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WERBE- & PR-PROFI
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Lesen Sie heute im Werbe-& PR-Profi:
 
 
Heiratsantrag

Liebe Leserin, lieber Leser,

nein, ich verrate Ihnen jetzt noch nicht, wieso in der heutigen Überschrift zu diesem Editorial das Wörtchen "Heiratsantrag" steht.  Aber ich wette jetzt schon, dass Sie es herausfinden, wenn Sie den Newsletter bis zum süßen Ende lesen. Natürlich ist das Ganze ein Trick, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen. Aber es lohnt sich. Denn ich bin auf ein Werbemittel gestoßen, dass es auf ganz liebenswerte und originelle Weise „in sich hat".


Viel Erfolg und viel Gewinn beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"
 
 
 
Agenturvertrag: 11 Punkte, die Sie dringend regeln müssen

Verträge schließt man für die Fälle, in denen etwas schief geht. Sie müssen regeln, welche Rechte und Pflichten jedem Vertragspartner zustehen, was bei Fehlern passiert und was zu tun ist, wenn die Beziehung zu Ende geht. Sie werden also genau für Schlechtwetterperioden gemacht. Nun sind Agenturverträge, etwa als Dienstleistungsverträge, die für einen längeren Zeitraum – etwa ein Jahr – geschlossen werden, nicht mehr so groß in Mode.

Anstatt langjähriger Zusammenarbeit mit einem bestimmten Dienstleister arbeiten viele Unternehmen nur projektweise zusammen. Und das geht dann so: Auftrag beschreiben, Preis aushandeln, mündlichen Auftrag erteilen, fertig. Genau in solchen Fällen bleibt einiges auf der Strecke. Schließen Sie also Verträge auch für einzelne Projekte. Denn der Regelungsbedarf ist immens.

Diese 11 Punkte sollten Sie regeln:

Aufgabe. Was genau ist die Aufgabe der Agentur? Also z. B. Erstellung eines Firmenprospekts, 32-seitig inkl. Konzeption, Gestaltung, Text, Fotografie.

Honorar. Wie wird die Agentur bezahlt? Zum Festpreis nach vorherigem Angebot oder nach tatsächlich angefallenem Kostenaufwand? Wir empfehlen stets die Vereinbarung eines Festpreises. Streichen Sie auch die Klausel, die die Agentur zur Berechnung von Mehr- oder Minderleistungen berechtigt.

Besprechungen, Fahrtzeiten. Welche Nebenleistungen sind im vereinbarten Honorar enthalten? Müssen Fahrtzeiten extra bezahlt werden? Wie viele Besprechungszeiten sind im vereinbarten Honorar enthalten?

Ansprechpartner. Legen Sie auch fest, welche Agenturmitarbeiter für Sie tätig werden. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie den Auftrag dem kompetenten Agenturchef erteilt haben, die folgenden Termine dann aber vom Praktikanten wahrgenommen werden. Durch die Vereinbarung, wer für Sie tätig wird, können Sie sich vor solchen unliebsamen Überraschungen schützen.

Rechteübertragung. Klären Sie genau: Welche Rechte erwerben Sie an den von der Agentur vorgelegten Arbeiten? Achten Sie darauf, dass Nutzungsrechte nicht beschränkt werden. Lassen Sie sich auch zusichern, dass die Agentur über die Rechte der von ihr verwendeten Fotos verfügt und diese Ihnen vollständig übertragen werden. Stellen Sie fest, dass mit der vollständigen Bezahlung des Honorars (oder eines zusätzlichen Betrages) sämtliche Nutzungsrechte abgegolten sind und Sie die Arbeiten unbeschränkt verwenden können.

Exklusivität. Viele Auftraggeber möchten gerne, dass Agenturen nicht für die Konkurrenz arbeiten. Das ist verständlich, aber nicht immer wünschenswert. Denn oft ist es geradezu von Vorteil, wenn Agenturen über Branchen oder Produkt Know-how verfügen.
Mein Tipp: Benennen Sie konkret, für welchen Wettbewerber Ihre Agentur nicht arbeiten soll.

Abgaben. Stellen Sie fest, dass die Agentur alle Abgaben an Verwertungsgesellschaften oder die KSK übernimmt.

Kündigung. Legen Sie fest, welche Kündigungsfristen und Kündigungsgründe es gibt. Beispielsweise sollten Sie ein begonnenes Projekt dann abbrechen können, wenn Terminverzögerungen eintreten oder wenn Ihnen trotz mehrmaliger Nachbesserungen die Agenturergebnisse mangelhaft geblieben sind.

Daten. Legen Sie fest, welche Daten Sie von der Agentur erhalten. Das ist nach Vertragsende besonders wichtig. Denn oftmals werden dann beispielsweise die Daten retuschierter Bilder, Druckdaten, printfähige Logos usw. zurückbehalten. Selbst bei dem kleinsten Flyer-Auftrag sollten Sie daher festhalten, welches Material Ihnen bei der Übergabe auf Datenträgern überreicht wird. Oftmals ist auch die Frage der Aufbereitung dieser Daten entscheidend. Es macht einen großen Unterschied, ob Sie nach Auftragsbeendigung etwa 500 Produktfotos sortiert und archiviert oder unsortiert erhalten. Mögliche Formulierung: „Alle von der Agentur hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Daten, Filme, Illustrationen etc. sind für die Dauer des Vertrags ohne besondere Vergütung aufzubewahren und dem Kunden bei Projektende/Vertragsende in digitaler Form zu übergeben.”

Haftung. Stellen Sie unbedingt fest, wer für rechtliche Risiken des Inhalts und der Gestaltung der Werbemittel haftet. So sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieses Risiko von der Agentur übernommen wird. Denkbar ist auch, dass Sie, bzw. die Agentur, in Zweifelsfällen einen Rechtsanwalt zur Prüfung rechtlicher Fragen heranziehen.

Vertraulichkeit.
Legen Sie fest, dass alle Informationen, die Sie der Agentur zugänglich machen, vertraulich behandelt werden müssen. Legen Sie weiter fest, was mit diesen vertraulichen Daten nach Vertragsende geschieht.
Mein Tipp: Verpflichten Sie die Agentur dazu, sämtliche Daten herauszugeben und keine Kopien zurückzubehalten. Legen Sie auch fest, welcher Personenkreis innerhalb der Agentur oder außerhalb mit Ihren Informationen in Berührung kommen darf. Oftmals verpflichten Agenturen externe Mitarbeiter. Auch diese müssen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

Quelle: WerbePraxis aktuell

 
 
 
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7 Ideen, wie Sie das neue YouTube Direct nutzen

Vor kurzem hat YouTube einen neuen Service für Unternehmen und Organisationen vorgestellt: YouTube Direct (http://www.youtube.com/direct). Das Neue daran: YouTube Direct ermöglicht es, einen Upload-Button für Videos direkt auf Ihrer Website einzubinden. Somit werden Sie zur Sammelstelle für Video-Uploads, die dann sowohl auf Ihrer Website als auch bei YouTube angezeigt werden können. Wichtig ist hier das Wörtchen „können”. Denn als Websitebetreiber bestimmen Sie, welche Videos veröffentlicht werden sollen und welche nicht.

Was YouTube als hervorragendes Element für Zeitungen preist, die damit Bürgerjournalisten aktivieren wollen, bietet gleichzeitig hervorragende Möglichkeiten für Werbung und PR.

Hier sind 7 Ideen, was Sie damit anstellen können:

  1. Einen Videowettbewerb ausrufen. Loben Sie einen Wettbewerb aus und rufen Sie zu Videoeinsendungen auf.
  2. Rezensionen und Produktbewertungen sammeln. Integrieren Sie diese direkt in Ihren Onlineshop. Lassen Sie Ihre Kunden Videorezensionen verfassen und zeigen Sie diese beim passenden Produkt an. Oder sammeln Sie Statements zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Person, Ihrem Service usw.
  3. Produkte demonstrieren. Lassen Sie Ihre Kunden zeigen, wie sie Ihre Produkte einsetzen.
  4. Reportagen und Berichte veröffentlichen. Warum sollen Sie nicht auf Messen und Konferenzen Videobeiträge von den Besuchern einsammeln? Ein Handy/Smartphone mit Videofunktion hat jeder in der Tasche.
  5. Video-Blogparaden veranstalten. Geben Sie ein Thema vor und sammeln Sie dazu ausschließlich Videostatements.
  6. Videoführungen und persönliche Erlebnisse sammeln. Lassen Sie Besucher Ihres Unternehmens Ihre Eindrücke per Video schildern. Das funktioniert glänzend in der Freizeitbranche. Man stelle sich mal die vielen Videos vor, die z. B. auf der Insel Mainau gedreht wurden. Warum sollen nicht Besucher ihre persönliche Führung durch eine Ausstellung, einen Freizeitpark, eine Messe dokumentieren?
  7. Feedback und Fehlermeldungen einholen. Ist etwas kaputt, hat ein Anwender ein Problem mit Ihrem Produkt? Dann lassen Sie sich ein Video einsenden, damit Ihr Service das Problem lösen kann. Sie müssen diesen Videokanal ja nicht öffentlich machen. Sie können ihn auch intern nutzen. (Z. B. für einen Hotel-Quality-Check.) Andererseits: Warum nicht typische Problemfälle darstellen und in einer von Ihnen gedrehten Video-Antwort demonstrieren wie sie gelöst werden? So können das Unternehmen und seine Kunden in einem Video-FAQ prima zusammenarbeiten.
Folgende Einschränkungen gibt es für die Videos, die über Ihre Website upgeloadet werden können:
  • Die Videos dürfen nicht länger als 10 Minuten sein.
  • Die Dateigröße der einzelnen Videos darf nicht mehr als 1 GB betragen.
  • Die maximale Anzahl der Videos für Ihren Account ist auf 2.000 beschränkt.
Mein Fazit: YouTube Direct macht es einfacher, Videos von Kunden für eigene Werbezwecke zu nutzen. Es gibt Ihnen als Werbungtreibenden die Möglichkeit upgeloadete Videos zu prüfen, bevor Sie sie freigeben und veröffentlichen. Die Möglichkeit Videos dann sowohl auf Ihrer Website, als auch bei YouTube anzeigen zu können, verschafft Ihnen optimale Verbreitungsmöglichkeiten.

Quelle: WerbePraxis aktuell


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Liebe Leserin, lieber Leser, erfahren Sie jetzt, worauf es bei YouTube, Twitter und Facebook 2010 wirklich ankommt

YouTube, Twitter, Facebook & Co.
- Was bringt Ihnen in diesem Jahr den gewünschten Erfolg? Welche anderen Online-Werbetrends zeichnen sich ab? Und wo sollten Sie lieber vorsichtig vorgehen?

Nichts ist in Stein gemeißelt
- diese Erkenntnis gilt im Online-Marketing noch mehr als für andere Werbebereiche. Was 2009 noch funktioniert hat, ist 2010 schon überholt...

Sichern Sie sich daher jetzt dauerhaft einen Wissensvorsprung vor Ihrer Konkurrenz!

 
 
 
Webtipp: Versenden Sie Glückskekse mit Ihrer individuellen Werbebotschaft

Glückskekse? Das sind die Kekse aus dem China-Restaurant, mit dem kleinen Zettel drin. Bislang standen da mehr oder weniger originelle asiatische Lebensweisheiten auf dem Papier. Jetzt können Sie es mit Ihrer individuellen Werbebotschaft bedrucken. Und zwar wirklich einzigartig. Denn den individuellen Glückskeks können Sie schon ab einer Bestellmenge von nur einem einzigen Glückskeks bestellen. So können Sie sich auf einzigartige Weise bei Kunden bedanken, zu Konferenzen und Messen einladen. Oder mit einer individualisierten Botschaft ein Angebot „unterfüttern”.

Glückskekse ab 1 Stck gibt es bei der Firma Wunschkeks.de http://www.wunschkeks.de Kosten 3,50 (zzgl. Versandkosten). Größere Menge Glückskekse mit ihrer Werbebotschaft (ab 500 Stck.) liefert die Firma Sweet & Lucky. http://www.sweetandlucky.de

PS: So ein Glückskeks taugt auch für die Liebeserklärung, den Heiratsantrag oder als Trösterchen.


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