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Lesen Sie heute am 18. Januar 2011:
Enthüllungen

Liebe Leserin, lieber Leser,

in Kürze veröffentlicht Wikileaks die Namen prominenter deutscher Steuerhinterzieher. Politiker, Schauspieler, Wirtschaftsbosse sind darunter. Sicher wird da auch so mancher Scheinheilig jetzt enttarnt werden.

Da fragt man sich doch glatt: Wann knöpft sich Wikileaks die Werbebranche vor und enthüllt deren Traumgebilde? Da käme dann vielleicht heraus: Die Knorr-Familie ist gar keine richtige Familie, der Käptn Iglo kann nicht schwimmen und Anti-Aging Creme lässt das Lebensrad auch nicht langsamer laufen.

Wir Werber haben uns an Märchen gewöhnt. Aber schlittern wir vielleicht gerade in ein Zeitalter, in der die niemand mehr hören will? Was meinen Sie?

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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Negativen Keywords: Machen Sie Ihre Adwordskampagne preiswerter und erfolgreicher

Wenn Sie AdWords  Anzeigen schalten, dann wissen Sie, wie wichtig die Keywords/ Schlüsselbegriffe sind. Die so genannten Keywords regeln ja, bei welchen Suchanfragen Ihre Werbeanzeige eingeblendet wird.

Aber neben diesen positiven Keywords braucht es auch negative. Denn diese negativen Keywords regeln, bei welchen Suchanfragen Ihre Anzeige keinesfalls eingeblendet werden sollen. Sie sind Bestandteil jeder erfolgreichen Keywordliste.

 Das ist der Sinn von negativen Keywords:
1.    Sie sorgen für weniger Klicks auf Ihre Anzeigen, indem Sie unerwünschte Klicks reduzieren.
2.    Sie vermindern Ihre Kampagnenkosten.
3.    Sie erhöhen den ROI (Return on Investment) Ihrer Anzeigenkampagne.

Beispiel 1:  Ein Anbieter von Singlereisen nach Südamerika kann, ja muss sogar unerwünschte Klicks der falschen Zielgruppe vermeiden. Er kann mit seiner negativen Keywordliste dafür sorgen, die vom Alter und Familienstand her gewünschten Kunden anzusprechen. Seine negativen Keywordliste würden beispielsweise folgende Begriffe angehören: „Familien, Familienferien, kinderfreundlich, Kinderurlaub, Familienurlaub, Senioren, seniorengerecht” etc. Da der Veranstalter sich auf ein bestimmtes Reisegebiet,  nämlich Südamerika, konzentriert,  kann er auch bestimmte Reiseregionen ausschließen: „USA, Nordamerika, Kanada” etc.

Beispiel 2:  Ein Anbieter hochwertiger Espressomaschinen, die auf traditionelle Weise mit Kaffeemehl in Siebträgern gefüllt werden müssen, kann sich nur an einen kleinen Anteil der Bevölkerung wenden. Er muss alle ausschließen, die auf einfache vollautomatische Kaffeezubereitung Wert legen. Da seine Maschinen auch nicht mit Pads und Kapseln befüllt werden, müssen auch die Suchanfragen ausgeschlossen werden, die nach solchen Systemen suchen. Zur negativen Keywordliste gehören demnach „Kaffeepads, Kaffeeautomat, Kaffeevollautomat, Nespresso, Senseo” und eventuell weitere Marken und Herstellernamen.

So fügen Sie negative Keywords hinzu:
  • Gehen Sie in die Kampagnenverwaltung Ihres Adwords-Kontos
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche + Keywords hinzufügen über der Keyword-Tabelle
  • Geben Sie Keywords in das dafür vorgesehene Feld ein
  • Setzen Sie ein Minuszeichen vor das negative Keyword
  • Klicken Sie auf „Speichern”
  • Wählen Sie die Kampagnen oder Anzeigengruppen aus, für die die negativen Keywords gelten sollen.

Bei zusammengesetzten Begriffen beachten Sie bitte:
Setzen Sie ein Minuszeichen vor den Begriff „ kinderfreundlicher Urlaub”, dann werden Ihre Anzeigen immer dann nicht angezeigt, wenn Suchanfragen beide Begriffe enthalten. Bei Suchanfragen, die nur einen der Begriffe enthalten gilt dieser Ausschluss nicht. Im von uns gewählten Beispiel eines Veranstalters von Single-Reisen müsste dann der Begriff „Urlaub” zusätzlich als positives Keyword und der Begriff kinderfreundlich zusätzlich als negatives Keyword der Keywordliste hinzugefügt werden.
Quelle: WerbePraxis aktuell


Wie Sie mit Null Mehraufwand die Reichweite Ihrer Online-PR verzwanzigfachen

Pressemitteilungen online erteilen und veröffentlichen – das ist heute eine Basisaufgabe für jedes Unternehmen. Denn die Online-PR wird nicht nur bei den entsprechenden Portalen gelesen, sie bringt auch eingehende Links und pusht Ihre Website so bei Google Suchanfragen nach oben. Dabei gilt die einfache Regel „Viel hilft viel”. Wer seine Pressemitteilung bei mehr Portalen einträgt, erhält auch mehr Google Power. Bislang war dieses Eintragen bei jedem Portal sozusagen Handarbeit. Eine zeitraubende Angelegenheit.

Klasse ist, dass es einen Online-Dienst gibt, der diese Arbeit radikal vereinfacht. Mit dem Softwaredienst PR-Gateway (http://www.pr-gateway.de) lassen sich Pressemitteilungen mit einem Klick gleich auf zahlreichen Presseportalen im Internet veröffentlichen.

Das spart vor allem Zeit und Aufwand für die Mehrfacherfassung. Ohne Mehraufwand lässt sich so die Online-Reichweite drastisch steigern.

Die von Ihnen verfasste Pressemitteilung wird nur einmal eingegeben und mit relevanten Schlagworten, sowie Sach- und Branchenkriterien versehen. Für die Veröffentlichung der Pressemitteilung werden die gewünschten Pressedienste und Portale einfach aus einer Liste ausgewählt. Die Pressemitteilung wird anschließend per Klick an die verschiedenen Presseportale, aber auf Wunsch auch an Facebook und Twitter versendet.

Dieser PR-Dienst ist rein webbasiert und ohne Softwareinstallation von überall her bedienbar – Internetzugang genügt.
Fallstricke bei Garantien

Garantien sind ein hervorragendes Verkaufsinstrument. Denn eine Garantieaussage kann bei vielen Kunden den Rest an Kaufunsicherheit überwinden. Aber Vorsicht: keinesfalls sollten Sie Garantien aussprechen für Fälle, die der Gesetzgeber bereits geregelt hat.

So wurde einem eBay-Anbieter die Echtheitsgarantie zum Fallstrick. Der Händler hatte in seiner Werbung geschrieben: „Echtheitsgarantie: Die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert. Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalware.” Für das LG Bochum (10.02.2009, AZ 12O 12/09) war dies eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten”. Schließlich gehe der Verbraucher von der Echtheit der Artikel aus, denn jeder Händler sei verpflichtet Originalware zu liefern

5 Tipps für Ihre rechtssicher formulierten Garantien:
Wann immer Sie eine Garantie werblich herausstellen, sind Sie auch verpflichtet, genauere Angaben über die Art, Dauer, den Umfang oder – gegebenenfalls – Beschränkung Ihrer Garantieleistungen zu machen.
  • Garantieren Sie keine Selbstverständlichkeiten oder Rechte, die dem Kunden bereits gesetzlich zustehen.
  • Geben Sie an, wie lange der von Ihnen eingeräumte Garantiezeitraum beträgt.
  • Geben Sie an, welche Voraussetzungen der Kunde zur Erlangung der Garantieansprüche erfüllen muss (welche Defekte oder Mängel einen Garantieanspruch auslösen).
  • Geben Sie an, woraus Ihre Garantieleistung besteht (Umtausch, Rücknahme, kostenlose Reparatur etc.).
  • Geben Sie an, welche Kosten für den Kunden bei Inanspruchnahme der Garantie entstehen (etwa Einsendung der Ware auf eigene Kosten etc.).

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Liebe Marketing- und Werbeleiterin,
lieber Marketing- und Werbeleiter,


ich kann mir gut vorstellen, in welcher Situation Sie gerade sind:
  • Sie müssen neue Kunden gewinnen … aber die Ergebnisse der „klassischen” Werbung holen die Kosten einfach nicht mehr herein
  • Sie fragen sich: „Welche Werbekonzepte funktionieren eigentlich noch?”
Dann lesen Sie bitte aufmerksam weiter. Denn in den nächsten Minuten werden Sie einige Ideen kennen lernen, wie erfolgreiche Firmen diese Probleme gelöst haben. >> Hier mehr!
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Fragen an die Redaktion: Bernd.Roethlingshoefer@marketing-trendinformationen.de
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