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Lesen Sie heute in Verkauf & Vertrieb inside:

Wie Sie sich jetzt gegen Preisdrücker wehren

Liebe Leserin, lieber Leser,

Rabatte satt so weit das Auge blickt - die großen Discounter überbieten sich derzeit mit Preisnachlässen und "Schnäppchenpreisen". Auf diese Art und Weise will man den Umsatz ankurbeln und Kunden in den Laden locken. Auch in der Automobilbranche tobt der Preiskampf: War der Kunde früher bereits stolz, beim Autohändler einen Rabatt von 15 % auszuhandeln, sind Preisnachlässe von durchschnittlich 22 % heute bereits an der Tagesordnung, 2010 soll dieser Wert nach Expertenmeinung gar auf 25 % steigen.

Der Druck auf den Verkauf, Preisnachlässe zu gewähren steigt - und das nicht nur in der Automobil- und in der Lebensmittelbranche. Rabatte sind jedoch bekanntlich ein zweischneidiges Schwert. Wie Sie sich geschickt gegen Preisdrückerei wehren und Ihre Preise überzeugend verteidigen, lesen Sie heute im ersten Beitrag.
 
Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen
 
Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Verkauf & Vertrieb inside"


In 4 Schritten Feilschern den Wind aus den Segeln nehmen

Egal, wen Sie derzeit aus Vertrieb und Verkauf fragen: Fast immer kommt nach kurzer Zeit das Gespräch auf das Thema "Feilschen" und den teilweise schon fast unverschämten Forderungen nach Preisnachlässen. Doch auch wenn sich Zugeständnisse in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation nicht ganz vermeiden lassen, gibt es doch Grenzen. Wie Sie mit der richtigen Strategie Feilschern begegnen, stellt Ihnen der Informationsdienst VerkaufsManagement aktuell vor:

Das Jahr 2009 zeichnet sich durch noch härtere Preiskämpfe aus als die Vorjahre. Auch bei Ihren Kunden sind Rationalisierungspotenziale und Stellenabbau vollzogen worden – und deshalb gilt für sie in diesem Jahr mehr denn je: Im Einkauf liegt der Gewinn.

Für Sie und Ihre Mitarbeiter bedeutet das auf der Gegenseite:
Verteidigen Sie Ihre Preise in jeder Preisverhandlung, die ein Kunde mit Ihnen führen möchte! Denn wenn es Ihnen gelingt, Ihre Preise durchzusetzen, sichern Sie sich nicht nur den angemessenen Lohn für die Dienstleistung/Produkte des Unternehmens. Sie tun auch etwas gegen den allgemeinen Abwärtstrend bei den Preisen und können so der Geschäftsleitung eindrucksvoll demonstrieren, wie wichtig ein gut funktionierender Vertrieb (mit Ihnen an der Spitze) für das Unternehmen ist.

Gehen Sie (und Ihre Mitarbeiter im Verkauf) deshalb ab sofort nach dieser 4-Schritte-Strategie vor, wann immer ein Kunde Ihren Preis drücken will:
Denken Sie immer daran, wenn eine Verhandlung über die Preise ansteht: Ihr Kunde hat sich innerlich meist schon dafür entschieden, mit Ihnen zusammenzuarbeiten! Wenn er das nicht getan hätte, würde er wohl kaum seine Zeit damit vergeuden, über Preise zu sprechen. Deshalb der wichtigste erste Schritt:

Schritt 1: Verteidigen Sie Ihren Preis!
Der schlimmste Fehler, den Sie in Preisverhandlungen machen können, ist: sofort von der Preis-Vorstellung abzurücken. Die Versuchung, einen Preisnachlass zu gewähren, ist oft groß – vielleicht ist der Auftrag besonders wichtig für Sie. Oder Sie haben die gewünschte Absatzmenge noch nicht erreicht … Machen Sie sich aber klar: "Der Kunde hat sich ja schon für uns entschieden!" So gewinnen Sie Selbstbewusstsein. Die Regel lautet also: Rücken Sie niemals von Ihrem Preis ab, ohne ihn in den folgenden Schritten zu verteidigen.

Tipp: Viele Verkäufer reagieren innerlich mit Wut und Enttäuschung, wenn der Kunde den Preis herunterhandeln will. Das ist verständlich. Wenn der Kunde sagt: "Zu teuer!", dann kommt das einer Ablehnung der eigenen Leistung gleich. Wichtig ist aber, dass Sie in dieser Situation entspannt bleiben und die negativen Gefühle gar nicht erst aufkommen lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie barsch und unfreundlich reagieren und erst dadurch den Auftrag aufs Spiel setzen. Sehen Sie die Preisverhandlung als Teil Ihres Jobs an – als eine Fertigkeit, die zu Ihrem Beruf gehört. Mit dieser Einstellung bleiben Sie gelassen.

Schritt 2: Die Schärfe aus dem Gespräch nehmen
Bestimmt haben Sie es auch schon einmal erlebt: Das Gespräch ist gut verlaufen. Die Stimmung ist gut. Aber beim Thema Geld wird die Atmosphäre plötzlich frostig. Die Herausforderung ist deshalb jetzt: Sorgen Sie dafür, dass die Stimmung gut bleibt! Federn Sie deshalb den Einwand "zu teuer" ab – durch eine verständnisvolle Antwort. Sagen Sie etwas wie: "Gut, dass Sie das so offen ansprechen." Dadurch verhindern Sie, dass sich eine Front aufbaut. Sie zeigen Verständnis und ermöglichen so einen entspannten weiteren Verlauf Ihres Gesprächs.

Schritt 3: Finden Sie heraus, womit der Kunde vergleicht
Ihr Kunde sagt in der Preisverhandlung: "Zu teuer!" Konzentrieren Sie sich auf das Wort "zu". Dahinter verbirgt sich ein Vergleich. Ihr Gegenüber vergleicht Ihren Angebotspreis mit einem Preis, den er im Kopf hat. Und da gibt es die unterschiedlichsten Maßstäbe. Ihre Aufgabe ist es nun, diesen individuellen Maßstab Ihres Kunden herauszufinden, gezielt nachzufragen und dann Ihren Preis zu untermauern. Stellen Sie dazu zunächst die entscheidende Frage: "Im Vergleich wozu ist der Preis zu teuer?" Einige der häufigen Antworten sind:

  • "Im Vergleich zum Angebot eines Konkurrenten!" Dann fragen Sie weiter: "Was bietet der Konkurrent dafür?", und können gezielt Argumente liefern, warum Sie mit Ihrem Angebot mehr bieten.
  • "Im Vergleich zum Budget!" Jetzt fragen Sie gezielt nach, wie viel der Kunde ausgeben kann oder möchte. Dann zeigen Sie entweder, dass Sie mehr bieten und der höhere Preis dadurch gerechtfertigt ist. Oder Sie gehen zu Schritt 4 über, wenn der Kunde einfach nicht mehr zahlen kann.
  • "Im Vergleich zu einem früheren Preis!" Fragen Sie nach, wann das gewesen ist. Zeigen Sie ggf., dass sich die Preise geändert haben, wenn der Kunde uralte Preise im Kopf hat. Oder zeigen Sie wie beim Konkurrenzvergleich, wo Sie Ihrem Kunden heute mehr Nutzen bieten.
  • "Im Vergleich zur Qualität!" Fragen Sie, welche Qualitätsmerkmale dem Kunden wichtig sind. Und zeigen Sie dann, warum Sie genau diese Punkte erfüllen. Reden Sie nicht über andere Merkmale Ihrer Leistung, sondern genau über die Punkte, die der Kunde jetzt geäußert hat.

Bereiten Sie sich vor einem Kundengespräch auf diese Phase der Preisverhandlung vor, damit Sie Argumente parat haben, warum Ihre Leistung im Vergleich zu diesen Punkten besser ist!

Schritt 4: Wenn Nachlass, dann nie ohne Verzicht!
Wenn der Kunde hartnäckig bleibt, und immer noch einen Nachlass haben will – geben Sie ihm einen! Aber keinen echten Nachlass, sondern bieten Sie ihm an, eine abgespeckte Version Ihrer Leistung zu liefern, damit der Gesamtpreis nach unten geht. Die Devise lautet: Kein Nachlass ohne Verzicht des Kunden.

Beispiele:

  • Servicepaket wird herausgenommen
  • Lieferung muss extra bezahlt werden
  • Versicherung wird extra fällig
  • Zahlungsziel wird verändert

Entkommen Sie dem Preisvergleich durch Einzigartigkeit:
Gerade dann, wenn Ihr Unternehmen zahlreiche Mee-too-Produkte verkauft, ist es natürlich schwierig, sich von der Konkurrenz abzusetzen. Setzen Sie sich deshalb doch einmal mit dem Marketing zusammen und entwickeln Sie Strategien, wie aus Ihrem Me-too-Angebot etwas Einzigartiges werden kann: Sobald es Ihr Angebot nur bei Ihnen gibt, sind Sie aus dem Preisvergleich heraus.

Möglichkeiten dazu sind:

  • Sie bieten Gebietsschutz (Exklusivität)
  • Sie bieten individualisierte Umverpackungen.
  • Sie erstellen "Angebotspakete", die es so bei der Konkurrenz nicht gibt und dem Kunden den Preisvergleich erschweren.
  • Sie bieten Zusatzleistungen inklusive an, die bei anderen Anbietern extra bezahlt werden müssen (z. B. Schulungen, Wartungsmaßnahmen oder Lieferservice).
  • Sie spezialisieren sich auf Nischen, die für preisaggressive Anbieter uninteressant sind (z. B. kleine Auflagen bzw. Serien).
  • Sie stellen sich so gut auf die Wünsche und Bedürfnisse einer Zielgruppe ein, dass diese bereit ist, Ihnen dafür mehr zu zahlen (z. B. Komplettangebote für Familien mit Kindern).
Quelle: VerkaufsManagement aktuell

Hier weitere
Praxistipps, wie Sie mit Feilschern fertigwerden:
Preisverhandlungen: Schnellkurs gegen das Feilschen




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Arbeitsrecht: Freistellung von Mitarbeitern

Die Zeiten sind hart - auch in Verkauf und Vertrieb sehen sich Führungskräfte in diesen Tagen mit der unangenehmen und schwierigen Aufgabe konfrontiert, Beschäftigungsverhältnisse zu lösen. Folgende Frage dazu erreichte die Redaktion von VerkaufsManagement aktuell  vor kurzem:

Leserfrage: "Morgen habe ich ein Kündigungsgespräch mit einem unserer Außendienstmitarbeiter. Ich möchte ihn danach freistellen. Worauf muss ich achten?“

Antwort der Redaktion: Zunächst einmal vor allem drauf, dass Sie die Freistellung nur einvernehmlich vereinbaren können. Sie sind also darauf angewiesen, dass der Mitarbeiter mitzieht – falls Sie sich die Möglichkeit der Freistellung nicht schon im Arbeitsvertrag vorbehalten haben (was wir immer empfehlen).

Zieht der Arbeitnehmer mit oder besteht eine vertragliche Möglichkeit zur Freistellung, haben Sie folgende Alternativen:


Sie können eine widerrufliche oder eine unwiderrufliche Vereinbarung treffen. Achten Sie auf folgende wichtige Unterscheidung:
Unwiderrufliche Freistellung: Bei einer unwiderruflichen Freistellung verzichten Sie als Arbeitgeber vorbehaltlos auf die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters.
Widerrufliche Freistellung: Demgegenüber gibt Ihnen die widerrufliche Freistellung die Möglichkeit, bei Bedarf auf die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters wieder zurückzugreifen.

Beispiel: Sie haben Fred S. aus betriebsbedingten Gründen widerruflich freigestellt. Die schriftliche Kündigungserklärung hat er am 12.05. erhalten. Seine Kündigungsfrist endet am 30.09. Folge: Die widerrufliche Freistellung bewirkt, dass Fred S. grundsätzlich nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss. Allerdings heißt dies auch, dass Sie als Arbeitgeber im Bedarfsfall Fred S. auffordern können, seine Arbeit wieder aufzunehmen, etwa bei Arbeitsspitzen. Dieser Vorbehalt gilt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum 30.09. Bei der unwiderruflichen Freistellung Ihres Mitarbeiters hingegen wird er unter Fortzahlung seiner Vergütung sofort von seiner Arbeitspflicht befreit. Hier erfolgt kein Vorbehalt, den Mitarbeiter bei betriebsbedingtem Bedarf wieder bei Ihnen einzusetzen.

Quelle: VerkaufsManagement aktuell

2 weitere Rechts-Tipps für Vertrieb und Verkauf:
Jetzt können Ihre freien Handelsvertreter zur richtig teuren Falle werden
Welche Rechte haben die Kunden? Ein Schnellüberblick



Kürzen Sie das Sortiment, ohne Kunden zu verlieren

In der Krise zeigen sich im Sortiment lahme Enten: Produkte, bei denen Gewinn und Deckungsbeitrag nicht mehr akzeptabel sind. Sie haben sich sicher schon oft gefragt: Warum bleiben diese Ladenhüter im Sortiment?  Die Antwort: Oft werden diese Produkte aus Angst vor negativen Reaktionen der Kunden im Sortiment gehalten. Aber das muss nicht sein. Christian Homburg von der Universität Mannheim zeigt einen Weg, wie Sie Produkte aus dem Sortiment nehmen und damit Kosten sparen, ohne dass Sie die betroffenen Kunden verlieren.

Wichtig: Lassen Sie die betroffenen Kunden möglichst frühzeitig von der Eliminierung wissen, damit sie planen können. Kunden bleiben Ihnen erhalten, wenn Sie die Produkte nicht abrupt aus dem Sortiment nehmen, sondern stufenweise. Praxis: Das Produkt wird während einer Übergangszeit nicht mehr aktiv beworben, kann aber noch bestellt werden. Außerdem honorieren es die A-Kunden, wenn sie in einem persönlichen Gespräch (etwa zwischen Einkäufer und Key-Account-Manager) informiert werden. Erläutern Sie die Gründe und helfen Sie bei der Suche nach Alternativen. Das wird sich langfristig für Sie auszahlen.

Wie Sie Produkte ohne Kundenverlust eliminieren, zeigt die folgende Checkliste.
  • Dem Kunden wurde rechtzeitig mitgeteilt, dass ein Produkt gestrichen wird. A-Kunden hat man die Gründe dafür in einem persönlichen Gespräch erklärt.
  • Für eine Übergangszeit wird das Produkt weiter verfügbar gehalten.
  • Der Kunde wird bei der Suche nach Alternativprodukten unterstützt – auch wenn sie von anderen Lieferanten stammen.
  • Alternativ-Angebote haben ein faires Preis- Leistungs-Verhältnis.
  • Der Kunde wird bei den nötigen Anpassungen unterstützt (etwa Qualitätsprüfung alternativer Produkte).
  • Kosten bei den nötigen Prozess-Umstellungen werden übernommen.
  • Der Kunde erhält Sonderkonditionen für weiterhin bezogene Produkte.
Quelle: Trendletter



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