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Lesen Sie heute in Verkauf und Vertrieb inside
Massenphänomen innere Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

kennen Sie das alte Kinderspiel des Abzählreims: Ene, mene, muh - und raus bist Du? Statistisch gesehen gilt das in abgewandelter Form auch für die Arbeitseinstellung deutscher Arbeitnehmer. Laut der in der vergangenen Woche erschienenen Studie Gallup Motivations Index hat etwa jeder fünfte Arbeitnehmer (21 % ) keine emotionale Bindung an sein Unternehmen und verhält sich am Arbeitsplatz destruktiv, sprich, zeigt unerwünschtes Verhalten, das zu Lasten der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen geht.

Eine erschreckende Zahl: Lediglich 13 % der Beschäftigten verfügen der Studie zufolge über eine hohe emotionale Bindung an ihr Unternehmen und sind bereit, sich freiwillig für ihren Arbeitgeber und dessen Ziele einzusetzen. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer, insgesamt 66 %, weist lediglich eine geringe emotionale Bindung auf – und leistet nur Dienst nach Vorschrift. Das hat dramatische Folgen: Marco Nink, Strategic Consultant bei Gallup, schätzt, dass die daraus resultierenden Produktivitätseinbußen einen volkswirtschaftlichen Schaden zwischen 121,8 und 125,7 Milliarden Euro verursachen.

Der Mangel an Engagement rührt, so die Studie, oft daher, dass die Mitarbeiter das Gefühl haben, nicht ausreichend geführt und motiviert zu werden - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich indes kein Unternehmen leisten, qualifizierte Mitarbeiter zu verlieren oder mit dauerhaften Minderleistungen klarzukommen. Praxistipps, wie Sie als Führungskraft der "inneren Kündigung" Ihrer Mitarbeiter entgegenwirken, lesen Sie heute in der Know-how-Bibliothek.

Beste Grüße aus dem Rheinland

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Verkauf & Vertrieb inside"
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Innovationen ja – aber sparsam!

Ständig werden von Ihnen im Verkauf neue Ideen erwartet. Aber, erfolgreiche Unternehmen tun nicht alles gleichzeitig, wenn sie innovieren, sondern nehmen sich einen Bereich vor: entweder die Produktion oder die Marke oder das Produkt oder das Marketing. Auf diesen Aspekt sollten Sie in einem der nächsten Führungskräfte-Meetings hinweisen.

Diese Fokussierung hat gute Gründe, wie der Management-Denker Nicholas Carr feststellt: Jeder Feldherr weiß, ein Mehrfrontenkrieg kostet viel Kraft. Vergleichbares gilt im Unternehmen. Zu viel Innovation überfordert das Team. Innovatoren sind knapper als Mitarbeiter, die Routineaufgaben erledigen. Deshalb sollte diese wertvolle Ressource gezielt dort eingesetzt werden, wo der Wettbewerbsvorteil gestärkt werden kann.

Carr sagt deutlich, dass künftig jene Unternehmen Erfolg haben werden, die nicht Innovation um jeden Preis betreiben. Wichtiger ist ein anderer Punkt: Der Unternehmer sollte den Kunden nicht aus den Augen verlieren. Dabei sollten diese Annahmen das Verhalten lenken:
  • Mit dem Durchschnittskäufer macht das Unternehmen sein bestes Geschäft. Hier ist der Massenmarkt, der Zugang zu Volumen und Renditen bietet.
  • Die so genannten Early Adopter, die Neuheitenkäufer, sind eine Minderheit, die eher fürs Nischengeschäft taugt.
Innovation sollte deshalb den Durchschnittskäufer im Visier haben und diesen nicht überfordern. "Der Normalkunde verhält sich stets konservativ", stellt Carr fest. Schlussfolgerung: Die kleine, kontinuierliche Verbesserung wird viel leichter ein kommerzieller Erfolg als der große Wurf, der die Kundschaft erst einmal irritiert. Evolution ist also erfolgreicher als Revolution.

Praxisbeispiel: Der Fall Lego illustriert diese Annahmen. Der Spielzeughersteller hatte zu einer Innovationsoffensive aufgerufen. Videospiele kamen ins Sortiment, man wollte Zulieferer der Autoindustrie werden ("Das rollende Spielzimmer im Pkw") und Lego-Steine in der Management-Weiterbildung einsetzen. Das war zu viel Innovation gleichzeitig. Mit einem Projekt allein hätte der dänische Mittelständler vielleicht Erfolg gehabt – nicht jedoch mit Innovation an allen Fronten. Erst heute, da alle diese Projekte abgeblasen sind und sich Lego wieder darauf konzentriert, seinen Kunden mit den Plastiksteinchen neue Freude zu machen, läuft das Geschäft wieder.

Fazit: Dosieren Sie Ihre Innovationsvorhaben richtig – bei knappen Management-Ressourcen sollten Sie nicht viele parallel laufende Projekte haben, sondern ein Vorhaben nach dem anderen abarbeiten. Behalten Sie zudem Ihre Kernkompetenz und die Veränderungsbereitschaft der Kunden im Auge.

Mehr Tipps, wie Sie das Thema "Innovation" in Verkauf und Vertrieb souverän angehen, lesen Sie in VerkaufsManagement aktuell.
Messe-Erfolg 2011: 7 Check-Punkte für Ihren eigenen Messebesuch

Sie möchten als Besucher eine Messe besuchen, wollen aber bei der Vorbereitung nichts vergessen? Oder einer Ihrer Mitarbeiter möchte auf eine Messe und Sie möchten mit ihm durchgehen, ob der Besuch sich für das Unternehmen lohnt? Dann hilft diese Checkliste weiter:
  1. Habe ich alle wichtigen Unterlagen über Messen, die für meine Branche wichtig sind?
  2. Kenne ich den Zeit- und Kostenaufwand für den Messebesuch?
  3. Kann ich meine Abwesenheit mit den Abläufen im Unternehmen vereinbaren?
  4. Habe ich meine Anreise und meinen Aufenthalt in der Messestadt kostengünstig geplant?
  5. Habe ich einen genauen Ablaufplan für jeden Messetag erstellt und auch Zeitreserven berücksichtigt?
  6. Habe ich Gesprächstermine an den Ständen meiner wichtigsten Geschäftspartner vorab vereinbart?
  7. Habe ich alle Unterlagen zusammengestellt, die ich meinen Gesprächspartnern zeigen möchte?
Quelle: VerkaufsManagement aktuell
Dienstwagen 2011 günstiger nutzen

Für Außendienstler eine Selbstverständlichkeit, für Vertriebs- und Verkaufsleiter gang und gäbe – der auch zur Privatnutzung freigegebene Dienstwagen. Doch die private Mitbenutzung eines Dienstwagens ist nicht nur ein besonders beliebtes Gehalts-Extra, es ist auch ein verhältnismäßig teures Vergnügen. Denn wer auf das Führen eines Fahrtenbuchs verzichtet, muss den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Methode versteuern.

Die Redaktion von VerkaufsManagement aktuell stellt Ihnen heute ein aktuelles Urteil vor, mit dem Sie hier Einsparpotenziale nutzen können – pünktlich zu den derzeit stark steigenden Benzinpreisen, die immer mehr Dienstwagenfahrer dazu veranlassen, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Diese fahren mit ihrem Dienstwagen zu einem Park-and-ride-Parkplatz und legen die restliche Strecke mit der Regionalbahn zurück oder benutzen für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sogar ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel.

Dass die Dienstwagenfahrer in diesen Fällen für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Parkplatz bei der monatlichen Gehaltsabrechnung keinen geldwerten Vorteil versteuern wollen, ist verständlich. Müssen sie auch nicht, hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg jetzt entschieden. Vorausgesetzt, sie weisen die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch eine Jahresfahrkarte oder fortlaufende Monatsfahrkarten nach (FG Berlin Brandenburg, Urteil vom 25.6.2010, Az. 9 K 9150/07, veröffentlicht am 27.9.2010).

Finanzrichter greifen Urteile des Bundesfinanzhofs auf
Damit nennt ein deutsches Finanzgericht zum ersten Mal konkrete Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um die Versteuerung der privaten Mitbenutzung eines Dienstwagens bei Anwendung der 1 %- Regelung spürbar zu senken – und "ergänzt" damit das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4.4.2008 (Az. VI R 85/04 und Az. VI R 68/05), das den Weg zu dieser Gestaltungsmöglichkeit frei gemacht hat.

Generell gilt:
Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1 %-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03 % des Brutto-Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Vorausgesetzt, das Fahrzeug darf auch zu diesem Zweck genutzt werden.

Leitender Angestellter ließ bei Fahrten ins Büro den Dienstwagen stehen
Im jetzt entschiedenen Fall durfte ein leitender Angestellter seinen Dienstwagen für private Fahrten und insbesondere auch für Fahrten zwischen Wohnung und Büro mitbenutzen. Gegenüber dem Unternehmen gab er an, die Strecke zwischen Wohnung und Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Daraufhin strich das Unternehmen in den Gehaltsabrechnungen den 0,03 %-Zuschlag für die private Mitbenutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Büro.

Zum Streit mit dem Finanzamt kam es nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung: Das Finanzamt schickte dem Unternehmen einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid, in dem es Steuern auf den 0,03 %-Zuschlag nachforderte.

Sinn und Zweck des 0,03 %-Zuschlags
Zunächst erinnern die Finanzrichter an den Sinn und Zweck der 0,03 %-Regelung. Danach ist dieser Zuschlag ein Korrekturposten zur Entfernungspauschale, die auch bei einer unentgeltlichen Überlassung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Büro gewährt wird.

Die Folge: Konsequenterweise darf bei dem 0,03 %-Zuschlag dann auch nur auf die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für diese Fahrten abgestellt werden. Und auch darin folgen die Finanzrichter dem Bundesfinanzhof: Auf die allgemeine Erfahrung, dass ein Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Büro genutzt wird, darf das Finanzamt dann nicht mehr verweisen, wenn Unternehmen und private Steuerzahler einen abweichenden Geschehensablauf schildern und konkret belegen.

Diese Belege helfen Ihnen, Steuern zu sparen
Nach der – rechtskräftigen – Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg muss das Finanzamt bei Vorlage folgender Unterlagen akzeptieren, dass der 0,03 %-Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Büro ersatzlos entfällt: Der Dienstwagenfahrer legt eine auf seinen Namen lautende Jahresfahrkarte vor. Die Vorlage einer übertragbaren Fahrkarte reicht nicht aus. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann auch mit Monatsfahrkarten anstelle einer Jahresfahrkarte nachgewiesen werden.

Soweit eine Monats- oder Jahresfahrkarte nicht vorgelegt werden kann, lassen es die Finanzrichter zu, den Kauf der Fahrkarten auf andere Weise nachzuweisen, etwa durch Vorlage einer entsprechenden Rechnung des Verkehrsunternehmens.

Tipp meiner Kollegen von VerkaufsManagement aktuell: Diese erfreuliche Entscheidung ist zwar kein Freibrief für Dienstwagenfahrer, nunmehr pauschal zu behaupten, sie würden mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Doch wenn Belege vorliegen, entfällt der Zuschlag. Wichtig ist, dass die Fahrkarten auf den jeweiligen Mitarbeiter (oder auf Sie selbst) ausgestellt und nicht übertragbar sind.

Know-how-Bibliothek: Mit Motivation wider die 'innere Kündigung'

Verkauf ohne Begeisterung funktioniert einfach nicht - der Kunde merkt sehr schnell, ob ein Verkäufer wirklich hinter dem steht, was er verkauft - oder nicht. Mitarbeiter, die bereits resigniert haben und nur noch "Dienst nach Vorschrift" machen, werden kaum Spitzenergebnisse bringen.

Die folgenden 4 Tipps sollen Sie dabei unterstützen, die Motivation im Team hoch zu halten:

4 einfache Regeln, wie Sie tough führen und als Führungskraft dennoch beliebt sind

Jahresgespräch: Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit klaren Botschaften
Positiv lenken in Verkauf und Vertrieb
So loben Sie richtig: 7 wichtige Tipps


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