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Lesen Sie am 17. Mai 2011 im Werbe- & PR-Profi:
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Bloggen Sie auch?
Sehr geehrte Damen und Herren,
jeder 6. Internetnutzer bloggt – nach Aussagen der aktuellen W3B-Studie Web 2.0-Kompendium von Fittkau & Maaß Consulting, für die mehr als 100.000 Internetnutzer befragt wurden.
Bloggende Unternehmen jedoch dürften es nicht so viele sein. Denn viele haben sich beim Bloggen schon die Finger wund geschrieben.... und wieder aufgehört. Und andere haben wegen des befürchteten hohen Zeitaufwandes gar nicht erst angefangen.
Dennoch will ich Ihnen heute das Bloggen empfehlen. Aber auf einem ganz anderen Terrain: der internen Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern.
Lesen Sie dazu unsere kleine Entscheidungshilfe.
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Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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Entscheidungshilfe Mitarbeiterpublikation: Wie sag ich es meinen Mitarbeitern?
Die Firma wächst und wächst – und plötzlich hat man ein Problem. Wichtige Nachrichten und Informationen erreichen nicht mehr alle und jeden. Vieles bleibt auf der Strecke. Und manche Unternehmen stecken schon ganz tief drin im Schlamassel: da weiß die rechte Hand nicht mehr was die linke tut.
Höchste Zeit also, die interne Kommunikation neu zu organisieren. In früheren Zeiten gab`s da nur ein Mittel der Wahl: die Mitarbeiterzeitung. Heute gibt es auch die Möglichkeit, ein Blog zu betreiben oder einen E-Mail-Newsletter zu versenden. Wir haben alte und neue Medien mal verglichen und eine kleine Entscheidungshilfe aufgestellt.
Das Mitarbeiter-Blog
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Sofortiges Publizieren möglich.
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Jeder kann Autor werden.
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Diskussion und Kommentare möglich.
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Einfache Online-Archivierung.
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Themen durchsuchbar.
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Sehr kostengünstig.
Nachteil: Jeder muss Zugang zu einem PC haben.
Der interne E-Mail-Newsletter
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Schnelle, einfach und kostengünstige Publikation.
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Einfache Online-Archivierung.
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Themen durchsuchbar.
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Sehr kostengünstig.
Nachteil: Jeder muss Zugang zu einem PC haben.
Die Mitarbeiter-Zeitung oder zeitschrift
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Vertrautes Erscheinungsbild.
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Gute Lesbarkeit.
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PC-unabhängig.
Nachteile: Höhere Kosten und zur Erstellung sind Layout- und Satzkenntnisse nötig. Quelle: PR Praxis |
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Der Button: Ein Klassiker in Sachen ansteckende Werbung
Ja, er ist wirklich ein Klassiker. Das kleine runde Ding aus Blech gestanzt, vorne bunt bedruckt und hinten mit einer Anstecknadel versehen: der Werbe-Button.
Besonders zwei Button-Motive kennt wohl jedes Kind. Zum einen den Smiley-Button (nicht mehr wegzudenken), zum anderen den Atomkraft - nein Danke-Button (gerade wieder schwer im Kommen!).
Statten Sie Ihre Verkaufsmitarbeiter doch mal mit Buttons aus, zum Beispiel:
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Zur Kennzeichnung der Mitarbeiter. Heben Sie die Mitarbeiter Ihres Verkaufspersonals hervor. Mit einem Button, der Ihr Firmenlogo trägt, ist jeder Mitarbeiter eindeutig gekennzeichnet. Diese Buttons können Sie auch mit dem individuellen Namen versehen.
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Als Schmunzel-Buttons. Der Smiley-Button mit seinem ansteckenden Lächeln hat sich in vielen Fällen bewährt, um Kunden mit entwaffnender Freundlichkeit entgegenzutreten. Überall dort, wo Kunden empfangen, begrüßt oder beraten werden, ist er ein sympathischer Türöffner.
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Als Verkaufsförderungs-Buttons. Die Buttons, die Mitarbeiter tragen, können aber auch auf bestimmte Verkaufsaktionen hinweisen. Das können die aktuell beworbenen Produkte oder Sonderangebote sein. Auch auf Ihre eventuell vorhandene Kundenkarte oder besondere Serviceleistungen könnten Sie mit einem Button werbewirksam hinweisen. Ein solcher Verkaufsförderungs-Button kann aber auch das Produkt des Tages, des Monats oder Jahres bewerben.
Neben dem klassischen Ansteck-Button gibt es heute bereits magnetische Buttons oder Haft-Buttons. Beide halten, ohne dass man das Anzugrevers oder die Bluse mit der Nadel durchlöchern muss.
Buttons gibt es in Größen von 22, 25, 32, 37, 44, 56, 76, 101, und 152 mm Durchmesser. Das Papier kann im 4-Farb-Offsetdruck oder mit Sonderfarben bedruckt werden. Dabei sind auch Metallictöne oder Leuchtfarben möglich. Quelle: Werbepraxis aktuell |
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BGH urteilt: Werbung mit Garantien muss nicht vollständig sein
Der Hinweis auf Garantien ist ein ziemlich wirksames Element in der Werbung. Schließlich können Garantien letzte Zweifel und Kaufunsicherheit zerstreuen. Wie genau muss aber Art und Umfang der Garantie in der Werbung erklärt werden?
Das haben Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Der Bundesgerichtshof nahm sich nun der Sache an und fällte am 14. April 2011 ein Urteil, das viele Unternehmer und Online-Shopbetreiber aufatmen lässt (BGH I ZR 133/09). Sein Inhalt: Die näheren Angaben, die eine Garantieerklärung enthalten muss, müssen nicht schon in der Werbung aufgeführt werden.
In dem zu beurteilenden Fall ging es um einen Online-Händler, der mit Tintenpatronen und Tonerkartuschen handelte und auf seiner Internetseite ein Versprechen von drei Jahren Garantie abgab. Ein Mitbewerber hat es als wettbewerbswidrig beanstandet, dass die genaueren Bedingungen der Garantie nicht erläutert waren. Laut BGH-Urteil muss dies aber nicht der Fall sein. Die Werbung dürfe auf Garantien hinweisen und müsse nicht das rechtsverbindliche Garantieversprechen beinhalten. |
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