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Lesen Sie in dieser Ausgabe von OnlineMarketing aktuell
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Panne bei Pril-Aktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
gut gemeint - ist nicht immer gut gemacht. Das zeigt die Kritikwelle, die gerade über den Konzern Henkel hinwegbrandet. Was war geschehen? Das Unternehmen hatte zu einem Kreativ-Wettbewerb aufgerufen, bei dem die Teilnehmer der Pril-Flasche ein neues Etikett verpassen sollten. Die Aktion war zunächst sehr erfolgreich: Über 50.000 Entwürfe, so berichtet Spiegel online, wurden eingereicht. Die User sollten nun über ihr Lieblingsdesign abstimmen. Doch die Ergebnisse des Votings wollten so gar nicht zum Marktingkonzept und Absatzkonzept
passen - und Henkel intervenierte. Dass letztendlich andere Vorschläge gewannen, als von den Nutzern gewünscht, sorgte für jede Menge Unmut in der Online-Gemeinde, bei Twitter und Facebook regnete es Beschimpfungen und Kritik. Statt des gewünschten Image-Schubs, gab es also einen Image-Gau.
Das Beispiel zeigt: Wer die Nähe der Community sucht, muss auch ihre Meinungen zulassen und diese ernst nehmen. Sonst können Aktionen gehörig "nach hinten losgehen". Eine Lektion, die längst noch nicht alle Unternehmen, die in Social Media aktiv sind, verstanden haben. Dass es hier nicht um vordergründige Produktwerbung geht, sondern darum, einen Dialog anzuregen und für den Nutzer wirklich interessante Inhalte anzubieten, die dieser gerne weitergibt, wird indes oft vernachlässigt. Eine neue Funktion bei Facebook könnte
ein solches Verhalten massiv abstrafen - mehr dazu erfahren Sie in dieser Ausgabe.
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Beste Grüße sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
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BGH urteilt: Werbung mit Garantien muss nicht vollständig sein
Der Hinweis auf Garantien ist ein ziemlich wirksames Element in der Werbung. Schließlich können Garantien letzte Zweifel und Kaufunsicherheit zerstreuen. Wie genau müssen aber Art und Umfang der Garantie in der Werbung erklärt werden? Das haben Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt.
Urteil durch den BGH: Der Bundesgerichtshof nahm sich nun der Sache an und fällte am 14. April 2011 ein Urteil, das viele Onlineshop Betreiber und andere Unternehmer aufatmen lässt (BGH I ZR 133/09). Sein Inhalt: Die näheren Angaben, die eine Garantieerklärung enthalten muss, müssen nicht schon in der Werbung aufgeführt werden.
Der Fall: In dem zu beurteilenden Fall ging es um einen Online-Händler, der mit Tintenpatronen und Tonerkartuschen handelte und auf seiner Internetseite ein Versprechen von 3 Jahren Garantie abgab. Ein Mitbewerber hatte als wettbewerbswidrig beanstandet, dass die genaueren Bedingungen der Garantie nicht erläutert waren. Laut BGH-Urteil muss dies aber nicht der Fall sein. Die Werbung dürfe auf Garantien hinweisen und müsse nicht das rechtsverbindliche Garantieversprechen beinhalten.
Gut für Sie. So können Ihre Werbebotschaften kurz und knapp formuliert werden. Legen Sie die Bedingungen der Garantie in einer separaten Garantieerklärung fest. In einer Fußnote können Sie dann auf die Garantieerklärung verweisen.
An Ihre Garantieerklärung stellt der Gesetzgeber dann allerdings wichtige Anforderungen. Sie muss die folgenden Punkte enthalten:
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den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
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den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind,
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insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie
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den Namen und die Anschrift des Garantiegebers.
Quelle: WerbePraxis aktuell
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Werbung auf Facebook: Nur Interessantes erreicht Kunden
Facebook hat eine neue Funktion eingeführt: Wer seine persönliche Startseite aufruft, sieht jetzt die Top News. Das heißt: Es wird nicht mehr in chronologischer Folge angezeigt, was die Freunde gerade geplaudert haben, sondern zunächst Neuigkeiten, die ein Computeralgorithmus für wichtig erachtet. Hinter der kleinen Änderung verbirgt sich ein wichtiger Umschwung: Banales (Gerade Kaffee gemacht) verschwindet aus sozialen Medien, es wird eine Gewichtung wie bei Google-Suchresultaten eingeführt.
Folge: Wenn Sie Facebook für Ihre Werbung benutzen, müssen Sie stärker darauf achten, wirklich relevante Informationen zu verbreiten. Sonst bleibt Ihr Posting unsichtbar.
Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihre Werbebotschaft durch den Facebook-Filter bringen:
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Veröffentlichen Sie Inhalte, die eine Reaktion der Nutzer provozieren. Beispiel: Gewinnspiele oder Bildunterschriften-Wettbewerbe.
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Treten Sie Diskussionen los. Statt einfach nur auf neue Produkte hinzuweisen, sollten Sie die Nutzer zum Kommentieren animieren (Was haltet Ihr von dieser Ausstattung?).
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Stellen Sie Fotos und Videos ein. Denn: Um sie in voller Größe zu sehen, muss der Nutzer sie anklicken. Allein diese Interaktion bringt sie in die Top News- Kategorie. Das Gleiche gilt für Links.
Mehr aktuelle Trends aus der Online-Welt lesen Sie im Trendletter. |
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Foto-Retusche für 5 €: Verbessern Sie Porträtfotos mit Preiswertretuschen
Alles perfekt! In Magazinen und Zeitschriften erscheint so gut wie kein Porträtfoto mehr, das nicht mit Adobe Photoshop retuschiert wurde. Von der Werbung ganz zu schweigen. Auch Fotografen geben heute kaum mehr ein Bild mehr an den Kunden weiter, das sie nicht vorher per Software bearbeitet und aufgehübscht haben.
Wenn Sie Ihre Bilder selbst schießen und das Retuschieren nicht beherrschen, müssen Sie sich an einen Fachmann wenden. Das war bisher vielleicht nicht ganz billig. Aber das Berliner Unternehmen Glamya hat Fotoretuschen für jedermann möglich gemacht.
Dort kann man einfach sein Foto hochladen und dann professionelle Fotoretuschen in Auftrag geben. Der Preis ist unschlagbar günstig: Eine Standardretusche gibt es bereits ab 5 €. Wer bereit ist mehr zu zahlen, gibt sein maximales Budget an und lässt sich dann von erfahrenen Designern Vorschläge machen. Diese retuschieren das Bild, zeigen einem das Endergebnis und erst, wenn man damit zufrieden ist, wird gezahlt.
Die Redaktion von WerbePraxis aktuell hat das Angebot getestet: Die Ergebnisse unterscheiden sich nicht von dem, was Profis für Hochglanzmagazine machen. Man kann dort nicht nur zum Beispiel Hautfarben aufhellen oder generell die Fotofarben verbessern. Die Retuscheure können auch Wimpern verlängern, Bauch oder Brust straffen, Haut verschönern, dünner machen, Farben verbessern, Augenringe entfernen, Augenfarben
verändern, Glanzeffekte zaubern und vieles mehr.
Wofür Sie die Preiswertretuschen einsetzen können:
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Profilfotos für Facebook & Co.
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Mitarbeiterfotos auf der Website
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Bewerbungsfotos
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Porträtfotos für Präsentationen
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Bild-Visitenkarten
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Porträtfotos für Drucksachen
So funktioniert der Retusche-Service bei der Online-Plattform Glamya:
Schritt 1: Laden Sie das zu retuschierende Bild hoch.
Schritt 2: Erstellen Sie Ihre Retusche-Wünsche. Mit einem so genannten Konfigurator können Sie ganz einfach Ihre Retusche-Wünsche festlegen. Diese Wünsche dienen den Designern als Briefing und legen fest, wie diese das Foto verschönern sollen.
Schritt 3: Legen Sie Ihr Budget fest. Legen Sie fest, wie viel Sie bezahlen möchten. Starten können Sie ab 5 €. Ist Ihr Budget höher als der Durchschnitt, erhalten Sie meist schnelleren Service, bessere Grafiker und auch mehr Vorschläge.
Schritt 4: Wählen Sie Ihr Lieblings-Foto aus. Alle Designer zeigen Ihnen die Ergebnisse Ihrer Bearbeitung. Wählen Sie selbst den besten Entwurf aus. Sie können das Foto, das Ihnen am besten gefällt, sofort herunterladen. Im Gegenzug erhält der Designer die von Ihnen versprochene Prämie.
FAZIT:
Ohne professionelle Bildbearbeitung sollten Sie heute keine Bilder mehr veröffentlichen. Wer nicht selbst Photoshop beherrscht, kann dafür externe Dienstleister zurate ziehen. Der Preiswertservice von Glamya überzeugt. Auch Fotoretuschen für 5 € bringen eine deutliche Verbesserung.
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Wie Sie Social-Media-Erfolg hieb- und stichfest nachweisen
Kaum macht ein Unternehmen die ersten Schritte im Social-Media-Bereich, da kann es schon feststellen: Es tut sich was. Egal, ob Sie Unternehmensvideos bei YouTube einstellen, eine Facebook-Seite eröffnen oder auf Twitter Nachrichten posten – ohne Resonanz bleibt das nicht. Vom lobenden bis zum spöttischen Kommentar, von der Serviceanfrage bis zum Bestellwunsch reichen die öffentlichen Reaktionen der Nutzer. Bleibt nur eine Gretchenfrage offen: Welche Kennzahlen soll man messen, um langfristig Erfolge oder Misserfolge quantifizieren zu können?
Einige wichtige Kennzahlen für die Erfolgsbilanz Ihres Unternehmens in Social-Media-Kanälen
Veröffentlichungen insgesamt
Messen Sie die Anzahl aller Postings, in denen Ihr Unternehmen oder seine Produkte erwähnt werden. Differenzieren Sie diese Messungen eventuell nach Erwähnungen, die das Unternehmen allgemein betreffen oder unterscheiden Sie diese Erwähnungen nach verschiedenen Produkten. Als Posting zählen dabei nicht nur Textnachrichten in Twitter, Facebook, XING & Co. Auch von Nutzern eingestellte Fotos und Videos, die sich mit Ihnen beschäftigen, zählen zu den zu überprüfenden Veröffentlichungen.
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Akzeptanzanalyse: Zahl der positiven Erwähnungen: Messen Sie die Anzahl positiver Erwähnungen Ihres Unternehmens oder seiner Produkte.
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Zahl der Weiterempfehlungen: Messen Sie darüber hinaus auch die Gesamtzahl der Postings, die eine konkrete Weiterempfehlung beinhalten.
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Zahl der negativen Erwähnungen: Messen Sie die Anzahl negativer Erwähnungen Ihres Unternehmens und seiner Produkte.
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Zahl der Beschwerden/Reklamationen: Messen Sie auch die Gesamtzahl der Postings, die eine konkrete Beschwerde oder Reklamation beinhalten.
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Zahl der neutralen Erwähnungen: Stellen Sie auch die Anzahl neutraler Erwähnungen fest. Das sind alle Postings, die weder ein positives noch ein negatives Urteil über Ihr Unternehmen beinhalten. Darunter können zum Beispiel auch Serviceanfragen an Ihr Unternehmen fallen.
TIPP: Ermitteln Sie darüber hinaus das Verhältnis positiver zu negativen Erwähnungen und setzen Sie dieses auch in Relation zur Gesamtzahl aller Erwähnungen Ihres Unternehmens. Diesen Wert können Sie den Akzeptanzwert nennen.
Resonanzanalyse
Messen Sie in diesem Bereich, wie häufig Meldungen über Sie gelesen, kommentiert, bewertet und weitergeleitet werden. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Kennziffern zur Verfügung.
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Zahl der Leser/Seher eines Postings: Sofern abrufbar, stellen Sie fest, wie viele Personen ein Ihr Unternehmen betreffendes Posting gesehen/neu gelesen haben.
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Zahl der Kommentare: Stellen Sie fest, wie viele Kommentare ein Posting erhält, das sich mit Ihrem Unternehmen beschäftigt.
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Zahl der Like-Buttons oder Bewertungen: Stellen Sie fest, wie viele Like-Buttons oder Bewertungen ein Posting erhält, das sich mit Ihrem Unternehmen beschäftigt.
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Zahl der Weiterleitungen: Stellen Sie fest, wie häufig ein Posting, das sich mit Ihrem Unternehmen beschäftigt, weitergeleitet (z. B. re-tweetet) wurde. Daraus lässt sich eine Weiterleitungsrate ermitteln. Wurde ein Posting dreimal weitergeleitet, so ist die Weiterleitungsrate eins zu drei. Allerdings sind auch zwei- oder dreistellige Weiterleitungsraten keine Seltenheit. Denn auch die Empfänger können eine Nachricht ja wiederum an andere weitergeben.
Multiplikatorenanalyse
Erkennen Sie in diesem Bereich, welche Nutzer besonders aktiv Informationen zu Ihrem Unternehmen posten.
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Zahl der Nutzer, die Postings schreiben: Messen Sie die Zahl der Nutzer, die etwas zu Ihrem Unternehmen gepostet haben.
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Zahl der Nutzer, die mehrere Postings geschrieben haben: Messen Sie hier die Anzahl der Nutzer, die im Berichtszeitraum mehrere Postings zu Ihrem Unternehmen geschrieben haben.
Reaktionsanalyse intern
Messen Sie die Reaktionszeit zwischen dem Erscheinen eines Postings und Ihrer Reaktion darauf.
FAZIT:
Auch im Social-Media-Bereich gibt es Kennzahlen, die Sie permanent messen sollten, um über den Erfolg Ihres Unternehmens im Bilde zu sein. Wer vergleichbare Messdaten hat, beugt fälschlichen subjektiven Eindrücken (wie z. B. Die Kritik hat zugenommen oder So schlecht stehen wir doch gar nicht da) vor. Analysen wie diese kosten zwar Zeit, aber sie liefern hieb- und stichfeste Fakten.
Herausforderung Social Media: Wie Sie diesen Marketingweg geschickt für Ihr Unternehmen nutzen, verrät Ihnen Werbeexperte Bernd Röthlingshöfer in WerbePraxis aktuell. |
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