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Lesen Sie in dieser Ausgabe von Onlinemarketing aktuell
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Warum Kundenmeinungen 2011 Gold wert sind
Liebe Leserin, lieber Leser,
Kunden glauben anderen Kunden meist eher als den vollmundigen Versprechungen der Hersteller. Wer eine Reise bucht, informiert sich oft zunächst auf Bewertungsportalen wie Tripadvisor, um sich ein Bild davon zu machen, was andere Gäste dort erlebt haben.
40 Millionen Bewertungen zu Hotels in aller Welt lassen sich über diese Seite abrufen. Sicher: Was ein gutes Hotel ist, darüber gehen die Meinungen zuweilen auseinander. Doch letztendlich macht sich der Nutzer hier über die Vielzahl der Bewertungen ein Bild der Herberge.
Auch Google setzt auf die Power von Kundenbewertungen: Wer beispielsweise über Google Shopping eine Dartscheibe einkaufen möchte, erhält eine Liste von Anbietern - nebst Händlerbewertungen. Und auch bei den lokalen Suchergebnissen werden die Meinungen von Kunden zu den jeweiligen Anbietern angezeigt.
2011 könnte das große Jahr der Kundenbewertungen werden - Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur von WerbePraxis aktuell, zeigt Ihnen heute, wie Sie die Google Marketingpower mit der Unterstützung von Kundenmeinungen clever nutzen und so neue Kunden für Ihr Business gewinnen.
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Beste Grüße aus dem Rheinland Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
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Doppelt so viele Website-Besucher – dank Social Media
Kennen Sie Websites von Handwerkern, die häufig besucht werden? Ich nicht. Die meisten führen ein Schattendasein, wenn es denn überhaupt welche gibt. Dass es sich aber gerade beim Handwerker lohnen kann, dem Internet-Marketing mehr Aufmerksamkeit zu widmen, zeigt auf tolle Weise das Erfolgsbeispiel des Karlsruher Malerunternehmens Malerdeck.
Dessen Inhaber Werner Deck hat innerhalb weniger Monate die Besucherzahl auf seiner Website www.malerdeck.de mehr als verdoppelt. Mittlerweile kommen zirka 6.000 Besucher im Monat auf die Seite. Das Geheimnis der Verdopplung ist schnell erklärt.
Mitte März 2010 begann Werner Deck, einen Blog unter der Adresse http://www.blog.malerdeck.de zu veröffentlichen, und publiziert dort wöchentlich mehrere Kurzbeiträge. Das bringt ihm 21.000 Besucher im Monat und erweist sich damit als 3,5-mal so erfolgreich wie die klassische Website.
Auch Twitter- und Facebook-Konten hat der Karlsruher Handwerker eingerichtet. Sie alle tragen zum gestiegenen Website-Traffic bei. Bei Twitter lesen bereits rund 900 Follower seine Beiträge und verbreiten sie weiter.
Werner Deck hat dies neben den gestiegenen Besucherzahlen auch immense PR-Erfolge beschert. Der Grund: In den Social-Media-Kanälen tummeln sich besonders viele Marketing-Leute, die das Malerunternehmen als Vorzeigebeispiel weiterempfehlen.
Mehr als 80 % der Journalisten nutzen Social Media zur Recherche und wurden auf den bloggenden Handwerker aufmerksam. Inzwischen – und das nach erst sechs Monaten – gilt der Malermeister aus dem Badischen als gefragter Social-Media-Experte für seine Handwerkskollegen und gibt sein Wissen als Referent weiter.
Weitere Praxisbeispiele, wie Sie mit Social Media Ihren Umsatz anzukurbeln, lesen Sie in WerbePraxis aktuell. |
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So werden Sie zum Shopping-Tipp von Google
Kennen Sie die 5 wichtigsten Fakten über Ihr Unternehmen – aus Google-Sicht wohlgemerkt? Name, Anschrift, Telefon, Web-Adresse und Kundenbewertung. Ja, Google bindet bei einigen Anwendungen bereits Kundenbewertungen als wichtigstes Merkmal mit ein:
Auf dem Smartphone. Suchen Nutzer mit dem Smartphone ein Unternehmen in nächster Nähe, etwa über das Google-Branchenbuch Google Places, dann sehen sie den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die Kundenbewertungen.
Bei der Google-Shopping-Suche. Suchen Nutzer nach Produkten über den Button "Shopping", wird ihnen eine Auswahl von Einkaufsmöglichkeiten angezeigt. Zu sehen sind das Produkt mit Bild und Produktbeschreibung, der Preis, der Shop und die Händlerbewertungen.
Wer bei den Shopping- Suchergebnissen ganz oben steht, der kann mit einer Menge zusätzlichem Traffic für seine Website rechnen. Allerdings nur, wenn er es auf mindestens 4 bis 5 Sterne im Kunden-Rating bringt.
Bei Google AdWords. Es gibt Indizien dafür, dass Google Kundenbewertungen nun auch ergänzend bei den vom Unternehmen geschalteten AdWords-Anzeigen präsentiert. Sichtbar werden die Bewertungen durch die bekannte 5-Sterne-Skala, die direkt unter der AdWords-Anzeige eingeblendet wird.
In den USA gibt es diese Funktion bereits. Die Einführung in Deutschland dürfte unmittelbar bevorstehen.
Das heißt: Positive Kundenbewertungen werden zu einem der wichtigsten Kriterien, damit Google Ihnen Kaufinteressenten schickt. Wer im Wettbewerb um positive Kundenbewertungen ins Hintertreffen gerät und keine 4- bis 5-Sterne-Bewertungen vorzuweisen hat, der kann im Online-Wettbewerb um Kunden schnell das Nachsehen haben.
Hintergrundwissen: Woher stammen die von Google angezeigten Kundenbewertungen?
Google wertet die wichtigsten Bewertungsportale aus und stellt deren Ergebnisse zusammen. Kundenbewertungen, die ein Onlineshop auf seiner eigenen Website wiedergibt, werden nicht herangezogen.
Sie sind zwar hilfreich, um auf Besucher der Website überzeugend zu wirken, für Google jedoch sind sie irrelevant. Deshalb führt kein Weg daran vorbei: Wer einen Onlineshop betreibt, der sollte sich bei mindestens einem Bewertungsportal anmelden.
Hendrik Lennarz von trustedshops.de weist darauf hin, dass Google allerdings Folgendes zur Bedingung für die Aufnahme und Anzeige der Bewertungen in den Shopping- Suchergebnissen macht:
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Es müssen textliche Bewertungen (z. B. Bewertungskommentare) vorliegen. Deshalb sollten die Kunden motiviert werden, ebensolche Bewertungen auf Bewertungsplattformen zu erstellen.
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Die Shop-Note muss mindestens einen Wert von 4,0 aufweisen.
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Der Onlineshop muss mindestens 30 Bewertungen gesammelt haben, um eine gewisse Relevanz der Bewertungen garantieren zu können.
Reagieren Sie sofort!
1. Melden Sie Ihren Shop zur Teilnahme an einem Bewertungsportal an. Diese Bewertungsportale wertet Google aus:
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trustedshops.de
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idealo.de
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dooyoo.de
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Geizkragen.de
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kelkoo.de
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ciao.de
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preistrend.de
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shopauskunft.de
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shopvote.de
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11880.com
2. Motivieren Sie jeden Käufer zur Abgabe einer Bewertung. Senden Sie den Link zum Bewertungsportal bei jeder E-Mail mit. Auch für Restaurants und den stationären Einzelhandel sind die Bewertungen wichtig. Geben Sie jedem Kunden spezielle Visiten- oder Postkarten mit, die den Link zu einem oder mehreren Bewertungsportalen enthalten.
3. Zeigen Sie Bewertungen in Ihrem Webshop. Nutzen Sie jede Möglichkeit, die Kundenbewertungen in Ihrem Webshop anzuzeigen. Spezielle Produktbewertungen stehen beim Produkt, die Bewertung für Ihren Shop auf der Startseite. Motivieren Sie auch in Ihrem Shop dazu, Bewertungen auf den externen Bewertungsportalen abzugeben.
4. Belohnen Sie Bewertungen. Sie erhalten mehr (und vor allem mehr positive) Bewertungen, wenn Sie eine kleine Belohnung für die Abgabe einer Bewertung aussprechen. Wählen Sie einen Preisnachlass für den nächsten Einkauf oder ein kleines Geschenk.
FAZIT
2011 wird die Kundenbewertung zu einem der wichtigsten Instrumente bei der Kundengewinnung. Denn vor allem der Suchmaschinenriese Google macht derzeit Kundenbewertungen zum Maß aller Dinge. Wer Neukunden über Google gewinnen will, muss mitspielen.
Quelle: WerbePraxis aktuell
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Neuer Leitfaden: Rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media – 10 Tipps für Plattformbetreiber
Die Protestwelle gegen Google Streetview hat gezeigt, wie heikel das Thema Datenschutz in Deutschland ist. Doch nicht nur die Nutzer selbst sind sehr auf den sorgfältigen Umgang mit ihren Daten bedacht - das deutsche Datenschutzrecht gilt im europäischen Vergleich als das weitreichendste.
Der in der vergangenen Woche erschienene Leitfaden Rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media – 10 Tipps für Plattformbetreiber des BVDW soll hier Orientierungshilfe bieten. Mit dem kostenlosen Leitfaden steckt der Verband die rechtlichen Rahmenbedingungen in Social Media ab.
"Allerdings ist es Verantwortlichen dringend anzuraten, zugeschnitte Richtlinien zusammen mit einem versierten Juristen für das eigene Netzwerk aufzusetzen, sagt Axel Schmiegelow (sevenload), Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW.
Die zehn Tipps des BVDW-Leitfadens in der Übersicht:
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Transparenz im Bereich Datenschutz
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Weitergabe der Nutzerdaten
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Eigentum der Inhalte
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Veröffentlichung von Nutzerdaten
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Haftung für Daten und Inhalte
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Sicherung der Nutzerdaten
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Werbung
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Nutzungsbedingungen
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Beendigung des Nutzungsverhältnisses
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Datenschutzaudit und Zertifizierung
Den kompletten Leitfaden erhalten Sie auf den Seiten des BVDW zum kostenlosen Download. |
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