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Lesen Sie am 20. Juli 2010 im Werbe-& PR-Profi:
 
 
Recht verwirrt

Liebe Leserin, lieber Leser,

Online Marketing wird immer schwieriger. Auf der einen Seite stürzen sich die Internetanwender auf Angebote von Facebook, Google, Twitter, kostenlosen Maildiensten oder IPhone Apps und ignorieren dabei völlig, dass sie damit Unmengen von Daten preisgeben. Auf der anderen Seite steht dann das deutsche Recht, das die Sammelei und Analyse dieser Daten verbietet.

Deutschlands Unternehmer, die diese Dienste nutzen oder auf deren Website einbinden, handeln derzeit gesetzeswidrig und riskieren unter Umständen hohe Bußgelder.

Apple, Google, Facebook & Co. sind weit weg und können kaum belangt werden. Ein Irrsinn, der wohl noch viele Gerichte beschäftigen wird.

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
 
 
 
Bußgeld droht wegen des Facebook Like-Buttons

Haben Sie bereits den Facebook Like-Button („Gefällt mir-Button”) auf einer Ihrer Websites eingebaut? Dann haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten.

Entweder Sie löschen den Button wieder. Oder Sie weisen in Ihrer Datenschutzerklärung darauf hin. Denn der kleine Knopf übermittelt laufend personenbezogene Daten an Facebook.

Das ist in Deutschland nicht erlaubt. Nach dem BDSG dürfen personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn der Nutzer gemäß § 4a BDSG eingewilligt hat, eine Rechtsgrundlage oder eine rechtliche Verpflichtung für die Übermittlung vorliegt.

Dazu schreibt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska im Datenschutzblog:

„In jedem Fall muss bei Verwendung des Like-Buttons von Facebook die Datenschutzerklärung nach § 13 Abs. 1 TMG der Webseiten-Betreiber angepasst werden.

Inhaltlich muss erklärt werden, dass der Webseiten-Betreiber Facebook den Datenaustausch ermöglicht.

Die Datenschutzerklärung muss in verständlicher Form gestaltet werden, sonst drohen Bußgelder nach § 16 TMG. Dieses Bußgeld droht jedem Webseiten-Betreiber, der den Like-Button von Facebook ohne Hinweis in seiner Datenschutzerklärung angebracht hat.”


Quelle: Datenschutzblog

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Liebe Leserin, lieber Leser, erfahren Sie jetzt, worauf es bei YouTube, Twitter und Facebook 2010 wirklich ankommt

YouTube, Twitter, Facebook & Co. - Was bringt Ihnen in diesem Jahr den gewünschten Erfolg? Welche anderen Online-Werbetrends zeichnen sich ab? Und worauf sollten Sie achten?

Nichts ist in Stein gemeißelt - Online-Marketing wird immer schwieriger. Welche Anwendungen für Marketing und Werbung funktionieren und wo Sie lieber aufpassen sollten...

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Twitter: 9 sinnvolle Anwendungen für Marketing und Werbung

Viele Twitter-Nutzer melden nervtötend langweiliges – sie teilen per Twitter mit, dass sie soeben aufgestanden sind und eine Tasse Kaffee zum Frühstück getrunken hätten. Danke, das hätte man uns auch ersparen können. Das ist aber nur die eine Seite von Twitter.

Die andere Seite: Twitter ist der schnellste Kanal der jungen Internetpublizisten, der weltweite Nachrichtenticker in die Blog-Redaktionen.

Einfachheit, Schnelligkeit und die Verknüpfung mit anderen Nutzern sind die Kernmerkmale des Nachrichtendienstes.

Hier sind 9 sinnvolle Anwendungen für Ihr Marketing:

1. Live-Berichterstattung.
Kurzberichterstattung von Messen, Kongressen, Konferenzen, Sportereignissen oder Festen. Dafür ist das schnelle Medium ideal. Besonders wirksam ist es dann, wenn es sich um Events handelt, zu denen ansonsten nur wenige Zutritt haben – über die Berichterstattung können sie teilhaben.

2. Blog-Nachrichtenverbreitung.
Bewerben Sie Ihre Blogpostings auf Twitter, indem Sie die Überschrift veröffentlichen und den Link zum kompletten Posting mitsenden. Zahlreiche Twitter Anwender halten dies für eine der wichtigsten Eigenschaften des Kurznachrichtendienstes: Es ermöglicht, die Reichweite Ihres Blogs zu vergrößern.

3. Projektvergabe.
Im englischsprachigen Raum funktioniert es bereits bestens: Wenn Sie Jobs oder Projekte zu vergeben haben – twittern Sie es.

4. Teamwork und interne Abstimmung.
Sie können Twitter auch nicht-öffentlich nutzen und es nur bestimmten Personen zugänglich machen. So können sich Teams mit Kurznachrichten auch per Handy via Twitter auf dem Laufenden halten.

5. Kundeninformationen.
Bieten Sie Ihren Kunden einen Twitter Feed an – wenn Sie online-affine junge Kunden haben. Sie können damit rund um die Uhr auf dem Laufenden gehalten werden – so können Sie beispielsweise auf Sonderverkäufe hinweisen. Die Nachricht verbreitet sich via Twitter schneller als per E-Mail.

Beispiel Wetterberichte. Für touristische Anbieter ist das ein wichtiger Service. Wie ist der Schnee- und Loipenbericht? Wie sind die Wetteraussichten?

Machen Sie sich hierbei unabhängig von Wetterdiensten, die meist großflächige oder bestimmte Gebiete betreffen. Wenn es in ganz Bayern regnet, in Ihrem Biergarten am Starnberger See aber die Sonne scheint, lassen Sie es alle Welt wissen.

6. Fragen und Feedback.
Twitter Nutzer berichten begeistert: Twitter ist ideal zum Fragen stellen. Wer einen Rat braucht, eine Umfrage startet oder zum Beispiel Meinungen zu einem neuen Websitedesign einholen möchte: einfach die Frage in Twitter stellen. Manchmal gibt es schon Sekunden später eine Antwort, oft sind es mehrere.

7. Organisation von Meetings und Einladungen.
Wollen Sie Teilnehmer zu einer öffentlichen Veranstaltung – etwa einem Vortrag in Ihrem Haus – einladen? Dann versenden Sie die Daten des Termins auch per Twitter.

8. Technischer Support.
Stellen Sie sich das Szenario einmal vor: Ausfall Ihrer Festnetztelefonanlage. Dann sollten Sie allen Kunden schnellstmöglich mitteilen, was Sache ist und ihnen verraten, wie Sie ansonsten noch erreicht werden können. Bestes Beispiel, die Deutsche Telekom: http://twitter.com/deutschetelekom

9. Marktforschung.
Mit Twitter können Sie herausfinden, was über Sie oder über Ihre Wettbewerber gesprochen wird. Lauschen Sie einfach den Twittergesprächen. Mit der Twitter-Suchmaschine Tweet Scan kann man die Twitter-Einträge aller – oder ausgewählter – Twitter-User eines bestimmten Tages durchsuchen.

Quelle: WerbePraxis aktuell
 
 
 
Achtung, der Google Kamerawagen kommt

Jede Menge Ärger gab es schon um die Google-Kameraautos. Mehr und mehr Bürger wollten in diesem Jahr ihr Haus nicht von Google filmen lassen. Unternehmer sehen das aber anders. Für sie ist Google Street View nämlich eine tolle Sache.

Wenn die Straßenansicht erst mal in Deutschland eingeführt ist, dann lassen sich ganze Straßenzüge im Internet oder auf dem Handy betrachten. Auch Navigieren wird dann viel realitätsnaher werden. Und, wer seinen Firmensitz oder seinen Laden in der Straßenansicht gut präsentiert, für den ist das kostenlose Werbung.

Bislang machte Google immer ein Geheimnis daraus, wann und in welcher Region Strecken befahren und Häuser gefilmt werden. Mit dieser Geheimniskrämerei ist Schluss: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat erreicht, dass Google diese Termine nun vorab veröffentlicht.

Wenn Sie wissen wollen, wann in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde der Google Kamerawagen kommt, dann klicken Sie hier: http://maps.google.com/intl/de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html


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