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WERBE- & PR-PROFI
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Lesen Sie am 24. August 2010 im Werbe-& PR-Profi:
 
 
Alle gegen Google

Liebe Leserin, lieber Leser,

merken Sie was? Die Google Furcht geht um in Deutschland. Mitten im Sommerloch ereilt den Konzern eine Imagekrise in Deutschland. Die Medien haben ein Feindbild gefunden und schüren die Ängste deutscher Eigenheimbesitzer.

Für Unternehmen aber ist ein anderes Google-Thema weitaus gravierender. Denn Datenschützer haben sich ebenfalls auf Google eingeschossen. Ausgerechnet Google Analytics, das hierzulande 79% Marktanteil hat ist nämlich nicht rechtssicher. Und jetzt drohen beim Einsatz der Analyse-Software 50.000 Euro Bußgeld.

Lesen Sie mehr dazu in der heutigen Ausgabe.

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
 
 
 
50.000 Euro Bußgeld für den Einsatz von Google Analytics

Google Analytics ist mit 79 % Marktanteil das beliebteste Website-Analyse-Tool in Deutschland. Den wenigsten Websitesbetreibern, die Google Analytics einsetzen, dürfte bekannt sein, dass Google Analytics gegen deutsches Datenschutzrecht (TMG) verstößt.

Bereits im Herbst letzten Jahres haben die obersten Datenschützer der Länder in einer Sitzung des so genannten Düsseldorfer Kreises festgelegt, welche Kriterien für den Einsatz datenschutzkonformer Statistik-Tools gelten.

Das sind sie:
  • Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
  • Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
  • Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
  • Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Auch wenn die personell dünn ausgestatteten Datenschützer kaum die Zeit finden, jeden mit Bußgeld zu belegen - einige kann es treffen. Google hat Google Analytics inzwischen nachgebessert - erfüllt die Voraussetzungen der Datenschützer aber nicht vollständig.

Nach einer aktuellen Studie des IT-Beratungsunternehmens Xamit sind derzeit nur diese 6 Tools in Deutschland legal nutzbar: Econda, eTracker, Stats4Free, Webtrends, WebTrekk und WiredMinds.

Quelle: WerbePraxis aktuell
 
 
 
Wie Sie durch Co-Creation die Werbung durch Ihre Kunden gestalten lassen

Ziel jeder Werbekampagne ist es, den Geschmack der potenziellen Kunden zu treffen. Deshalb orientieren sich Marketingprofis bei ihrer strategischen Werbeplanung bereits seit Jahrzehnten an den Erkenntnissen der Konsumentenforschung.

In den USA hat sich jetzt eine unkonventionelle Alternative zu dieser aufwändigen Zielgruppenbestimmung durchgesetzt. Unter dem Motto „Co-Creation” lassen immer mehr Unternehmen ihre Werbung von den Kunden selbst gestalten.

Die breite Beteiligung an dieser neuen Art Werbung zeigt, dass viele Kunden offensichtlich nur darauf gewartet haben, selber Werbung zu produzieren. Die Bereitschaft hoch motivierter Nutzer, aktiv an der Vermarktung Ihrer Produkte mitzuwirken, ist eine hervorragende Basis für authentische Werbeauftritte, die den Nerv der Zielgruppe treffen.

Idee 1: Kundenschnappschüsse als Anzeigenmotive
Anstatt teure Fotografen und Models für eine neue Printkampagne zu engagieren, forderte Mercedes Benz USA seine Kunden auf, Schnappschüsse ihres eigenen Mercedes einzusenden.

Bereits in den ersten 8 Wochen gingen über 1.700 Fotos ein, auf denen die stolzen Mercedes-Besitzer in allen möglichen und unmöglichen Posen mit ihren Wagen zu sehen sind. Die besten Motive werden außerdem für die Anzeigenserie „Love Mercedes” eingesetzt.

Idee 2: Kunden als Produktdesigner
Der Schuhproduzent John Fluevog hat die neue Schuh-Linie „Open Source-Footwear” (frei übersetzt: „Schuhe von jedermann”) auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um eine Kollektion, deren Modelle von Fluevog-Kunden selbst entworfen wurden. Mittlerweile verkaufen sich die Kundenschuhe besser als die von den Fluevog-Profis entworfenen Modelle!

Idee 3: TV-Spots von Amateur-Filmern
Die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken wählte einen ungewöhnlichen Weg für die Produktion ihrer TV-Spots: Das Unternehmen verzichtete auf eine Werbeagentur – und forderte stattdessen die eigenen Kunden auf, mit ihren Videokameras Werbefilme für die Hühnchen-Snacks zu drehen. Die gelungensten Produktionen wurden zur besten Sendezeit landesweit ausgestrahlt.

Idee 4: 120.000 Freizeit-Konstrukteure

Der Flugzeugbauer Boeing veranstaltete einen weltweiten Wettbewerb, bei dem sich Fans der Airline an der serienreifen Ausgestaltung des neuen Modells 7E7 beteiligen konnten. Zu diesem Zweck wurden im Internet (www.newairplane.com) verschiedene interaktive Tools bereitgestellt, mit denen die User das Design und die Ausstattung der neuen Boeing entwerfen konnten.

Idee 5: 26.000 Feierabend-Reporter

Die südkoreanische Zeitung OhMy-News, an der amerikanische Verleger beteiligt sind, hat sich eine interaktive Aktion zur Leser-Blatt-Bindung einfallen lassen: Für ihre Online-Ausgabe (www.ohmynews.com) suchte die Redaktion Hobby-Korrespondenten in allen Landesteilen.

Auf den entsprechenden Aufruf hin ließen sich mehr als 26.000 Interessenten als freie Mitarbeiter registrieren. Es blieb allerdings durchaus nicht bei dieser Willenserklärung: Die Feierabend-Reporter sind mittlerweile so fleißig, dass sie 80 % der Online-Inhalte liefern.

Idee 6: Kundinnen als Fotomodell

Ein amerikanischer Juwelier hat im vergangenen Jahr nicht Modells, sondern seine Kundinnen für seinen Schmuckkatalog fotografieren lassen. Die Resonanz war großartig und die Kundenbindung perfekt.

Quelle: How2Marketing
 
 
 
Die Pressemappe: 7 Expertentipps für eine überzeugende Gestaltung

Natürlich ist der Inhalt der Pressemappe wichtiger als seine Verpackung. Aber da die Pressemappe die Visitenkarte Ihres Unternehmens ist, sollten Sie ihr auch Aufmerksamkeit gönnen. Wir haben für Sie 7 Expertentipps zusammengestellt, damit Ihre Pressemappe auch in Form und Gestaltung überzeugt.

1. Tipp: Achten Sie auf Stabilität. Ideal ist Papier von mindestens 250g/qm, besser noch 350 g/qm. Alles andere ist schnell zu labberig und fällt auseinander.

2. Tipp: Die Mappe sollte Ihre „Hausfarben” haben.

3. Tipp: Auf die Vorderseite der Pressemappe sollten Sie das Logo Ihres Unternehmens und ggf. den Namen drucken lassen.

4. Tipp: Sinnvoll ist es, das Logo und den Namen des Unternehmens auf der Rückseite zu wiederholen und ggf. durch die Kontaktdaten zu ergänzen. So kann man die Mappe auch noch zuordnen, wenn sie auf der Vorderseite liegt.

5. Tipp: Praktisch sind Mappen, die am unteren Rand und an der Seite Laschen haben, damit nichts hinausfällt.

6. Tipp: Je nach individuellem Geschmack kann auch oben eine Lasche angebracht werden. Beachten Sie in diesem Fall aber, dass großformatige Broschüren unter Umständen geknickt werden müssen.

7. Tipp: Ideal ist es, wenn die Lasche unten so gestanzt ist, dass Sie dort die Visitenkarte des Ansprechpartners einstecken können.

Quelle: PRPraxis

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