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Bußgeldfalle Google Analytics

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Automobilpionier Henry Ford sagte einmal: "Ich weiß, die Hälfte meiner Werbung ist herausgeworfenes Geld. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte." In Zeiten der Onlinewerbung hat sich das geändert: Nie zuvor gab es so viele Möglichkeiten, zu messen, was Werbeaktionen wirklich bringen, auf was Nutzer "anspringen" und was sie abschreckt.

Möglich machen es ausgeklügelte Analysetools wie Google Analytics. Klar, dass das Tool überaus beliebt ist - es bietet professionelle Analysemöglichkeiten und ist überdies kostenlos.

Doch was viele Anwender nicht wissen: Im Datenschutzland Deutschland ist der Einsatz von Google Analytics problematisch - wer die von den Datenschützern vorgegebenen Regeln nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von 50.000 Euro! Und das ist ja nun wirklich kein Pappenstiel!

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur von WerbePraxis aktuell, stellt Ihnen heute im ersten Beitrag die wichtigsten Vorgaben vor!

Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Online Marketing Aktuell"
 
 
 
50.000 Euro Bußgeld für den Einsatz von Google Analytics?

Google Analytics ist mit 79 % Marktanteil das beliebteste Website-Analyse-Tool in Deutschland. Den wenigsten Website-Betreibern, die Google Analytics einsetzen, dürfte bekannt sein, dass Google Analytics gegen deutsches Datenschutzrecht (TMG) verstößt.

Bereits im Herbst letzten Jahres haben die obersten Datenschützer der Länder in einer Sitzung des so genannten Düsseldorfer Kreises festgelegt, welche Kriterien für den Einsatz datenschutzkonformer Statistik-Tools gelten.

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur von WerbePraxis aktuell, stellt Ihnen diese Kriterien heute vor:
  • Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
  • Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
  • Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
  • Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne dessen Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
  • Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.
Bitte beachten Sie: Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Auch wenn die personell dünn ausgestatteten Datenschützer kaum die Zeit finden, jeden mit Bußgeld zu belegen: Einige kann es treffen.

Nach einer aktuellen Studie des IT-Beratungsunternehmens Xamit sind derzeit nur diese sechs Tools in Deutschland legal nutzbar: Econda, eTracker, Stats4Free, Webtrends, WebTrekk und WiredMinds.
Hier geht es zur Xamit-Studie (PDF)

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Wer hätte es gedacht, aber in ökonomisch harten Zeiten wird selbst in der Glitzerstadt Los Angeles eifrig gespart. Es ist sogar geradezu schick, nicht den vollen Preis zu zahlen.

Internetseiten wie http://livingsocial.com oder www.restaurants.com versprechen täglich wechselnde Rabattaktionen zu im Durchschnitt 50 % des Originalpreises. Von der Gesichtsbehandlung über den Opernbesuch bis zum Indoor-Skydiving oder Sparcoupon beim Edelitaliener wird alles geboten.

Die besonders Ausgebufften nutzen bei „living social” den speziellen Link eines Angebots und senden es an ihre Freunde. Falls 3 Freunde den gleichen Deal über den gesendeten Link nutzen, erhält die Person, die ihn geschickt hat, das Angebot für umsonst.

Da jedes Angebot nur einen Tag lang besteht, muss der Coupon bei Interesse vorab online gekauft werden. Falls der Gutschein dann nicht während eines gewissen Zeitraums genutzt wird, verfällt er.

Mehr über aktuelle Trends im Internet lesen Sie im Zukunftsletter.

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Überblick: Ausgewählte CMS im eCommerce Bereich

Ein Content Management System, kurz CMS, ist ein stark verbreitetes Tool, um Content zu pflegen. Dabei ist es unerheblich, ob dies eine Internetseite für Internetnutzer ist oder ob es sich um eine Intranetseite für Mitarbeiter handelt.

Es gilt die steigende Informationsflut zu kontrollieren und sie, wenn möglich, in die genaue Richtung zu lenken. Dabei dienen CMS hier als ein wichtiges Instrument um Inhalte aufzubereiten und Interessenten den gewünschten Inhalt zu präsentieren. Daher ist es heutzutage im eCommerce Bereich sehr wichtig, ein gutes CMS zu haben.

Aber, es gibt unzählige CMS auf dem Markt, mit dem tolle Resultate erzeugt werden können, die Frage ist jedoch, welches eignet sich für was und für welchen Aufwand.

Die folgende Auflistung unserer Kollegen von How2Marketing stellt Ihnen einige der "wichtigsten" CMS, die z.T. kostenlos erhältlich sind, vor:

WordPress:

WordPress ist wohl einer der bekanntesten Content Management Systeme. Wordpress begann als reines Blog Script, wandelte sich aber in Laufe der Zeit zu einem echten Content Management System.

Dank einer großen Entwicklergemeinde, die das CMS immer weiterentwickelt, Plugins geschrieben hat und dank Webdesignern, die massenhaft sogenannte WordPress Themes produzieren.

Was weitere CMS wie Drupal oder Typo 3 leisten, lesen Sie im weiteren Beitrag ...
Hier weiterlesen!
 
 
 
Checkliste: Wie Sie Ihr Web-Angebot auf maximale Reichweite bringen

Sie machen Ihr Marketing wirksamer, wenn Sie die Spuren, die jeder Nutzer auf Ihrer Website hinterlässt, für Ihre Zwecke nutzen. Prüfen Sie Ihr Web-Angebot mit dieser Checkliste:
  • Suchfunktion? Der Nutzer/Kunde sollte die Inhalte auf Ihrer Website mittels einer einfachen Suchfunktion erschließen können. Das verbessert den Zugriff auf Ihr Angebot.
  • Links? Verweisen Sie auf zusätzliche Inhalte. Die besonders häufig genutzten Links sollten auf der Link-Liste ganz oben stehen.
  • Autorenfunktion? Die Nutzer sollten auf Ihrer Seite Beiträge einstellen können. Jeder Beitrag macht Ihren Auftritt aktueller und liefert zusätzliches Material, das eine gute Platzierung bei den Suchmaschinen sichert. Tags? Mit Schlagworten (Tags), die Nutzer vergeben können, erhalten Sie eine nutzernahe Kategorisierung und Priorisierung.
  • Signalisierung? Interessierte Nutzer sollten sich über Neuigkeiten auf Ihrer Seite automatisch unterrichten lassen können. Lassen Sie sog. RSS-Feeds einrichten.
  • Soziale Netzwerke? Ihre Webseite sollte durch eine Schaltfläche mit Ihren Auftritten bei Xing, Facebook und LinkedIn verknüpft sein.
Mehr Info: Wie Unternehmen das Web 2.0 für sich nutzen” (Deutsche Bank Research, 16 S.), kostenlos unter http://tinyurl.com/DBR-Enterprise

Quelle: Trendletter

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