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Datenschützer gegen den Einsatz von Google Analytics: Das sind die Alternativen für Sie

veröffentlicht am 16.03.2011 unter Online-Marketing
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Johannes Caspar bemängelt bei Google Analytics, dass dieser Dienst gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen verstößt. Sein Versuch, den amerikanischen Suchmaschinenriesen zu Änderungen seiner Analytik-Software zu bewegen, scheiterte allerdings. Jetzt droht er an, gegen deutsche Unternehmen und Website-Betreiber vorzugehen, die Google Analytics einsetzen.
Der Hintergrund: Das deutsche Datenschutzgesetz verbietet die Erfassung und Speicherung der so genannten IP-Nummern. Damit lässt sich unter Umständen die Identität eines Website-Besuchers feststellen. Diese Nummer gilt daher als personenbezogenes Merkmal.

Wer sie erfassen und speichern möchte, muss dazu vor dem Website-Besuch das Einverständnis des Website-Besuchers einholen und ihm eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen. Das ließe sich durch eine der eigentlichen Website vorgeschaltete Seite theoretisch ermöglichen - praktisch ist das aber undurchführbar. Denn so wäre der schnelle Zugang zu Webseiten verbaut.

Mithilfe von Google können Sie Ihrer Website eine entsprechende Datenschutzerklärung mit Hinweis auf den Einsatz der Analytik-Software und die Möglichkeit des Widerspruchsrechts hinzufügen. Auch können Sie Google Analytics durch einen Software-Zusatz so verändern, dass IP-Nummern nur noch gekürzt erfasst und gespeichert werden.

Bitte fragen Sie dazu Ihren Webmaster. Deutsche Datenschützer stellten aber fest, dass die Nummernverkürzung in vielen Fällen nicht funktionierte. Somit liegt bei vielen, die Google Analytics einsetzen, ein Verstoß gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen vor.

Nach einer aktuellen Untersuchung sind 73 von 100 professionell betriebenen Webseiten nicht datenschutzkonform (Xamit Datenschutzbarometer 2010). Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 € geahndet!

Das können Sie tun:
Rechtskonforme Analyse-Software einsetzen
Setzen Sie sich nicht der Gefahr eines Bußgeldes aus. Verwenden Sie für Ihre Website-Analyse statt Google Analytics eine Software, die den deutschen Datenschutzbestimmungen entspricht. Nach einer Studie des IT-Beratungsunternehmens Xamit (http://www.xamit.de) kommen dafür diese 6 Tools infrage: Econda, eTracker, Stats4Free, Webtrends, WebTrekk und Wired Minds.
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Britta Ketzler, Carl Berberich GmbH - Marketing, Heilbronn

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Constantin Gillies
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