Erinnern Sie sich an die Meldung, dass die Schleswig-Holsteinische Datenschutzbehörde Bußgelder an Unternehmen verhängen wollte, die Facebook-Seiten betreiben oder auf ihrer Website den Facebook-Like-Button eingebaut haben?
Bis jetzt ist nach Aussagen des Fachinformationsdienstes
Werbepraxis aktuell kein Fall einer Bußgeldverhängung bekannt geworden. Anlass zur Erleichterung besteht aber nicht. Ganz im Gegenteil.
Denn inzwischen hat der Düsseldorfer Kreis getagt, das ist der Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten aller Bundesländer. Und die haben sich der Ansicht der Schleswig-Holsteiner angeschlossen. Der
Betrieb von Facebook-Seiten entspricht also
nicht dem deutschen Datenschutzrecht und auch die Datenerhebung, im Zusammenhang mit den Like-Buttons vorgenommen wird, ist ungesetzlich.
Obwohl die erhobenen Daten und die daraus erstellten Nutzerprofile nicht den deutschen Websitebetreibern zugute kommen, sondern vor allem das Know-how von Facebook stärken, nehmen die Datenschützer auch deutsche Anbieter in der Verantwortung.
Schließlich entscheidet jeder Websitebetreiber ja selbst, ob er Buttons oder Plugins von Facebook in seine Website einarbeitet.
Was tun? Rechtsanwalt Thomas Schwenke empfiehlt Unternehmern folgendes Verhalten:
- Abhängigkeit von Social Media Plattformen vermeiden.
- Einen Plan B für den Fall entwickeln, dass Sie die Social Media Aktivitäten einstellen müssen.
- Eine 2-Klick-Lösung einsetzen – Näheres dazu auf der Website der Kanzlei Schwenke und Dramburg.
- Auf Kunde und Image achten und bei datenschutzsensibler Klientel auf derartige Dienste verzichten.