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Lesen Sie heute im Werbe-& PR-Profi:
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Von wegen Fortschritt
Liebe Leserin, lieber Leser,
kaum eine Woche vergeht, in der es nicht etwas Neues von Google zu vermelden gibt. Aber nicht alles, was Google vorstellt, funktioniert nach dem Motto: schöner, schneller, besser. Vieles dient auch einfach dazu, uns besser auszuspähen, mehr Daten über uns zu gewinnen.
Eine der neuesten Google Errungenschaften, mit denen wir beglückt werden sollen, ist die personalisierte Suche. Die führt dann dazu: Jeder Surfer sieht andere Suchergebnisse. Das ist denkbar schlecht. Denn wie wollen Sie so Ihr Google Ranking objektiv überprüfen? Und wie eine objektive Analyse Ihrer Wettbewerber durchführen? Das verrate ich Ihnen in dieser Ausgabe.
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Viel Gewinn beim Lesen und frohe Ostern wünscht Ihnen Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
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Wie leichtsinniges Googeln Ihr Unternehmen gefährdet und Ihre Suchergebnisse verfälscht
Man hat es Ihnen nicht deutlich gesagt. Und hat man Sie auch nicht gefragt. Denn ob Sie es wollen oder nicht: Google hält jede Ihrer Google Suchen in einem Webprotokoll fest. Aber nicht nur Google tut das. Auch Bing, Yahoo oder AOL. Das kann ärgerlich oder gefährlich für Sie sein. Für den Unternehmer oder Einkaufsleiter, für den Forschungs- und Entwicklungschef – weil diese Personen vielleicht wertvolle Geschäftskontakte offenbaren. Für den Mitarbeiter, weil er sich sicher sein kann, dass seine Surfaktivitäten nicht unbemerkt bleiben, ja sogar auf unabsehbar lange Zeit festgehalten werden – das häufige Ansehen von YouTube Videos bleibt da ebenso protokolliert wie der Einkauf von Konzertkarten oder Flugtickets.
Allerdings hat Google in den letzten Monaten noch eins draufgelegt. Denn jetzt präsentiert es Ihnen nur noch Suchergebnislisten, die an Ihr Suchverhalten angepasst wurden. Im Klartext: Haben Sie die eigene Website oder die eines Mitbewerbers besonders häufig bei Google eingegeben, dann klettern diese häufig besuchten Seiten bei den Suchtreffern, die Google Ihnen anzeigt, ganz nach oben. Prima Sache, um dem Chef zu zeigen wie toll das Unternehmen angeblich in der Suchtrefferliste platziert ist. Aber kein probates Mittel mehr, um herauszufinden, wie ein möglicher Kunde Ihre Website findet.
Die Personalisierung der Google Suchergebnisse müssen Sie also zwingend außer Kraft setzen, um:
- die Darstellung Ihres Unternehmens in den Suchtreffern objektiv zu überprüfen,
- die Darstellung des Wettbewerbs in den Suchtreffern zu analysieren,
- eine objektive Analyse von Keywords durchzuführen,
- Recherche-Spuren Ihres Unternehmens oder einzelner Mitarbeiter unsichtbar zu machen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gehen Sie ganz konkret gegen die Google Überwachung vor:
Schritt 1: Löschen Sie Ihre Cookies.
Rufen Sie dazu die Einstellungen Ihres Browsers auf und löschen Sie die bereits gespeicherten Cookies. Wer verhindern will, dass Informationen über den das Such- und Surfverhalten gespeichert werden, sollte konsequent so vorgehen. Natürlich hat dies einen Nachteil: Sie werden als Besucher von Websites die Sie häufiger aufsuchen, nicht mehr erkannt und müssen sich möglicherweise bei jedem Besuch neu einloggen. Dafür bietet Ihnen das aber ein höheres Maß an Sicherheit. Denn die Daten über Ihr Surfverhalten sind nun nicht mehr für andere zugänglich und Ihr Computer verrät möglichen Angreifern/Hackern ebenfalls keine Spuren.
Schritt 2: Löschen Sie Cookies vor jeder Marktbeobachtung oder Überprüfung Ihres eigenen Suchmaschinenrankings.
Wollen Sie wissen, wie weit Sie bei wichtigen Keywords in der Google Suche vorne liegen, dann sorgen Sie dafür, dass vor dieser Überprüfung tatsächlich der Cache Ihres Browsers geleert und die Cookies gelöscht wurden. Klicken Sie während der Überprüfung bereits wieder Links an, können die Ergebnisse erneut verfälscht werden.
Schritt 3: Betreiben Sie Marktforschung im Internetcafe.
Auch im Internetcafe werden auf den Rechnern Cookies gesetzt. Durch die Vielzahl der wechselnden Benutzer sind aber Suchergebnislisten wohl kaum einseitig verfälscht.
Schritt 4: Stellen Sie sicher, dass Sie nicht in Ihr Google Konto eingeloggt sind.
Es ist schon fatal: Wollen Sie Google Produkte nutzen, brauchen Sie ein Google Konto. Und damit hat der Konzern Sie im Griff. Denn sobald Sie sich morgens über Ihr Google Konto einloggen, um etwa Ihre Adwords-Kampagnen aufzurufen oder Ihren Google Maps Eintrag zu pflegen, kann Google die über Sie gesammelten Informationen jetzt eindeutig einer Person zuordnen – Ihnen. Nutzen Sie gar Google Mail für Ihre Unternehmens-Korrespondenz, kennt Google nicht nur Ihr Such- und Surfverhalten, sondern liest auch noch Ihre Korrespondenz. So können geschäftliche Aktivitäten, die womöglich geheim bleiben sollten, schnell nach außen dringen.
Schritt 5: Benutzen Sie ixQuik als Standardsuchmaschine.
Die Suchmaschine ixQuik (http://www.ixquick.com/deu) ist eine Metasuchmaschine, die zahlreiche andere Suchmaschinen-Ergebnisse für Sie abfragt. Der Vorteil: Die großen Suchmaschinen können nun nicht mehr erkennen, von wem die Suchanfrage kommt und sie einer IP-Adresse zuordnen. Außerdem verspricht ixQuik IP-Adressen nicht zu speichern und bietet Ihnen die Möglichkeit anonym zu surfen. Das heißt, ixQuik gibt keinerlei Daten an die von Ihnen besuchten Websites weiter. So sind Sie beispielsweise auch dann nicht erkennbar, wenn Sie Seiten Ihrer Wettbewerber aufsuchen. Allerdings hat das Ganze einen Nachteil: Das Surfen wird dadurch erheblich verlangsamt.
Mein Fazit: Die so genannte personalisierte Suche von Google erschwert Ihnen die diskrete Marktbeobachtung, die objektive Analyse Ihrer Aktivitäten und liefert ein gefährliches Leck für ihre Betriebsgeheimnisse. Das zwingt zu Vorsichtsmaßnahmen bei der Informationsbeschaffung für Ihr Unternehmen.
Quelle: WerbePraxis aktuell
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Vertrieb optimieren: Warum weniger Kundenbesuche oft mehr bringen
Im Vertrieb kommt es auf die optimale Zahl von Besuchen pro Kunde an. Wenn Sie einen Kunden öfter besuchen, steigt zunächst auch der Umsatz. Irgendwann aber nerven zusätzliche Besuche den Kunden – Folge: keine weiteren Mehrverkäufe.
Mittels eines einfachen Instruments, dem Net Promotor Score (NPS), können Sie Ihre Besuche so steuern, dass Sie keinen Kunden zu viel besuchen. Einer der Anwender dieser Methode ist der Badarmaturen-Hersteller Grohe. Dort stellte man fest: Bis zum dritten Besuch steigen Zufriedenheit und Umsatz, danach aber nicht mehr. So konnte Grohe unproduktive Kundenbesuche einsparen und mit der frei gewordenen Kapazität im Vertrieb Mehrverkäufe realisieren.
Anleitung: So finden Sie die Kunden, die am meisten kaufen
- Stellen Sie Kunden regelmäßig diese Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie unsere Leistung (Produkt oder Service) einem Freund oder Kollegen empfehlen? Kunden können folgende Bewertungsskala verwenden: von 10 (auf jeden Fall empfehlen) bis 0 (nicht empfehlen).
- Klassifizieren Sie Kunden: 10 und 9 Punkte sind die Empfehler, 7 und 8 die Passiven, 6 bis 0 sind die Kritiker. Den NPS-Wert errechnen Sie so: Prozentsatz der Empfehler minus Prozentsatz der Kritiker.
- Umsetzung: Konzentrieren Sie Ihre Vertriebskraft auf die Kunden mit 9 und 10 Punkten. Befragen Sie Empfehler und Kritiker, warum sie zu dieser Einschätzung gelangt sind. Nutzen Sie die Ergebnisse für Verbesserungen!
Quelle: Trendletter
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Rechtstipp der Woche: Preissuchmaschinen müssen den korrekten Preis enthalten
Dieses Urteil wird man nicht mögen. Aber man muss es leider akzeptieren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (11. März, Az: I ZR 123/08), dass Händler, die ihre Produkte an Preissuchmaschinen melden, diese dort zum gleichen Preis wie im eigenen Onlineshop anbieten müssen. Was ja noch nachvollziehbar wäre. Kritisch wird es in der Praxis aber bei Preiserhöhungen. In dem verhandelten Fall hatte ein Onlineshop eine Espressomaschine der Marke Saeco über die Preissuchmaschine idealo.de beworben. Dann erhöhte der Händler den Preis in seinem Onlineshop von 550 Euro auf 587 Euro. Während die Preiserhöhung im eigenen Shop sofort wirksam wurde, stand in der Preissuchmaschine allerdings für 3 Stunden noch der alte Preis von 550 Euro.
Darin sah der Bundesgerichtshof eine Irreführung der Verbraucher. Er hätte den Preis im Shop aber erst dann umstellen dürfen, wenn er zuvor in der Preissuchmaschine aktualisiert worden wäre:. Auch der Hinweis alle Angaben ohne Gewähr oder die Information, dass aus technischen Gründen eine Verzögerung in der Preisaktualisierung möglich sei, ließ der BGH nicht gelten.
Im Klartext: Als Shopbetreiber dürfen Sie den Preis im Onlineshop erst dann erhöhen, wenn diese Erhöhung in den Preissuchmaschinen angezeigt wird. Wie das in der Praxis funktionieren soll, hat der Bundesgerichtshof natürlich nicht verraten. Bislang werden Preise von den Preissuchmaschinen nach eigenem Rhythmus aktualisiert. Die Preiserhöhungen werden in einer Datei (nach der Änderung im Shopsystem) übermittelt oder direkt aus dem Shop ausgelesen.
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