|
Anzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Marketing- und Werbeleiter und wollen ohne große Kosten online werben, Anzeigen schalten, Werbebriefe verschicken und alle Register der Online-Werbung ziehen? >> Dann klicken Sie einfach hier! |
 |
|
|  |
|
Lesen Sie in dieser Ausgabe von OnlineMarketing aktuell
|
 |
Jeder 6. Internetnutzer bloggt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem gewaltigen Medien-Hype rund um Facebook und Twitter scheint es zuweilen, als sei der "gute alte" Blog ein bisschen in Vergessenheit geraten. Doch das ist nicht der Fall: In Deutschland veröffentlicht jeder sechste Internetnutzer zumindest hin und wieder eigene Beiträge in Weblogs, so die aktuelle W3B-Studie Web 2.0-Kompendium von Fittkau & Maaß Consulting, für die mehr als 100.000 Internetnutzer befragt wurden.
Sieben Prozent der Befragten gaben an, mindestens einmal im Monat Blog-Artikel zu schreiben oder zu aktualisieren. Jeder zweite der Befragten gab an, Blogs zu besuchen. Ein riesiges Potenzial für Ihr Unternehmen, mit (potenziellen) Kunden in Dialog zu treten!
Doch wie sorgen Sie dafür, dass Ihr Blog nicht zur virtuellen Wüste wird? Abschreckende Beispiele von Unternehmen, deren Mitarbeiter sich die Finger wund tippen, und dennoch nicht mit den gewünschten Erfolgen aufwarten können, gibt es leider nicht wenige. Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbands BITKOM meint: "Um die Leser zu erreichen, müssen Internet-Tagebücher über einen längeren Zeitraum einen Mehrwert bieten – am besten eine Mischung aus guter Unterhaltung und nützlichen Informationen".
In unserer Know-how-Bibliothek verraten wir Ihnen heute Tipps, wie Sie Ihren Blog ins Gespräch bringen - und sich schnell eine Fangemeinde schaffen.
|
Ein schönes und entspanntes Osterfest wünscht Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
|
|
|
Anzeige
| Sehr geehrte Damen und Herren, klicken Sie rechts auf das Video – und erfahren Sie, mit welchen neuen Werbe-Ideen
Sie ab sofort neue Kunden gewinnen und Ihren Umsatz steigern! |
 |
|
|  |
Coupons: 822 neue Kunden an nur einem Tag
Auch wenn die Parole "Geiz ist geil" passé ist, hat sich doch nichts darant geändert, dass Kunden gerne ein Schnäppchen machen. Das stellte auch Aleksandra Filipovic fest, als sie mit einem Rabattgutschein im Internet für ihren Friseursalon warb. Einen Tag lang war ihr Angebot auf dem Online-Schnäppchen-Portal "Groupon City Deal" geschaltet. Das Ergebnis: 822 verkaufte Gutscheine! Eine Idee, die auch Sie nutzen können.
Günter Stein, Experte bei How2Marketing, dem innovativen Know-how-Portal für Marketing und Vertrieb, zeigt Ihnen wie's geht:
Hintergrund: Ohne Werbekosten Neukunden gewinnen – damit wirbt der Online-Gutscheindienst Groupon City Deal. Der Begriff Groupon setzt sich aus dem englischen Wort für Gruppe (group) und dem französischen Wort für Gutschein (coupon) zusammen – es handelt sich also um einen klassischen Gruppenrabatt.
1. Schritt: Das Prinzip
Die Internetanzeige schalten Sie gegen Provision – und immer verbunden mit einem besonderen Rabattangebot für die potenziellen Nutzer. Zustande kommt der so genannte Deal, also das Geschäft, wenn ihn eine Mindestzahl von Interessierten innerhalb von 24 Stunden im Internet abschließt.
Doch auch wenn der Preisnachlass der gesamten Gruppe gewährt wird, löst jeder Kunde den Gutschein ganz individuell ein. Um einen Gutschein zu ergattern, wählt der Nutzer zuerst seine Stadt aus, da die Schnäppchen überwiegend von lokalen Anbietern stammen.
Die Kunden müssen Vorauskasse leisten. Der Gutschein wird ihnen als PDF geschickt – nach der Bezahlung. Allein in Köln – wo Aleksandra Filipovic ihren Friseursalon betreibt, und es mit den 822 neuen Kunden in die Lokalzeitung gebracht hat – gehen täglich mehrere 100 Deals über den Tisch, Tendenz: steigend, das Interesse ist groß.
Ein Trend, der sich ausbreitet
Das Kundeninteresse haben auch andere bemerkt: Neben Groupon werden auch auf den Internetseiten von Coole Deals oder Deal Ticket ähnliche Angebote geschaltet.
2. Schritt: Nutzen Sie die Chance zur Vergrößerung Ihres Kundenstamms
Egal, ob Sie als ortsansässiger Parkettverleger eine ansonsten teure Parkettpflege anbieten, als Automechaniker einen Rabatt auf die nächste Inspektion oder als Fotograf zum Beispiel einen Rabatt auf neue Pass-taugliche Fotos.
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt
Wenn Sie sich bei Groupon umschauen, stellen Sie fest: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Nicht nur Gastronomen oder Friseurgeschäfte schalten dort Anzeigen. Auch Stadtführungen, Englischkurse, Ganzkörpermassagen, Zahnreinigungen und sogar Augen-Laserbehandlungen werden angeboten.
3. Schritt: Die Risiken der Aktion sollten Sie kennen
Kalkulieren Sie den Rabatt genau. Denn der Umsatz mit den Gutscheinkunden sollte nach Rabatt und Provision für Groupon (ganz umsonst ist die Anzeige dann nämlich doch nicht) zumindest noch die Kosten decken – im Idealfall auch Gewinn bringen.
Wie Sie Kunden auf Ihre Aktion aufmerksam machen, was Sie die Aktion kostet und was es im Kundenkontakt zu beachten gilt, wenn Sie eine solche Aktion anbieten, lesen Sie im weiteren Beitrag auf den Seiten von How2Marketing. |
|
 |
Mit Twitter kostengünstig Mafo betreiben
Knitted Dove, ein kleiner Kleidungshersteller aus Los Angeles, lässt die Kunden über sein Sortiment abstimmen. Für die Frühjahrskollektion etwa standen zwei Kleider zur Auswahl – eines mit rot-weißen Karos und eines mit grau-weißem Muster.
Ablauf: Ein Mitarbeiter fotografierte die Modelle und stellte das Foto beim Kurznachrichtendienst Twitter ein, mit dem Hinweis: Wir tendieren zum grauen, was denkt ihr? Mehrere Tausend Fans meldeten sich zu Wort, der beste Beitrag wurde mit einem 50-Dollar-Einkaufsgutschein belohnt. Die Kunden votierten für das grau-weiße Kleid.
Trendletter-Votum: Gerade für kleine Unternehmen ist Twitter ein kostengünstiger Weg, um Marktforschung zu betreiben. Doch Vorsicht: Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ! Auf Twitter versammeln sich Produktfans, deren Geschmack nicht immer dem der Masse entspricht. |
|
|
|  |
Know-how-Bibliothek: Blogs zum Erfolg führen
Heute schon gebloggt? Oder vielleicht haben Sie noch gar keinen eigenen Blog? Dann wird's höchste Zeit - denn Blogs bieten Ihnen hervorragende Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu präsentieren und eine Fangemeinde aufzubauen.
Hier 5 Tipps, wie das geht:
|
|
 |
Recht: Schmerzthema Impressumspflicht & Datenschutz
Dass jede Website ein Impressum braucht, versteht sich von selbst. Unsicherheit herrscht allerdings oftmals hinsichtlich der Inhalte. Und auch in Sachen Datenschutz sind viele Website-Betreiber unsicher, welche Daten Sie erheben dürfen.
Daher haben Ihnen meine Kollegen von PR Praxis eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Folgende Angaben sollte Ihr Impressum haben, damit Sie vor Abmahnungen sicher sein können:
-
Name und Adresse des Anbieters.
-
Handelt es sich bei dem Anbieter um eine juristische Person, muss auch der Handlungsbevollmächtigte genannt werden, d. h. der Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende.
-
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme: Telefon, Fax und E-Mail.
-
Handelt es sich um einen registrierten Verein oder ein Handelsunternehmen gehören auch die Registernummern ins Impressum.
-
Wenn vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
-
Handelt es sich um ein Gewerbe, sollte der Name der Aufsichtsbehörde genannt und ein Link auf die Behörde eingefügt werden.
Das Telemediengesetz schreibt vor, dass das Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss. Daher sollten Sie es im Rahmen und in der Fußzeile platzieren, weil beides von jeder Seite aus zugänglich ist, und auch im Rahmen der Hauptnavigation verankern.
Eine gute Orientierung bietet der Impressum-Assistent.
Was in die Datenschutzerklärung gehört
Wer über seine Website personenbezogene Daten erhebt, braucht auch eine Datenschutzerklärung. Sie unterrichtet den Website-Besucher darüber,
-
wie,
-
in welchem Umfang und
-
zu welchem Zweck
seine Daten erhoben, verarbeitet und verwendet werden. Platzieren Sie die Datenschutzerklärung genauso deutlich sichtbar auf Ihrer Seite wie das Impressum.
Zu den wesentlichen Inhalten einer Datenschutzerklärung gehören:
-
der Hinweis auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften,
-
die Erklärung, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden,
-
die Versicherung, dass die Daten nur mit Einwilligung weiterverwendet werden bzw. nur dann, wenn dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, und dass sie nicht zu werblichen Zwecken weitergegeben werden,
-
die Erklärung, dass das Unternehmen jederzeit Auskunft über die Nutzung der Daten gibt.
Fazit: Lassen Sie sich bei den Formulierungen – vor allem, wenn Sie auch einen Onlineshop haben und in größerem Umfang Daten erheben – unbedingt juristisch beraten, denn auch hier lauern Fallen.
Quelle: PR Praxis |
|
|
Anzeige
|

WICHTIGE MITTEILUNG für Sie als PR-Verantwortlicher, wenn Sie gerade in
schwierigen Zeiten zeigen wollen, dass Sie unentbehrlich sind:
|
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
freuen Sie sich auch jedesmal, wenn es eine Ihrer PR-Meldungen weit nach vorne in die Zeitung bringt?
Nur fünf oder sechs Worte können den Unterschied ausmachen, ob es Ihre Pressemitteilung in die Nachrichten schafft oder im Papierkorb landet.
Wie gut sind Ihre PR-Meldungen heute schon?
Finden Sie es mit dem GRATIS-PR-Check heraus!

|
 |
 |
Dieser Newsletter wird gesponsert von: PR Praxis
|
| |