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WERBE- & PR-PROFI
Ihr Scout für neue und erfolgserprobte Werbe- und PR-Ideen


Lesen Sie heute im Werbe- & PR-Profi

Krisenwerbung

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich darf mich kurz vorstellen? Mein Name ist Bernd Röthlingshöfer und bin der neue Chefredakteur Ihres Newsletter „Werbe- und PR-Profi“. Von nun an, werde ich Sie wöchentlich mit Tipps und Ideen rund um gelungene Werbung und PR versorgen. Aus der Flut der Neuigkeiten und Geschehnisse herausfiltern, was wichtig ist. Kurz und knapp soll das geschehen, denn wer hat schon Zeit für lange Lektüren?

Was ich mir vorgenommen habe? Sie mit praxisnahen Ratschlägen zu versorgen. Auf Änderungen im Werberecht aufmerksam machen. Spartipps geben. Erfolgsbeispiele vorstellen. Und natürlich darf auch der Spaß nicht zur kurz kommen. Denn Werbung soll schließlich auch Freude bereiten.

A propos: Macht es eigentlich Spaß in Krisenzeiten Werbung zu machen? Wenn die Budgets gekürzt werden und es nur noch zu wenigen Werbemaßnahmen reicht? Nein, sagen manche. Sie trauern den schönen Hochglanzprospekten und Vierfarbanzeigen nach.

Ja, sage ich. Mit wenig Geld macht Werbung mehr Spaß. Denn dann wird mehr auf die Wirksamkeit geachtet. Dann siegen Ideen und nicht ein Bündel Geldscheine. Dann besteht die Chance, dass Werbung wieder begeistert und ihren Zweck erreicht und die Verkaufszahlen nach oben pusht.



Viel Gewinn beim Lesen wünscht

Ihr

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur "Werbe- und PR-Profi"


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Praxistipp der Woche: Wie Sie Ihre Anzeigenwerbung verkaufsstärker machen

9 Tipps für Anzeigen, die Ihnen mehr Umsatz bringen
  1. Machen Sie ein konkretes Angebot. In eine Anzeige, die verkaufen soll, gehört mehr als die Selbstdarstellung Ihres Unternehmens. Am besten ein konkretes Produkt, eine konkrete Dienstleistung und ein konkreter Preis. Was aber nicht heißt, dass Sie den Preis zum einzigen Argument oder zum Blickfang machen sollen, nach dem Motto: je kleiner der Preis, desto größer wird er abgedruckt.
  2. Gestalten Sie eine Coupon-Anzeige. Gestalten Sie Ihre Anzeige als Coupon – ein altbewährtes, aber immer noch funktionierendes Mittel. Denn über 50 % der Leser sagen von sich aus, dass ein Coupon es ihnen erleichtert, ein neues Produkt einmal auszuprobieren.
  3. Bieten Sie Tests und Warenproben an. Ihr Coupon muss nicht immer einen Preisnachlass enthalten – er kann auch zum Bezug einer Warenprobe oder eines Testangebotes berechtigen. In kritischen Zeiten überzeugt dies vor allem skeptische Kunden.
  4. Befristen Sie Ihre Angebote. Egal, welches Angebot Sie in einer Anzeige machen – schränken Sie es zeitlich ein! Die Erfahrung zeigt: Bei befristeten Angeboten steigt der Druck auf den Leser ein Angebot sofort wahrzunehmen anstatt es auf die lange Bank zu schieben. Und Sie wissen ja, was man schiebt, vergisst man.
  5. Meiden Sie den Anzeigenfriedhof. Am ehesten überblättert werden Sie im so genannten Anzeigenfriedhof – dort wo alle Kleinanzeigen versammelt sind. Platzieren Sie Ihre Anzeige – auch wenn es mehr kostet – daher im redaktionellen Teil Ihrer Tageszeitung oder Ihres Fachmagazins. Auch ein guter Ort sind Spezialanzeigenteile wie der private Kleinanzeigenmarkt, Börsenteile, Stellenanzeigen oder der Fahrzeugmarkt. Je nachdem, in welches Umfeld Sie mit Ihrem Produkt besser passen, sollten Sie dort Anzeigen platzieren. Falls das von Ihnen gewählte Medium solche Anzeigenplatzierungen nicht in den Mediadaten anbietet, fragen Sie den Anzeigenleiter gezielt danach. Das Anzeigengeschäft ist derart rückläufig, dass Sie gute Chancen haben, neue Ideen zu verwirklichen.
  6. Bestimmen Sie das Verbreitungsgebiet exakter. Wählen Sie das Verbreitungsgebiet Ihrer Anzeige nur in dem Radius, in dem Kunden Ihre Angebote wahrnehmen. Handwerker sucht man stets im nächsten Umfeld (um die Anfahrtskosten gering zu halten). Aber auch Gaststätten, Freizeiteinrichtungen und zahlreiche Dienstleistungsangebote sucht man im näheren Umfeld. Für nationale und globale Werbung gibt es inzwischen das Internet.
  7. Entdecken Sie neue Anzeigenmedien. Denken Sie nicht immer nur an die Tageszeitung, wenn Sie Anzeigen schalten möchten. Erkundigen Sie sich gezielt in Ihrer Region welche Vereine, Institutionen, Unternehmen Kundenzeitschriften herausgeben. Fragen Sie dort nach, ob Sie eine Anzeige schalten können. Nicht nur dass dies meistens preiswerter ist, Sie erreichen womöglich die Kaufinteressenten wesentlich exakter und erzielen mit Ihrer Anzeige weitaus mehr Resonanz.
  8. Gestalten Sie eine PR-Anzeige. Verrückt aber wahr. Anzeigen, die redaktionell gestaltet werden, also exakt so aussehen, dass sie nicht als Anzeigen wahrgenommen werden, finden mehr Beachtung. Das liegt daran, dass Werbung heutzutage bewusst übersehen wird. Die als glaubwürdiger geltende redaktionelle Information wird dagegen häufiger gelesen. Natürlich müssen Sie dann auf blickfangmäßige Angebote verzichten und die Anzeige auch im Stil eines redaktionellen Berichtes texten.
  9. Codieren Sie Ihre Anzeige. Um den Erfolg Ihrer Anzeige messen zu können, drucken Sie in jede Anzeige einen kleinen Buchstabencode, der Ihnen verrät, wo Sie diese Anzeige geschaltet haben. Vor allem bei Couponanzeigen ist es spannend zu sehen, welcher Anzeigentyp in welcher Zeitung den meisten Rücklauf für Sie erbracht hat.
Quelle: WerbePraxis aktuell




Aktueller Rechtstipp: Vorsicht bei Autorespondern! Auch eine automatisch versandte E-Mail kann unerlaubte Werbung sein

Achtung! Bei E-Mail-Werbung können Sie derzeit gar nicht vorsichtig genug sein. Denn die Gerichte stufen immer mehr E-Mail-Werbung als wettbewerbswidrig sein. Nach einem Urteil des AG München (Urteil v. 09.07.2009 Az. 161 C 6412/09) ist nun auch Vorsicht bei Einsatz von Autoresponder-E-Mails geboten.

Der Fall: Ein Arzt erhielt eine unverlangt zugesandte Werbe-E-Mail, die er umgehend beantwortete. R lehnte das Angebot ab und forderte das Unternehmen zur Einstellung der Werbe-E-Mails und zur Löschung seiner Daten auf. Als Antwort erhielt er eine weitere per Autoresponder versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens. Daraufhin zog er vor Gericht. Das beklagte Unternehmen argumentierte, dass es sich bei der E-Mail um so genannte Autoresponderwerbung handle, die nur dann eingesetzt werde, wenn beim Unternehmen selbst bereits eine Zuschrift eingegangen sei.

Darauf das Gericht: Ein einmaliger E-Mail Kontakt ist nicht ausreichend, um eine Einwilligung zur Zusendung von Werbe-Mails anzunehmen.

Mein Tipp für Sie: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Autoresponder nur versenden, wenn dies im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung (im B-to-B-Bereich) erfolgt. Bei Privatpersonen gilt noch größere Vorsicht: Hier dürfen Sie Autorespondermails nur dann versenden, wenn Ihnen die Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails vorliegt.

Weitere Tipps zum Thema „Erlaubte und unerlaubte Werbung“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Werbepraxis aktuell.




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Ach wie niedlich. Die Babys von Evian

„Busen, Bestien und Babys“ sagte mal ein Professor, der nach dem Geheimrezept erfolgreicher Werbung gefragt wurde. Irgendwie müssen die Leute des Mineralwasserherstellers EVIAN davon gehört haben. Denn in ihren über YouTube verbreiteten Videos setzen sie ausschließlich auf den Niedlichkeitsfaktor von Babys. Wie haben sie das bloß angestellt, die kleinen zum Tanzen zu bringen? 12 Millionen Mal wurde dieses Video schon herunter geladen. Doch sehen Sie selbst:

Video: Rollerbabys

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