|
|
 |
|
Lesen Sie am 26. Oktober 2010 im Werbe- & PR-Profi:
|
 |
Einspruch
Liebe Leserin, lieber Leser,
rund 250.000 Deutsche haben der Abbildung ihres Hauses oder Grundstücks in Google Street View widersprochen. Hoffentlich sind Sie davon nicht betroffen. Denn die Abbildung realistischer Straßen- und Fassadenansichten ist für Unternehmen eine unverzichtbare Werbung.
Filialen und Standorte können präsentiert werden, Reisende können sich vorab informieren und gelangen genauer ans Ziel: zu Ihnen!
Aber viele Unternehmen sind bei Google Street View nicht zu sehen, weil der Vermieter ihrer Geschäftsräume der Darstellung widersprochen hat. So etwas ist in der digitalen Welt ein Standortnachteil.
Deshalb sprechen Sie Ihren Vermieter an, dass Google Street View für Sie als Unternehmen so wichtig wie ein Fassadenschild ist. Auch jetzt noch. Was viele nicht wissen: Die Einspruchsfrist, die am 15. Oktober endete, galt nur für die 20 größten Städte Deutschlands.
Alle anderen können weiter gegen die Google Darstellung Einspruch erheben. Und das sollten Sie verhindern.
|
Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
|
|  |
Datenschutz: Wie Sie Google Analytics rechtssicher verwenden
Nach Einschätzung der Datenschutzaufsichtsbehörden ist die IP-Adresse ein personenbezogenes Merkmal. Sie dürfen diese nur dann erfassen, speichern und das Verhalten des Besuchers analysieren, wenn er vorher seine bewusste und eindeutige Einwilligung dazu gegeben hat.
Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit: Sie anonymisieren die IP-Adresse.
1. IP-Adresse anonymisieren
Sehen Sie nach, ob die Software, die Sie für Ihre Websiteanalyse verwenden, die Anonymisierung der IP-Adressen ermöglicht und schalten Sie diese ein. Wenn Sie Google Analytics verwenden, dann wird Ihnen der Anonymisierungscode in Ihrem Google Konto zur Verfügung gestellt.
Klicken Sie in Ihrem Google Analytics Konto auf den Tab Bearbeiten und dann auf den Tab Status bearbeiten. Den Code kopieren Sie und fügen ihn in Ihrer Website ein. Wenn Sie über keine HTML-Kenntnisse verfügen, dann erledigt das Ihr Webmaster für Sie.
Sobald der Code eingebaut ist, werden nun die letzten 8 Bit der IP-Adresse vor jeder weiteren Bearbeitung gelöscht.
2. Datenschutzerklärung anpassen
Nun müssen Sie Ihre Websitebesucher auch darauf hinweisen, dass Sie Daten zu Analysezwecken erfassen. Hier gehört auch der Hinweis hin, dass Sie die IP-Adressen vor der Bearbeitung anonymisieren. Für alle, die Google Analytics einsetzen, stellt Google den folgenden Mustertext zur Verfügung.
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (Google). Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.
Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen.
Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
3. Widerspruchsmöglichkeit anbieten
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie auch den Besuchern Ihrer Website eine Widerspruchsmöglichkeit anbieten. Wer also nicht möchte, dass sein Besuch zu einem Nutzerprofil verarbeitet und analysiert wird, der muss die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen.
Zur kompletten Datenschutzerklärung von Google Analytics http://ow.ly/2iH0W
|
|
|
|
 |
5 wichtige Tipps für Ihre B-to-B-Akquise
1. Keine Werbung.
Alles, was irgendwie nach Werbung aussieht, hat eine Riesenchance: nämlich die, gleich im Papierkorb zu landen. Bunt bedruckte Umschläge, vollmundige Werbesprüche oder Selbstbeweihräucherung findet den Weg in die Rundablage.
2. Sachliche Information.
Erfolgskriterium Nummer 1 ist die Nennung sachlicher Fakten und Vorteile. Am besten sind nachprüfbare Fakten und Ergebnisse.
3. Hochwertige Aufbereitung.
Eine hochwertige Aufbereitung, was Papier, Prospektmaterial, Bilder oder Videos angeht, ist wichtig. Es signalisiert dem Empfänger Seriosität und sagt auch: Ihr Unternehmen ist uns wichtig. Allerdings muss auch vor zu edler oder teurer Aufbereitung gewarnt werden.
Faustregel: Edler als das Unternehmen, das Sie umwerben, sollten Sie selbst nicht auftreten.
4. Zielgerichteter Dialog.
Achten Sie darauf, dass Sie für unterschiedliche Ansprechpartner die passenden fachlichen Argumente wählen und dazu auch die richtige Sprache finden. Ein Brief an den Chef oder die Sekretärin darf nicht mit Fachsprache belastet sein.
Gegenüber einem Fachbereichsleiter sollten Sie allerdings zeigen, dass Sie das Fach und seine Begriffe kennen.
5. Zeitersparnis.
Bitte beachten Sie bei allen Maßnahmen, dass Sie den Umworbenen nicht wertvolle Arbeitszeit stehlen. Deshalb gilt nicht nur das Gebot der Sachlichkeit, sondern auch der Sparsamkeit. Halten Sie sich kurz in Briefen oder Anrufen. Nerven Sie nicht mit Dauerakquise.
Quelle: WerbePraxis aktuell
|
|
 |
Downloadtipp der Woche: Handbuch Internetrecht kostenlos
Das bekannte und bewährte Handbuch Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hören ist in einer brandneuen, aktualisierten Fassung erschienen. Auf rund 220 Seiten beschreibt der Autor die rechtlichen Rahmenbedingungen von der Domainregistrierung bis zum Widerrufsrecht, stellt Gerichtsurteile vor und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie Shops oder Werbung im Internet rechtssicher gestalten.
Das Tolle daran: Das Buch bündelt nicht nur das juristische Fachwissen zum Thema, sondern steht kostenlos zur Verfügung. Das Skript wird nur als E-Book angeboten, um es ständig aktualisiert bereithalten zu können.
Hier der Link zu Ihrem kostenlosen Download (PDF Internetrecht, 220 Seiten, 3MB)
Liebe Leserin, lieber Leser,
lesen Sie hier mehr zum Thema Werberecht und Sie erhalten das Fertig-Muster zur "Widerrufsbelehrung" und vielem mehr!
>> Sichern Sie sich jetzt Ihre "Sofort-mehr-Umsatz"-Toolbox! |
|
|