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Lesen Sie heute am 5. April 2011:
Der PR-Sommer

Sehr geehrte Damen und Herren,

das erste sommerliche Wochenende liegt hinter uns. Der Sommer rückt also unaufhaltsam voran. Musikfans fragen sich jetzt schon: was wird der Sommerhit 2011? Und Musiker, Bands und Interpreten haben die Melodien längst vorbereitet.

Wir dagegen fragen uns: was wird die PR-Kampagne im Sommerloch 2011?

Denn das Sommerloch ist immer die beste Zeit, um sich mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Wenn es dann in der Nachrichten armen Zeit ein Thema gibt, das Sie erfolgreich für sich besetzen können, haben Sie einen großen Schritt in Richtung Erfolg Ihrer PR-Kampagne getan.

Der PR-Sommer kommt – inszenieren Sie Ihre PR zum richtigen Zeitpunkt!

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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So starten Sie eine erfolgreiche Sommerloch-PR-Kampagne

Vertreten Sie eine Gegen-Meinung. Wenn Sie das Gefühl haben, in den Medien ist die Berichterstattung über ein bestimmtes Thema sehr intensiv, aber völlig einseitig, dann vertreten Sie die Gegenmeinung. Nach diesem Prinzip sind nicht nur die Macher der Oberstaufen-Kampagne vorgegangen – wir berichteten darüber. Auch Thilo Sarrazin ist so der große Bucherfolg geglückt.

Schaffen Sie einen Aufhänger. Eine Pressemeldung, bei der Sie lediglich verkünden, dass Sie anderer Meinung sind, beschert Ihnen nicht die nötige Medienaufmerksamkeit, die Sie brauchen. Nehmen Sie dazu die richtige Verpackung, am besten ein gutes Bild.

Bleiben Sie David. Sie haben ein kleines Unternehmen? Hervorragend. Denn damit haben Sie die beste Voraussetzung dafür, das altbekannte Schauspiel "David gegen Goliath" durchzuführen. Die Sympathien sind immer auf der Seite des Kleineren. Also bei Ihnen.

Suchen Sie sich Freunde. Natürlich sollten Sie mit Ihrer Meinung nicht alleine dastehen. Sarrazin wusste die so genannte schweigende Mehrheit hinter sich. Die Gemeinde Oberstaufen versammelte die Befürworter von Google Street View auf ihrer Seite. Diese hatten sich schon zahlreich auf Facebook und Twitter über die Google-Schelte in den Medien geäußert und geärgert.

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Software-Tipp: Was gibt es Neues von Ihrem Wettbewerber?

Information ist alles. Was gibt es Neues beim Mitbewerber? Welche neuen Produkte führt er ein, ändert er seine Preise? Beginnt eine neue Werbestrategie? Das alles können Sie erfahren, wenn Sie seine Website permanent beobachten. Der tägliche Aufruf einer Website allerdings macht viel Arbeit.

Und dann können einem bei aller Sorgfalt kleine Änderungen entgehen. Etwa, wenn der Wettbewerber Werbeaussagen ändert, streicht oder optimiert. Jetzt können Sie die Aufgabe einer Rundum-Überwachung der Webseite Ihrer Wettbewerber komfortabel und automatisch erledigen lassen.

Durch die englischsprachige Software Updatepatrol, die Sie automatisch über Änderungen informiert.

Sie zeigt Ihnen unter anderem:
  • Textänderungen,
  • ausgetauschte Schlüsselwörter für die Suchmaschinen,
  • neue Bilder und Grafiken,
  • neue oder geänderte Link,
  • Löschungen,
  • Änderungen in PDF-Dateien.
Über die festgestellten Änderungen kann man sich automatisch per E-Mail informieren lassen. Besucht man dann die geänderte Website, werden die Änderungen dort hervorgehoben markiert. Alle Änderungen werden allerdings auch in einem Report dargestellt. Quelle: WerbePraxis aktuell
Rechtstipp: Impressum als Bild ist nicht abmahnsicher

Zu den Pflichtangaben, die man im Impressum einer Website machen muss, gehört auch die Angabe der E-Mail-Adresse. Weil die Erfahrung aber zeigt, dass eine veröffentlichte E-Mail-Adresse im Nu von Spammern gespeichert und dann mit Werbemüll überflutet wird (Casinos, Potenzmittel, Sex-Angebote), haben sich viele Unternehmen entschlossen, entweder ihre E-Mail-Adresse oder ihr gesamtes Impressum als Bild einzubinden.

Vorteil: die automatisch arbeitenden Programme der Spammer können aus Bildern nicht die E-Mail-Adresse extrahieren.

Nachteil: eine solche Einbindung als Bild entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sollte das Bild zum Beispiel auf Smartphones oder in speziellen Browsern, z. B. für Blinde, nicht dargestellt werden, so fehlt dort die gesetzlich vorgeschriebene Angabe der E-Mail-Adresse.

Es gilt der Grundsatz: Die Angaben im Impressum müssen unabhängig vom Browsertyp abrufbar sein!

Auch wer sein Impressum als PDF hinterlegt, seine Website inklusive Impressum komplett in Flash programmiert hat oder anstelle der E-Mail-Adresse ein Kontaktformular einbaut, handelt nicht abmahnsicher!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 12 Profi-Checklisten für Sie zusammengestellt:

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