchaus förderlich. Und Journalisten nehmen die Vorteile gerne an.
4 Beispiele für Presserabatte:
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20 % Preisnachlass auf alle Produkte bietet zum Beispiel der Hanf Haus Onlineshop.
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30 % Rabatt gewährt die Hot-Akademie für Führungskräfte GbR auf Seminare.
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Eine kostenlose Teilnahme am Speed-Dating erhalten Journalisten bei der Speed-Dating GmbH.
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Freien Eintritt gibt es beim Freizeitpark LegoLand (wie übrigens auch bei vielen anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen).
Mehr Inspirationen auf der Website: www.pressekonditionen.de |
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Konflikte lösen: Was Sie tun können, wenn Kunden drohen
So lösen Sie das Problem am besten:
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Kontaktieren Sie den Kunden so schnell wie möglich und versuchen Sie, sein Problem zu lösen.
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Vermeiden Sie jede Konfrontation oder gar Streit mit dem Kunden.
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Sollte der Kunde im Unrecht sein, versuchen Sie ihn sachlich und ruhig aufzuklären.
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Erwägen Sie eine Erstattung oder Umtausch, selbst dann wenn der Kunde im Unrecht ist. Ein unzufriedener Kunde kann heutzutage mehr Schaden anrichten, als das Ihnen so entgangene Geschäft wert ist.
Was Sie nie tun sollten: Mit dem Anwalt drohen
Wer seinerseits mit juristischen Schritten droht, der hat schon verloren. Denn die wenigsten Kunden lassen sich heutzutage dadurch einschüchtern. Das Risiko, dass der Kunde nun erst recht zur Negativbewertung schreitet, ist viel zu groß.
Hinzu kommt: Sie werden Schwierigkeiten haben, eine negative Bewertung löschen zu lassen. Vor wenigen Wochen urteilte das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf vom 28.02.2011, Aktenzeichen I-15 W 14/11): Unternehmen müssen negative Bewertungen hinnehmen und können nicht deren sofortige Löschung verlangen. Quelle: WerbePraxis aktuell |
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