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Lesen Sie am 31. August 2010 im Werbe-& PR-Profi:
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Bürokratie-Wahnsinn
Liebe Leserin, lieber Leser,
Bürokraten in der EU und ihre deutschen Helfershelfer haben sich mal wieder gehörigen Unsinn ausgedacht. Er nennt sich Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz Dl-InfoV. Die ist im Geschäftsleben entweder nicht praktikabel oder völlig sinnlos, kann aber von Abmahnvereinen oder Wettbewerbern prima ausgeschlachtet werden.
Eine Vorgabe der Verordnung: Dienstleister sollen ihre Nebentätigkeiten und Geschäftsbeziehungen bei jedem Geschäftskontakt offen legen.
Wie gehen Sie mit diesem Irrsinn um?
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Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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Lokale Suche: Wie Sie Ihre Filialen besser ins Netz bringen
Hat Ihr Unternehmen mehrere Filialen, Geschäftsstellen, Niederlassungen? Sind Sie sicher, dass diese Niederlassungen optimal gefunden werden? Bei der Google Suche? Bei der Suche nach Einkaufsmöglichkeiten auf dem Handy?
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, dann herzlichen Glückwunsch. Sie gehören zu den wenigen, die ihre Niederlassungen bereits optimal im Netz präsentieren. Denn in den meisten Fällen findet man zwar das Unternehmen, seine Niederlassungen sind aber oft kaum sichtbar.
So werden Sie schlecht gefunden:
1. Sie haben ein Suchformular auf Ihrer Website
Viele Unternehmen haben eine Suchmaske, bei der der Kunde einen Ort eingibt und dann nach Absenden dieses Formulars die Anschriften der nächstgelegenen Filialen angezeigt bekommt. Für den Kunden ist das eine komfortable Sache. Für Ihr Unternehmen aber nicht. Denn für Suchmaschinen sind solche Informationen nicht zugänglich.
2. Sie haben Ihre Niederlassungen auf einer Karte eingezeichnet
Auch diese Bildinformationen können von Suchmaschinen nicht ausgewertet werden. Selbst für den Kunden ist der Nutzen begrenzt, da er die Karte lediglich betrachten, die Informationen aber nicht herunterladen kann.
So werden Sie optimal gefunden:
Wollen Sie das Optimum für sich herausholen, dann helfen Ihnen dabei unsere folgenden Tipps.
1. Legen Sie eine Liste aller Filialen auf Ihrer Website an
Optimal für die Auffindbarkeit Ihrer Niederlassungen ist es, wenn Sie alle Filialen in einer scrollbaren Webseite erfassen. Geben Sie dieser Liste eine Sortierordnung. Entweder alphabetisch nach Bundesländern und Ortsnamen oder nach Postleitzahlen.
2. Legen Sie für jede Filiale eine eigene Webseite an
Erstellen Sie für jede Ihrer Filialen eine eigene Unterseite in Ihrem Internetauftritt. Diese Seite enthält: die Anschrift der Filiale, Kontaktinformationen, Öffnungszeiten, Parkplatzangebot, besondere Serviceleistungen, den Namen des Leiters oder des Teams etc. Machen Sie diese Unterseite zugänglich, indem sie von der oben erwähnten Liste aus verlinkt ist.
Die Anlage einer eigenen Seite für jede Filiale mag Ihnen als übertriebener Aufwand erscheinen. Für Suchmaschinen-Experten ist dies jedoch das derzeitige Optimum an Suchmaschinenoptimierung. Außerdem erhöht dies den Komfort für den Kunden.
Wer eine Filiale in seiner Nähe suchen möchte, findet diese nun weitaus schneller. Er wird auch noch vor seinem Besuch in der Filiale mit allen nötigen Informationen zu dieser Niederlassung versorgt.
3. Erstellen Sie eine Google Karte, in der Sie alle Filialen eintragen
Verwenden Sie für Kartenmaterial, das Sie auf Ihrer Website verwenden wollen, nicht mehr individuell gefertigtes Material, sondern greifen Sie auf Google Maps zurück. Sie können die Google Landkarte kostenlos in Ihre Websites einbinden.
Voraussetzung ist, dass Sie die Google Schnittstelle dazu nutzen, die so genannte Google Maps API. Beauftragen Sie Ihren Webmaster, dies für Sie einzurichten.
4. Nutzen Sie das Branchenbuch von Google – Google Places
Tragen Sie alle Ihre Filialen in das Google Branchenbuch Google Places ein – früher bekannt als Lokales Branchencenter. Die Informationen aus diesem Eintrag fließen direkt in die Kartendarstellung von Google. Darüber hinaus sind sie über das Handy abrufbar.
Google unterstützt Handynutzer, die Ihre Filiale finden wollen, indem Google deren Standort ermittelt und den Weg zu Ihnen per Navigation aufzeigt. Außerdem werden diese Einträge mit Ihrer Website verknüpft. Mit einem Knopfdruck können Sie auch direkt angerufen werden.
Quelle: WerbePraxis aktuell
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Studie: Entscheider suchen online
Wer Aufträge von anderen Unternehmen erhalten will, muss wissen, über welche Kanäle sich Entscheider Informationen vor der Auftragsvergabe beschaffen. Bislang galten die Fachzeitschriften als wichtigste Informationsquelle. Und es hieß: Entscheider haben keine Zeit zu surfen. Dass dies sich mittlerweile drastisch verändert hat, zeigt eine Studie der Münchner Mediaagentur Zenithmedia.
Wichtigstes Ergebnis der Studie: Online-Medien werden zur Informationsbeschaffung häufiger genutzt als Fachzeitschriften. Über 1.000 technische und kaufmännische Entscheider aus 16 Branchen wurden in Telefoninterviews dazu befragt.
So gab fast die Hälfte der Befragten an, Suchmaschinen mehrmals täglich für berufliche Zwecke zu nutzen. Von den 89,5 Prozent der befragten Entscheider, die Fachzeitschriften nutzen, gab über die Hälfte an, dies einmal in der Woche oder einmal im Monat zu tun.
Insgesamt nutzen 41,8 Prozent der Befragten Foren, 34,3 Prozent Blogs und 26,7 Prozent Communities. Insbesondere die kaufmännischen Entscheider sichern ihre Entscheidungen durch Erfahrungsberichte anderer User in Foren und Blogs ab. Was heißt das für Sie als Dienstleister?
Diese 6 Maßnahmen bringen Sie ins Visier der Entscheider:
1. Eine klassische Website genügt nicht.
Die einmal erstellte, anspruchsvoll gestaltete, aber dann nie mehr aktualisierte Website ist out. Seiten, die nicht häufig aktualisiert werden, rangieren auch bei den Suchmaschinen unter ferner liefen.
2. Text schlägt Bild.
Denken Sie auch hier an die Suchmaschinen – und an die Entscheider. Beide können mit Text mehr anfangen. Die Suchmaschinen, weil sie Bildern keine Informationen entnehmen können. Die Entscheider, weil sie möglichst sachliche und präzise Informationen wünschen. Eine gute Ergänzung zum Text stellen allerdings Videos dar.
3. Suchmaschinenoptimierung ist das A und O.
Überlegen Sie selbst: Wenn die Mehrzahl aller Auftragsvergaben mit einer Google Suche startet, dann ist Suchmaschinenoptimierung für Sie die wichtigste Aufgabe. Überlegen Sie stets, mit welchen Begriffen man nach Ihrer Dienstleistung suchen würde.
Sehen Sie in Ihrer Websiteanalyse nach, welche Suchanfragen die Besucher Ihrer Website benutzt haben. Hier finden Sie die Schlüsselwörter, die Sie verstärkt in Ihre Onlinetexte einbauen können, um Erfolg zu haben.
4. Richten Sie ein Weblog ein.
Statt der klassischen Webseite setzen Sie lieber ein Blog ein. Der technische Aufbau von Blogs ist ideal auf die Bedürfnisse der Suchmaschinen zugeschnitten. Sie sind der perfekte Ausgangspunkt, um Nachrichten über Ihr Unternehmen zu verbreiten. Bloginhalte werden nicht nur von den Suchmaschinen super gefunden, sondern lassen sich von Lesern auch auf einfachste Weise zitieren und über soziale Medien weiterverbreiten. Ein sehr gutes Blogsystem ist Wordpress: http://wordpress-deutschland.org/
5. E-Mail-Marketing überschätzt.
Die Studie zeigt auch: E-Mail-Marketing wird überschätzt. Im konkreten Beschaffungsprozess, also der Suche nach einem passenden Auftragnehmer, spielen Newsletter keine Rolle. Sie sind also nicht das entscheidende Mittel, um zum Auftrag zu kommen. Dementsprechend sind sie auch nicht Ihr wichtigstes Werbemittel.
Dennoch sollten Sie auf Newsletter nicht verzichten, denn sie sind eine hervorragende Chance für die Leser, Ihr Unternehmen kennen zu lernen. Immerhin sind die Informationen aus Newslettern im Hinterkopf verankert. So bleibt nicht aus, dass bei einer Auftragsvergabe auch der Name Ihres Unternehmens bei Google eingetippt wird.
6. Whitepaper sind gefragt.
Alle Informationen, die Entscheider bei ihrer Suche finden, wandern in einen Trichter. Am Ende verengt sich der Auswahlprozeß und nur wenige kommen in die engere Wahl. Mit diesen beschäftigen sich Entscheider intensiver. Dann werden auch Materialien downgeloadet, wie zum Beispiel Whitepaper. Hier können Sie mit Fallbeispielen Ihre Kompetenz dokumentieren.
Studie: http://www.zenithmedia.de
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Achtung, neue Abmahnfalle: DL-InfoV
Offiziell heißt es, mit der neuen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, kurz DL-InfoV, die seit 18. Mai 2010 gilt, soll der Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU gefördert werden. Aber zunächst mal ist das Ganze eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Denn als Dienstleister müssen Sie nun die Vorgaben der DL-InfoV umsetzen, wenn Sie nicht von Abmahnvereinen oder Wettbewerbern belästigt werden wollen.
Im Einzelnen geht es darum, bestimmte Informationen von sich preiszugeben, bevor Sie einen Vertrag mit einem Auftragnehmer schließen. Falls kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, müssen diese Angaben vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
Vor allem die Vertragsbedingungen, die Haftung und die Preise sollen klargestellt werden. Neu ist aber, dass Sie nun auf Nebentätigkeiten hinweisen müssen. Vor allem müssen Sie auch Ihre Geschäftsbeziehungen offen legen.
Diese Angaben müssen Dienstleister Ihren Kunden vor Vertragsschluss unaufgefordert zur Verfügung stellen:
- Familien- und Vornamen, bzw. Firma mit Rechtsform,
- Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
- bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Angabe von Registergericht und Registernummer,
- sofern vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Name und Anschrift der Genehmigungsstelle,
- bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Angaben über die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde sowie ggf. der zuständigen Kammer, des Berufsverbands etc.,
- sofern vorhanden: Angaben über eine Berufshaftpflichtversicherung (insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich),
- sofern vorhanden: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder andere Vertragsklauseln über das zugrunde liegende Recht und den Gerichtsstand,
- die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
- sofern vorhanden: Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
Damit sind diese Punkte im Wesentlichen die, die bereits im Telemediengesetz für Impressum oder E-Mail-Signatur vorgeschrieben sind.
Wir empfehlen: Bringen Sie Ihr Impressum auf der Website auf den neuesten Stand und erfüllen Sie dort die Anforderung der neuen Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung.
Informationspflichten zu Preisangaben
Wenn Sie Dienstleistungen für andere Unternehmen oder Institutionen erbringen wollen, müssen Sie auch die folgenden Hinweise zu den Preisangaben beachten:
- Den Preis für die Dienstleistung (sofern er bereits feststeht, da es sich beispielsweise um Fixpreise handelt), oder
- einen Kostenvoranschlag,
- oder die Einzelheiten der Berechnung, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger den Preis leicht selbst ermitteln kann. Hier könnten Sie also Stundensätze nennen, aus denen der künftige Kunde den Preis der Dienstleistung selbst errechnen kann.
Achtung: Diese Pflicht zu Preisangaben gilt nicht für Privatpersonen, im Gesetz Letztverbraucher genannt.
Die Preisangaben müssen nicht zwingend auf der Website stehen, Sie können diese auch in Anschreiben, in Infobroschüren oder am Sitz Ihres Unternehmens, in den Geschäftsräumen durch Aushang kenntlich machen.
Informationspflichten: Angaben auf Anfrage
Diese neuen Vorschriften haben es aber wirklich in sich. Vor allem die Pflicht, Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern zu machen. Denn hier muss der Dienstleister seinem potenziellen Kunden Informationen zur Verfügung stellen, die man bislang eher als Betriebsgeheimnis betrachtet hatte.
Ein Beispiel: Eine Werbeagentur will den Auftrag einer kirchlichen Einrichtung erhalten. Nun arbeitet diese Agentur aber regelmäßig mit einem Fotografen zusammen, der für Magazine Erotikaufnahmen fertigt. Hier könnte ein Interessenkonflikt vorliegen, und die Werbeagentur muss den potenziellen kirchlichen Auftraggeber darüber informieren.
Zu den Angaben auf Anfrage gehören
- bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Verweis auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle,
- Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern (multidisziplinäre Tätigkeiten), die in direkter Verbindung zur betreffenden Dienstleistung stehen und zu Interessenkollisionen führen können. Achtung: In diesen Fällen muss der Dienstleister aufzeigen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden,
- Angaben über den Verhaltenskodex, dem sich der Dienstleister unterworfen hat (inklusive Adresse, unter der die Details der betreffenden Selbstverpflichtungen heruntergeladen werden können),
- Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, denen sich der Dienstleister unterworfen hat sowie Angaben über die zuständige Mediationsstelle.
Achtung: Die letzten drei Punkte müssen in allen ausführlichen Informationsunterlagen über die Dienstleistung enthalten sein.
Unser Tipp: Da Sie diese Angaben erst auf Anfrage machen müssen, sollten Sie diese an keiner Stelle publizieren, sondern dem möglichen Auftraggeber persönlich übergeben. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben jedoch dann, wenn sie angefragt wurden, in allen Informationsunterlagen enthalten sein müssen. Die einmalige Übergabe dürfte damit nicht ausreichen.
Den vollen Wortlaut der Verordnung finden Sie hier: http://www.dl-infov.de
Quelle: WerbePraxis aktuell |
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