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Onlinemarketing 2011: Was ist neu, was bleibt, was geht?

Die "jungen Wilden" wie Facebook, Groupon & Co. mischen die Onlinemarketingszene derzeit gewaltig auf. Welche Angebote lohnen sich WIRKLICH für Ihr Unternehmen? Was bringt Ihnen 2011 den gewünschten Erfolg? Welche anderen Online-Werbetrends zeichnen sich ab? Und wo sollten Sie lieber vorsichtig vorgehen?

Nichts ist in Stein gemeißelt - diese Erkenntnis gilt im Online-Marketing noch mehr als für andere Werbebereiche. Was 2010 noch funktioniert hat, ist 2011 schon überholt... WerbePraxis aktuell informiert Sie über die aktuellsten Trends und durchleuchtet kritisch Chancen und Risiken der neuen Plattformen.

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Lesen Sie in dieser Ausgabe von OnlineMarketing aktuell
Google stellt ein - und erhält über 75.000 Bewerbungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Google will in diesem Jahr seinen Mitarbeiterstamm weltweit um 6.000 hochqualifzierte Arbeitnehmer aufstocken. Die Resonanz auf diese Ankündigung war riesig: Alleine in einer Woche gingen bei dem Suchmaschinengiganten über 75.000 Bewerbungen ein. Kein Wunder, gilt das Unternehmen doch als einer der besten Arbeitgeber.

Eine kreativitätsfördernde Arbeitsumgebung, viele Angebote zum Erhalt der Work-Life-Balance und nicht zuletzt das Renommee des kalifornischen Unternehmens tragen dazu bei, dass Google-Jobs überaus beliebt sind.

Doch nicht jeder erliegt dem Google-Charme: Rabattspezialist Groupon zeigte sich jüngst gegenüber einer 6-Milliarden-Dollar-Offerte von Google spröde und sammelte stattdessen nach einem Bericht der ARD Börse 950 Millionen Dollar von Risikokapitalgebern ein. Die bisherige Erfolgsbilanz von Groupon: 50 Millionen registrierte Nutzer, der Unternehmenswert wird bei einem Börsengang in den nächsten Monaten auf 15 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Wird die Erfolgsgeschichte von Groupon weitergeschrieben? Oder wird das Unternehmen wie so viele andere hochgelobte Startups wieder sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden? Dr. Eike Wenzel, Chefredakteur des Informationsdienstes Zukunftsletter, nimmt Groupon in dieser Ausgabe genau unter die Lupe.

Beste Grüße sendet Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
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Sehr geehrte Damen und Herren,

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Groupon - Trend oder Hype? Was steckt wirklich hinter dem Social-Commerce-Wunder

Groupon (Group + Coupon) bietet tägliche Rabatte an, wenn sich im Netz eine Masse von Interessierten dafür begeistern lässt. Die Aktionen laufen in der Regel jeweils 24 Stunden. Groupon selbst verdient an den Provisionen für diese Rabattangebote. Die Zahlen sind zweifellos beeindruckend: 2008 wurde das Unternehmen gegründet. Für das laufende Jahr schätzen Analysten den Umsatz von Groupon auf 350 bis 500 Mio. US-Dollar. So schnell ist nicht einmal Google gewachsen.

Die Konkurrenz ist auf der Hut und wittert ebenfalls das große Geschäft. Der ärgste Mitbewerber, LivingSocial (http://livingsocial.com/), hat am 19. Januar 2011 eine Kooperation mit Amazon an den Start gebracht. Über Online-Coupons auf LivingSocial konnten Amazon-Käufe in Höhe von 20 US-Dollar als Schnäppchen für 10 US-Dollar erworben werden. In den ersten beiden Stunden des Deals verkaufte LivingSocial Coupons in Höhe von 2 Millionen US-Dollar.

Massenrabatte online als neuer Business-Hit – wird Geiz jetzt doch noch geil? Im Dezember mussten Unternehmen Schlange stehen, um über bzw. dank Groupon mit ihren rabattgierigen Kunden ins Gespräch zu kommen.

Die Pros von Groupon: Global, lokal, trendsensibel
  • Groupon nutzt das Internet dafür, was es am besten kann: eine globale Reichweite aufzubauen und lokale Käufe zu möglichst niedrigen Preisen in die Wege zu leiten.
  • Groupon nutzt ebenfalls die Vorteile von Social-Media optimal: Menschen raumübergreifend zusammenzubringen und für eine gemeinsame Idee zu begeistern.
  • Groupon hat einen wichtigen neuen Retail-Trend genau verstanden: Menschen möchten beim Einkauf die alte Rollenaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer aufheben
Die Kontras von Groupon: Billig ist kein Alleinstellungsmerkmal
  • Groupon könnte an den monströsen Erwartungen der Investoren scheitern, die in einer aktuellen Finanzierungsrunde sage und schreibe 950 Millionen US-Dollar in das Unternehmen pumpten.
  • Groupon ist nicht Google und auch nicht Facebook. Sowohl der Suchmaschinenbetreiber als auch das Social-Media-Portal haben sich in kürzester Zeit eine Alleinstellung erarbeitet. Bei Groupon ist das definitiv nicht der Fall.
  • Groupon basiert auf der Idee des günstigsten Preises und baut drumherum eine zugegebenermaßen kluge und einladende Social-Media-Umgebung. Doch "billig" ist kein nachhaltiger Trend und kein Alleinstellungsmerkmal.
Fazit: Groupons Liaison mit Tencent, dem chinesischen Facebook, markiert einen Wechsel in der Expansionspolitik des Online-Dienstes. Erstmals kauft sich das Gutschein-Portal nicht bei Wettbewerbern vor Ort ein, sondern sichert sich über den Tencent-Deal wichtige Vorort-Kontakte im Land der Mitte. Der Börsengang wird wohl im Frühjahr 2011 stattfinden.

Groupon ist dann eines der ersten Social-Media-Projekte, das den Sprung nach Asien wagt. Offen bleibt, ob wir mit Social Media jetzt noch einmal eine gigantische Blase erleben, wie es 1999 mit den Internetfirmen der Fall war. Groupon hat ein solides Geschäftsmodell, das auf relevanten Trends aufbaut. Entscheidend wird in den nächsten 2 Jahren sein, ob Groupon die unangefochtene Nummer 1 auf seinem Markt bleibt.

Wie geht es mit Groupon weiter? Was ist in der Web 2.0-Welt ein echter Trend - und was nur ein Hype? Mehr darüber lesen Sie im Zukunftsletter.
Falsche Streetview-Einträge selbst korrigieren

Ist Ihr Unternehmen nicht korrekt auf der Google-Landkarte wiedergegeben und wurde ihm womöglich eine falsche Gebäudeansicht zugeordnet? Das können Sie korrigieren, indem Sie Ihr Google-Places-Konto aufrufen und Google die korrekte Anschrift mitteilen. So geht es:

1. Melden Sie sich unter http://www.google.com/local/add in Google Places an.
2. Klicken Sie in dem Unternehmenseintrag, den Sie ändern möchten, auf "Bearbeiten".
3. Klicken Sie auf der Seite mit Ihrem Eintrag auf den Link "Falsche Position der Markierung korrigieren".
4. Verschieben Sie die Kartenmarkierung an die richtige Position.
5. Klicken Sie auf "Änderungen speichern".
6. In Google Places kann die neue Darstellung des verknüpften Street-View-Fotos nicht überprüft werden.

Sie können jedoch zu Google Maps zurückkehren und dort sehen, wie sich die vorgenommene Änderung auf die Darstellung ausgewirkt hat.

EXTRATIPP
Nutzen Sie eine weitere kostenlose Werbemöglichkeit, indem Sie Ihrem Unternehmenseintrag eigene Fotos hinzuzufügen, die immer dann angezeigt werden, wenn ein Nutzer Ihren Eintrag aufruft. Dazu klicken Sie im Google-Places-Konto ebenfalls auf "Bearbeiten" und dann auf die Überschrift "Fotos". Anschließend können Sie ein oder mehrere Fotos von Ihrem PC auswählen und auf "Foto hinzufügen" klicken. Haben Sie alle gewünschten Fotos hinzugefügt, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Senden". Weitere Praxis-Tipps, wie Sie aus den vielen unterschiedlichen Google-Anwendungen das Maximum herausholen, lesen Sie in WerbePraxis aktuell.

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Praxisbeispiel: Auf YouTube werben – ohne ein einziges Video zu produzieren

Die US-Firma Benchmade stellt Jagdmesser her und wirbt dafür auf YouTube – allerdings mit einer ganz besonderen Strategie: Die Fünf-Personen-Firma stellt selbst keine Videos ins Netz, sondern tritt nur über Kommentare in Erscheinung. Wann immer ein YouTube-Nutzer ein Messer von Benchmade erwähnt, schaltet sich ein Mitarbeiter in die Konversation ein, bedankt sich, gibt Tipps. 3.980 Videos auf YouTube beschäftigen sich bereits mit den Messern aus Oregon City/Oregon (www.benchmade.com).

Trendletter-Tipp: Fehlen Ihnen die Ressourcen, um selbst Online-Videos für YouTube zu produzieren? Dann kann die Zuschauer-Strategie bei YouTube richtig für Sie sein. Allerdings sollten Sie behutsam vorgehen: Wer in der Kommentarspalte nur platte Werbesprüche hinterlässt, wird als Spammer wahrgenommen und erzeugt eine Anti-Haltung!

Besser: Zunächst die Beiträge anderer Nutzer loben, ihnen Tipps und Hilfestellung geben, sich auf Gespräche einlassen. Der Hinweis auf Produkte sollte ganz zum Schluss – und dezent – erfolgen.
Online-Recht: Datenschutzerklärung ist ein Muss

Jeder, der eine Website betreibt, ist verpflichtet, auf ihr eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Das regelt das Telemediengesetz (TMG) in § 13. Dort heißt es: Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten …

Diese Datenschutzerklärung muss gut sichtbar in die Navigation ihrer Website eingebunden werden. Es empfiehlt sich, sie 2-mal auf der Website zu präsentieren: einmal in der Menüleiste, in der auch das Impressum, der Kontakt und ggf. Ihre AGB platziert sind, und dort, wo Sie den Kunden zur Eingabe seiner persönlichen Daten auffordern, z. B.: Bestellung, Newsletter-Registrierung, Adresseingabe. Ein Formulierungsbeispiel für eine Datenschutzerklärung, das Sie mit Quellenangabe für Ihre Website verwenden können, finden Sie unter: http://www.online-recht-kanzlei.de/Rechtsanwalt/PR-Praxis.html

Welchen Inhalt Ihre Datenschutzerklärung haben muss, hängt jedoch davon ab, in welchem Umfang Sie Daten verarbeiten. Holen Sie sich dazu im Zweifelsfall rechtlichen Rat von einer auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei ein. Quelle: WerbePraxis aktuell
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