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Achtung: Neue AGB bei Google AdWords

veröffentlicht am 16.10.2009 unter Online-Marketing
Google hat seine AdWords AGB überarbeitet. Wo liegen also die Unterschiede? Hier ein erster Einblick...
Vergleicht man die AGB mit denen aus dem Jahr 2006, kann man generell sagen:
Die neuen AdWords AGB sind verständlicher und kompakter formuliert. Google versucht weniger spezifische Einzeldefinitionen zu verwenden (z. B. in Punkt 2.1: keine dezidierte Auflistung der einzelnen Auswahlmöglichkeiten der Platzierung).

Insgesamt sind die AGB umfangreicher und enthalten zusätzliche Themen:
· Auslieferung von Werbung durch Dritte (third party ad server)
· Stornierung von Werbung · Ansprüche bei Display Werbung
· Aus “Vertragsbeendigung” wurde jetzt “Laufzeit und Beendigung des Vertrages”
· Folgen der Beendigung und der Stornierung von Werbung

Hingegen werden einige Abschnitte in den neuen AGB nicht mehr konkret erwähnt. Dazu zählen der alte Punkt 8 “Haftungsfreistellung” sowie Punkt 13 “Eigene Rechte Dritter”.

Welche Bedeutung haben nun also die neuen AGB für Sie als Advertiser?
Einen Nachteil für Sie als Google AdWords- Nutzer ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Im Gegenteil: Die neuen AGB wirken durch offene Formulierungen verständlicher. Dadurch sind einige Punkte besser lesbar und verständlicher geworden.

Andere Bereiche wie z. B. das Display Advertising und die Auslieferung von Werbung durch Dritte wurden anscheinend eindeutiger geregelt und an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Eine abschließende Beurteilung durch die Juristen steht noch aus.

Von: Robin Heintze, http://www.sem2lead.de/allgemein/neue-adwords-agb-oktober-2009/

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