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Liebe Leserin, lieber Leser,

Haben Sie es gemerkt? Die Fußball-WM in Südafrika steht vor der Tür. Vermutlich verfallen wir in ein ähnliches Fußballfieber wie vor vier Jahren bei der WM in Deutschland. Das heißt: Autos werden mit Fähnchen geschmückt, unterm Businesssakko werden Trikots getragen und auf den Public Viewing Areas fließen Bier und Freudentränen.

Einige Branchen werden begeistert sein: über Mehrumsätze. Andere werden unter Umsatzeinbußen stöhnen. In der Werbung, die Sie in dieser Zeit machen, geht es weniger darum den Trend, der alle erfasst hat, herumzureißen – das schaffen Sie nicht: Es geht eher darum, das Thema, das allen Spaß macht, mit den Kunden gemeinsam zu feiern und bei Fußballfans Sympathiepunkte zu sammeln.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie in letzter Minute noch mit witzigen Aktionen in Ihrer Werbung und Verkaufsförderung an der Fußballeuphorie teilhaben können.

Viel Gewinn beim Lesen und viel Erfolg wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
 
 
 
7:0 – Last Minute Ideen für Ihre Werbung zur Fußball-WM

Fußball-WM und Ihre Werbung ist noch nicht vorbereitet? Macht nichts, diese 7 Ideen können Sie jetzt noch umsetzen:

1. Torprämien.
Zur Nachahmung empfohlen. Nicht nur die Trainer zahlen Torprämien, auch Unternehmen haben dies in der Vergangenheit bereits erfolgreich getan. „Für jedes Tor, das die deutsche Nationalmannschaft morgen erzielt, geben wir Ihnen einen Nachlass von 5 %.” Als die Drogeriemarktkette DM dies propagierte, stiegen nach jedem Spiel der deutschen Nationalmannschaft die Umsätze um 15-20 %.

2. Ergebnis würfeln.
Ergebnisse tippen ist eine feine Sache. Aber größer wird der Spaß, wenn man sie würfeln muss. Stellen Sie Würfelbecher bereit und lassen Sie die Teilnehmer an diesem Gewinnspiel die Ergebnisse würfeln. Deutschland : Österreich 1:6? Am nächsten Tag wissen Sie, wer das Spiel gewonnnen hat und beglücken jeden, der richtig gewürfelt hatte mit einem Warengutschein oder einem kleinen Gewinn.

3. Fußballfreie Zone.
Erklären Sie Ihr Unternehmen zur fußballfreien Zone. Das verspricht besondere Annehmlichkeiten für Leute, die mit Fußball nichts am Hut haben. Sie profitieren von weniger Gedränge, bei Einzelhandel oder Dienstleister stehen mehr Mitarbeiter für den Kunden zur Verfügung oder in Gaststätten gibt es kein Fußballgegröle und eventuell mehr freie Plätze.

Erklären Sie die Termine der wichtigsten Spiele zur Happy Hour und bewirten Sie Ihre Kunden mit einem Gläschen Sekt. Diese Idee hatte ein englisches Hotel im Lake District: Es versprach WM-Muffeln ebenfalls ein fußballfreies Ambiente und setzte sogar ein Versprechen obendrauf. Jeder, der einen Hotelangestellten dabei ertappte, wie er das Wort „Fußball” in den Mund nahm, bekam ein Glas Champagner auf Kosten des Hauses.

4. Doppelgänger.
Erhöhte Aufmerksamkeit ist Ihnen sicher, wenn Sie Michael Ballack in Ihrem Hause haben. Nanu? Sollte der jetzt nicht in Österreich auf dem Platz sein? Neben Michael Ballack stehen zahlreiche andere Doppelgänger zur Verfügung. Zum Beispiel Basti Schweinsteiger, Poldi, Klose. Wer anstelle der Balltreter lieber die Experten bucht, kann sich von Tante Käthe Rudi Völler bis hin zum Kaiser Franz Beckenbauer oder dem unechten, aber ebenfalls sehr gewichtigen Kalli besuchen lassen.

Doppelgänger finden Sie z. B. bei dieser Agentur: http://www.sportlerdoubles.de Alternativ dazu können Sie selbst nach Doppelgängern suchen. Machen Sie eine PR-und Werbeaktion daraus und schreiben Sie die Suche nach dem besten Ballack-Doppelgänger aus. Knipsen Sie die Doppelgänger in Ihrem Laden und stellen Sie die Bilder auf einer Pinnwand aus.

Lassen Sie die Kunden wählen, wem sie ihre Stimme geben wollen. Der Sieger erhält eine tolle Prämie und gibt bezahlte Autogrammstunden bei Ihnen. (Eine solche Aktion lässt sich auch ins Web übertragen.)

5. Trikot-Tage.
Belohnen Sie jeden, der mit einem Nationalmannschaftstrikot zu Ihnen kommt mit einem Geschenk oder einem Nachlass. Z. B. „5% Rabatt für jeden, der in unseren Filialen im Trikot einkauft.” Wollen Sie das Ganze etwas schwieriger gestalten – dann formulieren Sie so: „Gültig nur an den Tagen, an denen die Mannschaft, deren Trikot Sie tragen, auch tatsächlich spielt.”

6. Torwandschießen.
Mit dieser Idee gewinnen Sie keinen Innovationspreis. Aber das alte Torwandschießen ist immer noch unheimlich beliebt. Also warum komplizierte elektronische Mitmachspiele erfinden, wenn Sie auf die gute alte Fußarbeit setzen können? Aufblasbare Torwände kann man bereits ab 60 Euro pro Tag ausleihen. Nähere Informationen finden Sie z. B. hier: http://www.erento.com

7. Zwergenturnier.
Eine prima Sache für Familien. Spielen Sie die Fußball WM auf dem Bolzplatz nach und werden Sie Hauptsponsor. Wenden Sie sich an den örtlichen Fußballverein und stiften Sie einen Pokal. Ein Zwergenturnier spielen Sie am besten in der Altersgruppe der Vier- bis Sechsjährigen!

Übrigens: Zum Glück dürfen Sie die Begriffe „WM 2010” oder „Fußball WM 2010” in Ihrer Werbung verwenden. Was bei der letzten WM noch unklar war, hat der Bundesgerichtshof inzwischen zu Ihren Gunsten und gegen die Sportverbände entschieden. Denn die Karlsruher Richter lehnten den Antrag der Fifa auf einen Markenschutz für den Begriff „Fußball WM 2006” ab. Nach dem Gerichtsbeschluss ist „Fußball WM 2006” eine „sprachübliche Bezeichnung” für die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft.

Sie werde von der Allgemeinheit als „beschreibende Angabe für das Ereignis selbst aufgefasst.” Damit sei der Begriff ungeeignet, Waren und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen – was im Markenrecht Voraussetzung für die Schutzfähigkeit einer Marke ist. (Beschlüsse vom 27. April 2006 – I ZB 96/05 und I ZB 97/05)

Quelle: Werbepraxis aktuell

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Urteil: Versandhändler müssen Hinsendekosten beim Widerruf erstatten

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Musterklage gegen einen deutschen Onlinehändler bis vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Dabei ging es um die Frage, ob der Onlinehändler Verbrauchern, die vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, die Innenwände Kosten in Rechnung stellen darf.

Das Unternehmen hatte von seinen Kunden eine Versandkostenpauschale verlangt und diese auch dann nicht erstattet, wenn ein Kunde den Vertrag widerrufen und die Ware zurückgesandt hatte.

Der europäische Gerichtshof urteilte: Kosten, die ein Verbraucher beim Widerruf zu tragen hat, müssen auf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware begrenzt werden. Die von vielen deutschen Händlern angewandte Praxis, die Versandkostenpauschale in jedem Falle einzubehalten, ist gesetzeswidrig ( EuGH Aktenzeichen C-511/08).

Das sollten Sie jetzt tun:
  1. Löschen Sie entsprechende Formulierungen aus Ihren AGB, in denen Sie eine die Einbehaltung der Versandskostenpauschale geregelt hatten. Sie riskieren sonst wegen dieser gesetzeswidrigen Vereinbarung abgemahnt zu werden.
  2. Verzichten Sie darauf, die Erstattung der Hinsende-Kosten besonders im Text hervorzuheben. Eine Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten wäre wettbewerbswidrig und ebenfalls abmahnfähig.
  3. Prüfen Sie die AGB Ihrer unmittelbaren Wettbewerber und stoppen Sie deren Praxis, sofern sie gegen die geltenden Regeln verstößt. Gegebenenfalls nehmen Sie dazu die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch oder wenden sich an die Verbraucherzentrale.
Unser Tipp! So retten Sie einen Teil Ihrer Kosten: Das vom Europäischen Gerichtshof gefällte Urteil gilt nur bei komplettem Widerruf. Wenn von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt wird, muss der Käufer die Hinsendekosten für die anderen Waren dann bezahlen, wenn sie im Bestellformular separat aufgeführt sind.

Quelle: WerbePraxis aktuell

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