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Lesen Sie in dieser Ausgabe von OnlineMarketing aktuell
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Social Media statt Telefon
Sehr geehrte Damen und Herren,
Social Media spielen auch in der Kommunikation mit dem Kunden eine immer größere Rolle. Der Griff zum Telefon wird immer häufiger zum Besuch auf Twitter, Facebook & Co. 25 Prozent der Kontakte werden bereits in vier Jahren über Twitter, Facebook & Co. laufen, das ermittelte eine Studie von Munich Business School und Detecon. Meine Kollegen vom Trendletter raten: Stellen Sie die Präsenz in den
Social-Media-Kanälen sicher. Der Kunde von morgen erwartet, dass Sie dort vertreten sind – und er per Selbstbedienung Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann. Gegenüber jüngeren Zielgruppen ist die Präsenz in Social Media wichtiger als die Erreichbarkeit am Telefon.
Tipps und Ideen rund um den Kundenservice per Web 2.0 lesen Sie heute in der Know-how-Bibliothek.
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Beste Grüße sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
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Recht: Produktbilder im Onlineshop sind verbindlich
Bilden Sie in Ihrem Onlineshop Produktbilder ab, so müssen Sie das Produkt auch wie abgebildet verkaufen. Klingt eigentlich logisch. Dennoch kann es zu Missverständnissen kommen. Etwa wenn am Produkt Zubehörteile angebaut sind, die Sie nicht mitverkaufen. Oder wenn Dekoartikel auf dem Produktbild platziert sind. Die sollen zwar nur das Bild schöner machen, aber manche Kunden könnten glauben, sie gehören zum Lieferumfang.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einem Urteil nochmals bekräftigt, dass in einem Shop mit der Ware abgebildete Zubehörartikel Bestandteil des Kaufvertrags werden – und folglich geliefert werden müssen (BGH, Urteil v. 12.01.2011, VIII ZR 346/09). Immer dann, wenn das abgebildete
Produkt nicht dem gelieferten entspricht, riskieren Sie zweierlei: Der Kunde kann Sie auf vollständige Lieferung verklagen, Wettbewerber können Sie wegen Irreführung des Verbrauchers abmahnen (Irreführung über die wesentlichen Merkmale der Ware im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG). Gehen Sie daher bei Produktabbildungen sorgfältig vor und auf Nummer sicher.
Der beste Weg: Zeigen Sie auf den von Ihnen verwendeten Produktbildern auch genau das, was Sie liefern werden.
Der zweitbeste Weg: Sind Deko- oder Zubehörelemente mit im Bild, dann schreiben Sie gut sichtbar unmittelbar neben das veröffentlichte Bild den folgenden textlichen Hinweis: "Der abgebildete Gegenstand XY wird nicht mitverkauft." Quelle: WerbePraxis aktuell |
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14 Regeln für optimale Online-Texte (Teil 2)
Content is King - diese SEO Maxime ist heute aktueller denn je. Denn nur mit qualitativ hochwertigen, lesefreundlich getexteten, Inhalten werden Sie die Gunst des Nutzers erringen. In Teil 1 dieses Beitrags verrieten Ihnen meine Kollegen in der vergangenen Woche bereits 7 Praxistipps, wie Sie Ihre Inhalte optimieren. Heute gibt es im "Nachschlag" 7 weitere "goldene Regeln" für zugkräftige Online-Texte, die sowohl bei den Nutzern als auch bei den Suchmaschinen gut ankommen.
Regel Nummer 8: Leserfreundliche Struktur
Unterteilen Sie Ihren Text in Abschnitte. Auch hier gilt: ein Gedankengang – ein Abschnitt. Jeder Abschnitt sollte im Schnitt sechs bis sieben Zeilen umfassen. So kann der Besucher Ihrer Website den Inhalt schnell erfassen. Und: Nutzen Sie auch andere Mittel zur Strukturierung: Aufzählungen mit Bullet Points, Tabellen, Listen etc.
Regel Nummer 9: Zwischenüberschriften geben Orientierung
Zwischenüberschriften sind Orientierungs- und Wegmarken für den Besucher. Sie helfen ihm, innerhalb des Textes genau die ihn interessierende Passage zu finden. Wählen Sie ausdrucksstarke und informative Zwischenüberschriften. Arbeiten Sie auch hier, wann immer dies möglich ist, mit Schlüsselbegriffen. Denn Suchmaschinen bewerten den Text in Zwischenüberschriften höher als Fließtext. Somit kann sich die richtige Begriffswahl in den Überschriften positiv auf das Ranking ausüben. Fassen Sie auch die Überschriften kurz. Vier bis
fünf Wörter sollten reichen.
Regel Nummer 10: Kurze einfache Wörter
Achten Sie bei den Wörtern auf Klarheit und Kürze. Zwar lässt die deutsche Sprache zusammengesetzte Wortungetüme zu, das heißt aber noch lange nicht, dass diese Wörter schön und leserfreundlich sind. Verzichten Sie also lieber hierauf. Sicher haben Sie es zwar nicht mit der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung zu tun, aber vielleicht mit dem Feuerwehrrettungshubschrauber. Schreiben Sie stattdessen: Der Rettungshubschrauber der Feuerwehr. Lassen sich zusammengesetzte Wörter nicht vermeiden, prüfen Sie,
ob die Bindestrich-Variante erlaubt ist.
Regel Nummer 11: Sprechen Sie den Leser direkt an
Schreiben Sie nicht anonym über man, sondern sprechen Sie den Leser direkt an. Statt Wenn man nach einem langen Arbeitstag den Feierabend mit einem Tee beginnen kann … sollten Sie schreiben: Wenn Sie nach einem langen Arbeitstag endlich Ihren Feierabend mit einem Tee beginnen können …
Regel Nummer 12: Wichtiges hervorheben
Indem Sie Begriffe durch Fettung oder Kursivschrift hervorheben, lenken Sie die Aufmerksamkeit des Lesers auf diese Stelle beziehungsweise den Begriff.
Außerdem helfen Sie ihm auf diese Weise, sich im Text zurechtzufinden, und geben ihm Orientierung. Das bedeutet natürlich auch: Heben Sie keine ganzen Sätze hervor. Und: Setzen Sie Hervorhebungen so sparsam ein, dass sie wirklich wirken.
Regel Nummer 13: Eine Seite – ein Thema
Konzentrieren Sie sich bei Ihren Online-Texten auf ein Thema. Das wirkt sich positiv auf das Suchmaschinenergebnis aus. Denn die Suchmaschinen bewerten die Relevanz einer Seite für ein Thema, indem sie das Verhältnis zwischen dem Gesamttext und der Anzahl der zum Thema gehörenden Begriffe ermitteln. Das heißt: Behandelt eine Seite mehrere Themen, reduziert sich proportional die Anzahl der Schlüsselwörter pro Thema. Das Verhältnis zwischen den Schlüsselwörtern und dem Gesamttext wird so ungünstig, dass die Suchmaschine die Seite als für
die Themen nicht relevant erachtet.
Regel Nummer 14: Kurze Texte
Idealerweise kann der Besucher Ihrer Website den ganzen Text auf seinem Bildschirm erfassen. Mehr als zwei Bildschirmseiten sollte Ihr Text keinesfalls umfassen. Eine Länge zwischen 1.000 und 2.000 Zeichen ist ideal. Lässt es sich wirklich nicht vermeiden, sollten Sie den Text als PDF zum Download
anbieten. Ein ausgedruckter Text darf natürlich ruhig länger sein.
Extra-Tipp
Ob Ihr Text wirklich leserfreundlich ist, stellen Sie am besten fest, indem Sie ihn laut vorlesen. So merken Sie sehr schnell, an welchen Stellen der Text langatmig oder holprig ist.
Mehr Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen werbewirksam und sympathisch im Internet darstellen lesen Sie in PR Praxis. |
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Google fördert neue Online-Initiative Mittelstand
Mit der Initiative Online Motor Deutschland soll der deutsche Mittelstand in Sachen Internet fit gemacht werden. Ins Leben gerufen wurde die Initiative von Google. Gemeinsam mit Partnern aus Politik und Wirtschaft möchte Google mittelständischen Unternehmen dabei helfen, ihren Geschäftserfolg durch den strategischen Einsatz des Internets zu steigern. Das Potenzial ist immens: 97 Prozent der deutschen Internetnutzer suchen online nach Produkten und Services - aber nur sechs von zehn mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind online überhaupt präsent.
Und der Großteil von diesen nutzt das Internet lediglich dazu, sein Unternehmen vorzustellen.
Der Online Motor Deutschland soll Unternehmen nicht nur zeigen, wie sie schnell und einfach eine Online-Präsenz erstellen können - sondern auch, wie sie damit ihren Geschäftserfolg nachhaltig steigern können und welche Grundlagen des Online-Marketings sie dabei beachten sollten.
Road-Tour durch Deutschland
Seit dem 4. April ist die Initiative auf Tour durch deutsche Großstädte und legt dort einen 3-Tages-Stopp ein. Angeboten werden kostenlose Workshops und Expertengespräche. Die Teilnahme an den einzelnen Events ist dabei kostenlos.
Stationen der Roadshow sind in der ersten Jahreshälfte: Nürnberg (13. bis 15. April), Stuttgart (2. bis 4. Mai), Frankfurt (10. bis 12. Mai) und Köln (18. bis 20. Mai), in der zweiten Jahreshälfte Hannover (23. bis 25. August), Leipzig (31. August bis 2. September), Essen (12. bis 14. September), Hamburg (20. bis 22. September) und Berlin (28. bis 30. September).
Die beteiligten kommerziellen Partner stellen im Rahmen der Initiative exklusiv Produkte und Services kostenlos bereit, die normalerweise kostenpflichtig wären.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.online-motor-deutschland.de |
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Know-how-Bibliothek: Kundenkontakte per Social Media
Twitter, Facebook & Co. haben Kundenerwartungen verändert. Der Kunde 2.0 will nicht mehr zum Telefonhörer greifen müssen, um mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten - und eventuell in eine Endlos-Warteschleife zu geraten -, sondern direkt per Mausklick Antworten auf seine Fragen bekommen. Die folgenden Beiträge liefern Ihnen Tipps und Ideen rund um Kundenkontakte per Social Media:
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Dieser Newsletter wird gesponsert von: WerbePraxis aktuell
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