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Lesen Sie am 14. Dezember 2010 im Werbe- & PR-Profi:
Verpixeln

Liebe Leserin, lieber Leser,

kaum ist die Google Streetview Hysterie etwas abgeklungen, da droht 2011 schon der nächste Verpixelungswahn. Denn auch Nokia, Bing, die Deutsche Telekom und viele andere wollen Straßenansichten fotografieren und ins Netz stellen. Und auch dagegen können sich Hausbesitzer wehren.

Der Branchenverband BITKOM hat einen Kodex für Geo-Datendienste vorgestellt. Darin enthalten: es wird eine zentrale Website geben, auf der Hausbesitzer über die Pläne der Kameradienste informiert werden und Widerspruch einlegen können.

Diese Website (die es noch nicht gibt) werden wir auch im Auge behalten. Denn Sie verrät uns, wann die Kameraautos fahren werden - ideal wenn Sie Ihre Betriebsgebäude, Ihre Filiale oder Ihre Hausfassade für den Fototermin noch zu Werbezwecken aufpeppen wollen.

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
Rechtstipp: Widerrufsbelehrung immer in Textform zusenden

Wer einen Onlineshop betreibt und die Widerrufsbelehrung lediglich zum Download anbietet, verstößt gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungspflichten! Das stellte der Bundesgerichtshof in einem jüngst veröffentlichten Urteil fest (29.04 2010, I ZR 66/08). 

Auch eine speicher- und druckbare Version der Widerrufsbelehrung, wie sie etwa in einem PDF-Dokument vorliegt, ist nach Entscheidung des BGH nicht gesetzeskonform. Die Widerrufsbelehrung muss aktiv zugesandt werden und dem Verbraucher vor Vertragsschluss vorliegen.

Aus zwei Gründen ist dies für jeden Online-Shopbetreiber wichtig:
  • Eine nicht ordnungsgemäße Widerrufserklärung ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.
  • Erst mit der Übermittlung der Widerrufserklärung in der geforderten Textform wird die Widerrufsfrist von 14 Tagen in Gang gesetzt. Wird sie falsch oder erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Die 14-tägige Frist beginnt jedoch stets erst mit dem Eingang der Ware beim Empfänger.
Unser Rechtstipp: Versenden Sie die Widerrufsbelehrung daher immer in Textform!
So verkaufen Sie schlechte Nachrichten

Ein Unternehmen, das nur gute Nachrichten verkaufen kann, gibt es nicht. Schlechte Nachrichten sind eigentlich an der Tagesordnung. Die Preiserhöhung, die Änderung am Produkt, an Dienstleistungen oder Lieferzeiten, die den bisherigen Zustand für den Kunden verschlechtert, stellt auch eine schlechte Nachricht dar.

Die Reaktionen des Kunden darauf können vielfältig sein. Sie reichen vom Vertrauensverlust bis zum Abbruch der Beziehung, weil der Ärger so groß ist. Schlechte Nachrichten müssen also tatsächlich sorgsam verpackt und gut verkauft werden. Was aber nicht heißt, dass Sie fortan alles beschönigen sollen.

Hier 7 Tipps für Sie, wie Sie schlechte Nachrichten richtig verkaufen:
  1. Das schlechte zuerst. Die beste Strategie ist es, mit einer schlechten Nachricht gleich zu Beginn herauszurücken. In einem Brief, der eine Preiserhöhung ankündigt, sollten Sie diese Botschaft gleich im ersten Abschnitt oder sogar im Betreff rauslassen. Beschönigen oder verschweigen nützt nichts. Das Magazin „Management Science” hat über wissenschaftliche Erkenntnisse berichtet. Demnach sollte die schlechte Nachricht am Anfang stehen, von einem neutralen Text gefolgt. Die Erkenntnis: Je schlechter die Nachricht, desto mehr Zeit sollten Sie sich für den neutralen Text nehmen der darauf folgt.
  2. Gründe liefern. Liefern Sie dem Kunden einen nachvollziehbaren Grund für die schlechte Nachricht. Bei einer Preiserhöhung können Sie auf gestiegene Einkaufskosten, zum Beispiel für Rohstoffe, hinweisen. Was Sie nicht tun sollten: Gründe konstruieren oder an den Haaren herbeiziehen. Auch Ihre Kunden sind heute so gut informiert, dass sie vorgeschobene Gründe rasch entlarven. Ein solches Verhalten würden Sie mit einem Vertrauensverlust bezahlen.
  3. Klar formulieren. Gerade wenn es darum geht eine schlechte Nachricht zu liefern oder Gründe dafür anzugeben, drucksen viele nur so herum.
  4. Abstand lassen. Wie bereits unter 1 erwähnt, soll der schlechten Nachricht ein möglichst ausführlicher neutraler Text angehängt werden. Sie könnten darin beispielsweise auf Preisstabilität bei anderen Einkaufsquellen, auf Kostensenkungen im Unternehmen oder auch auf aktuelle Innovationen Ihres Hauses hinweisen.
  5. Alternativen anbieten. Zeigen Sie zum Beispiel bei Preiserhöhungen dem Kunden dennoch auf, wie er seine Einkäufe bei Ihnen wirtschaftlicher gestalten kann. Das können Sie zum Beispiel so tun: Um Ihnen dennoch günstige Einkaufsmöglichkeiten zu bieten, machen wir Ihnen folgendes Angebot. Bestellen Sie heute Ihren Jahresbedarf und profitieren Sie von einem zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 %. Oder: Um die Folgen der Preiserhöhung für Sie abzudämpfen, haben wir uns entschlossen Ihnen einen Gutschein in Höhe von 15 € beizulegen, den Sie bei Ihrem nächsten Einkauf einlösen können.
  6. Persönliche Vorteile anbieten. Besonders wirksam ist es auch, die gute Nachricht zum Schluss Ihres Briefes persönlich zu formulieren. Zum Beispiel so: „Da wir Sie als langjährigen Kunden schätzen, möchten wir, dass Sie auch weiterhin zu besonders günstigen Konditionen bei uns einkaufen. Wir haben uns daher entschlossen, Ihnen einen persönlichen Preisvorteil/Stammkundenrabatt einzuräumen.”
  7. Entschuldigung oder nicht? Für eine Preiserhöhung müssen Sie sich nicht entschuldigen. Eine Entschuldigung bei schlechten Nachrichten ist nur dann angebracht, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter tatsächlich einen Fehler gemacht haben. Einen solche Fehler sollten Sie einräumen und sich dafür wortwörtlich entschuldigen. Wie andere psychologische Untersuchungen zeigen, wirken die Worte „wir bitten Sie um Entschuldigung” wesentlich stärker als ein Preisnachlass, der ohne diese Worte des Bedauerns gewährt wird.
Quelle: WerbePraxis aktuell
Die 7 "Must-Haves" für Ihre Social-Media-Aktivitäten

Machen Sie diesen Web-2.0-Check, bevor Sie mit Social-Media-Aktivitäten beginnen:

1. Ich weiß, was für Ziele wir mit den Social-Media-Aktivitäten anstreben und habe bereits eine Langzeitstrategie, wie wir die Ergebnisse und Kontakte nutzen werden.
o Ja o Nein o Weiß nicht

2. Wir kennen unsere Zielgruppen und wissen, wie wir sie über das Web 2.0 erreichen.
o Ja o Nein o Weiß nicht

3. Wir haben einen Fundus an Themen, die wir im Web 2.0 kommunizieren werden.
o Ja o Nein o Weiß nicht

4. Wir haben Experten im Hause, die unser Web-2.0-Engagement technisch begleiten und pflegen.
o Ja o Nein o Weiß nicht

5. Unsere Kommunikatoren im Social Web erhalten Entscheidungskompetenz, um schnell reagieren zu können.
o Ja o Nein o Weiß nicht

6. Wir haben genügend Mitarbeiter, die sich im Social Web engagieren werden, so dass keine personellen Engpässe entstehen, und wir haben diesen Mitarbeitern auch ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt, um in jedem Fall sicherzustellen, dass wir zeitnah noch am gleichen Tag auf Anfragen antworten können.
o Ja o Nein o Weiß nicht

7. Wir haben uns intensiv mit dem Social Web beschäftigt und uns mit den Gepflogenheiten inklusive der spezifischen Ausdrucksformen vertraut gemacht.
o Ja o Nein o Weiß nicht

Die Lösung:
  • Sie konnten alle Fragen mit einem klaren „Ja” beantworten? Perfekt! Sie können zweifelsfrei loslegen mit Ihren Social-Media-Aktivitäten.
  • Sie haben bei einer Frage mit „Nein” geantwortet” oder zwei Mal mit „Weiß nicht”? Dann sollten Sie prüfen, wie Sie sich noch besser auf die neue Welt des Web 2.0 vorbereiten können. Beachten Sie zuerst einmal noch eine Zeit lang das Web 2.0 und entwickeln Sie Ihre Strategie weiter, bevor Sie an die Umsetzung gehen.

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